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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kirchlicher Mindestlohn

Rechtliche Möglichkeiten gegen das Unterlaufen regulärer Beschäftigungsverhältnisse im kirchlichen Pflegebereich durch Einsatz von Zeitarbeit, Sicherstellung der Anwendung der im Rahmen des „Dritten Weges“ beschlossenen Arbeitsvertragsrichtlinien für Leiharbeitsfirmen in kirchlicher Trägerschaft, Gewährleistung des gesetzlichen Mindestlohns auch im Bereich kirchlicher Träger

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/1204825.02.2009

Kirchlicher Mindestlohn

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12048 16. Wahlperiode 25. 02. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Kirchlicher Mindestlohn In Bezug auf die mündliche Anfrage vom 11. Februar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11844, Frage 17), teilt die Bundesregierung mit, dass es keinen Widerspruch zwischen der Aussage des Staatssekretärs Klaus Brandner und des Bundesministers für Arbeit und Soziales Olaf Scholz gäbe. Am gleichen Tage wurde in vielen Zeitungsberichten darauf hingewiesen, dass die Koalition von CDU, CSU und SPD sich verständigt hätte, den Bereich Zeitarbeit aus dem Gesamtpaket der Mindestlohnvereinbarung herauszunehmen. Damit bekommt das Thema Niedriglohn durch Zeit- bzw. Leiharbeit von kirchlichen Trägern im kirchlichen Bereich wieder eine neue Schärfe. Selbst wenn man im Arbeitnehmerentsendegesetz durch die Einsetzung einer Paritätischen Kommission den kirchlichen Trägerbereich in die Mindestlohnfindung einbezieht und sie der sog. Halbdeckung bei der Allgemeinverbindlichkeitsregelung gleichsetzt bzw. zuordnet, eröffnet sich durch kirchliche Träger, die ausschließlich Zeit- und Leiharbeit im kirchlichen Bereich anbieten, wiederum das gleiche Lohndumpingphänomen, auf das in der mündlichen Anfrage vom 7. Mai 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9029) hingewiesen wurde. Da offenkundig der Bundesregierung bei der Beantwortung der Anfrage vom 11. Februar 2009 die Rücknahme der Zeitarbeit aus dem Regelungspaket nicht präsent war, konnte deshalb offenkundig der Widerspruch zwischen den zitierten Aussagen nicht erkannt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten will die Bundesregierung es erreichen, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse im Pflegebereich auch bei Rechtsetzung eines Mindestlohnes nicht durch die gleichzeitige Instrumentierung von Zeitarbeit deutlich unterlaufen werden? 2. Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten will die Bundesregierung es sicherstellen, dass Zeit- bzw. Leiharbeitsfirmen in kirchlicher Trägerschaft die im Rahmen des „Dritten Weges“ beschlossenen Arbeitsvertragsrichtlinien für ihre Arbeitnehmer anwenden? 3. Welcher Weg ist vorgesehen, damit im gesamten Pflegebereich einschließlich aller kirchlichen Träger der gleiche einheitliche gesetzliche Mindestlohn im Recht setzenden Maße gewährleistet ist? 4. Wie will die Bundesregierung die Regelungsbereiche so ausgestalten, dass das Unterbieten der Stundenlohnvergütungen gesetzeswirksam unterbunden wird? Berlin, den 23. Februar 2009 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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