Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12048
16. Wahlperiode 25. 02. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia
Möller, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Kirchlicher Mindestlohn
In Bezug auf die mündliche Anfrage vom 11. Februar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11844, Frage 17), teilt die Bundesregierung mit, dass es keinen
Widerspruch zwischen der Aussage des Staatssekretärs Klaus Brandner und des
Bundesministers für Arbeit und Soziales Olaf Scholz gäbe.
Am gleichen Tage wurde in vielen Zeitungsberichten darauf hingewiesen, dass
die Koalition von CDU, CSU und SPD sich verständigt hätte, den Bereich
Zeitarbeit aus dem Gesamtpaket der Mindestlohnvereinbarung herauszunehmen.
Damit bekommt das Thema Niedriglohn durch Zeit- bzw. Leiharbeit von
kirchlichen Trägern im kirchlichen Bereich wieder eine neue Schärfe. Selbst wenn
man im Arbeitnehmerentsendegesetz durch die Einsetzung einer Paritätischen
Kommission den kirchlichen Trägerbereich in die Mindestlohnfindung
einbezieht und sie der sog. Halbdeckung bei der Allgemeinverbindlichkeitsregelung
gleichsetzt bzw. zuordnet, eröffnet sich durch kirchliche Träger, die
ausschließlich Zeit- und Leiharbeit im kirchlichen Bereich anbieten, wiederum das
gleiche Lohndumpingphänomen, auf das in der mündlichen Anfrage vom 7. Mai
2008 (Bundestagsdrucksache 16/9029) hingewiesen wurde. Da offenkundig der
Bundesregierung bei der Beantwortung der Anfrage vom 11. Februar 2009 die
Rücknahme der Zeitarbeit aus dem Regelungspaket nicht präsent war, konnte
deshalb offenkundig der Widerspruch zwischen den zitierten Aussagen nicht
erkannt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten will die Bundesregierung es
erreichen, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse im Pflegebereich auch bei
Rechtsetzung eines Mindestlohnes nicht durch die gleichzeitige
Instrumentierung von Zeitarbeit deutlich unterlaufen werden?
2. Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten will die Bundesregierung es
sicherstellen, dass Zeit- bzw. Leiharbeitsfirmen in kirchlicher Trägerschaft die im
Rahmen des „Dritten Weges“ beschlossenen Arbeitsvertragsrichtlinien für
ihre Arbeitnehmer anwenden?
3. Welcher Weg ist vorgesehen, damit im gesamten Pflegebereich
einschließlich aller kirchlichen Träger der gleiche einheitliche gesetzliche Mindestlohn
im Recht setzenden Maße gewährleistet ist?
4. Wie will die Bundesregierung die Regelungsbereiche so ausgestalten, dass
das Unterbieten der Stundenlohnvergütungen gesetzeswirksam unterbunden
wird?
Berlin, den 23. Februar 2009
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
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ISSN 0722-8333]