Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Ratifikationsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) wurde am 4. Dezember 2008 im Deutschen Bundestag beschlossen. Zur Einhaltung dieses völkerrechtlichen Vertrages sind vielfältige Anpassungen in vielen Rechtsbereichen notwendig. Laut Ankündigung der Bundesregierung, unter anderem durch den Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, in seiner Rede beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Behindertenrates am 3. Dezember 2008, ist diesbezüglich die Erarbeitung eines ausführlichen Aktionsplans vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – wann wird (wurde) damit begonnen, und wer wird (ist) dabei einbezogen (bitte Namen und ggf. Institutionen nennen)?
Wird der Aktionsplan noch in der 16. Wahlperiode fertig gestellt, und wann wird er nach derzeitiger Planung dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt?
Was wird die Bundesregierung tun, um die zur Erarbeitung des Aktionsplans notwendigen Daten zu erlangen, zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderungen bei Optionskommunen sowie zu Frühförderungsmaßnahmen für behinderte Kinder oder Jugendliche bei Jugendämtern?
Welche Verbindlichkeit wird der Aktionsplan für die Länder und Kommunen haben bezüglich der Politikbereiche, die ausschließliche in deren Kompetenz fallen, und was wird die Bundesregierung tun, um die Länder und Kommunen bei der Wahrnahme ihrer Verantwortung zur Umsetzung der BRK zu unterstützen?
Inwieweit wird der Aktionsplan auf langfristige Entwicklungspotenziale eingehen, die unter den Rahmenbedingungen einer von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten inklusiven Behindertenpolitik entstehen – so etwa durch eine konsequente Umsetzung der Frühförderungsverordnung zur Vermeidung der Verschlimmerung einer Behinderung, durch ausreichende Bereitstellung von Assistenz und Nachteilsausgleichen zur Erhaltung der Selbstständigkeit behinderter Menschen oder durch Einbindung behinderter Menschen in die Regelschulen und das Arbeitsleben?
Welchen Stellenwert hat nach Ansicht der Bundesregierung Präventionspolitik im Rahmen der Umsetzung der BRK?
Hält es die Bundesregierung im Rahmen des Umsetzungsprozesses der BRK für notwendig, einen für alle Sozialgesetzbücher geltenden einheitlichen Behinderungsbegriff zu entwickeln, der die dynamische Definition in der Präambel der BRK aufgreift und auf den sich dann auch die Feststellung einer Behinderung und Bedarfsfeststellung stützt?
Falls ja, wird dieser Behinderungsbegriff analog dem Pflegebedürftigkeitsbegriff unter Einbindung eines wissenschaftlichen Instituts entwickelt?
Falls nein, wie wird die Bundesregierung sonst den Artikeln 2 (Begriffsbestimmungen) und 4 (Allgemeine Verpflichtungen) der BRK gerecht werden?
Wie wird die Bundesregierung die Verpflichtung der Staaten, für barrierefreies Bauen in allen Bereichen (universal Design) zu sorgen, verbindlich in den Aktionsplan und andere Maßnahmen (z. B. in Konjunkturprogramme) aufnehmen?