Kolonialismus, Rassismus und Migrationspolitik
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Hüseyin Aydin-Kenan, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Monika Knoche, Ulrich Maurer, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von November 2009 bis Februar 2010 jährt sich die Berliner Afrika-Konferenz zum 125. Mal. Kolonialismus ist heute noch allgegenwärtig – in Mentalitäten und Verhaltensweisen, aber auch im Stadtbild und im Selbstverständnis der kolonisierenden und kolonisierten Länder und Gesellschaften.
Auf Einladung Bismarcks kamen am 15. November 1884 in Berlin die Vertreter der USA, des Osmanischen Reiches und zwölf europäischer Staaten zusammen. Während der folgenden Verhandlungen, die sich bis zum 25. Februar 1885 hinzogen, verständigten sich die Teilnehmer über die Aufteilung und Annexion Afrikas. Nach der Berliner Afrika-Konferenz eignete sich das Deutsche Reich die Kolonialgebiete Südwestafrika (heute Namibia), Togo, Kamerun, Ostafrika (heute Tansania) und Inselgruppen im Pazifik, u. a. Samoa und Neuguinea, auch Kaiser-Wilhelms-Land genannt, an.
Der Kolonialismus diente der Aneignung von menschlicher Arbeitskraft und Naturressourcen in Übersee, er war verbunden mit gnadenloser Ausbeutung von Mensch und Natur und mit der Zerstörung von Umwelt und gewachsenen Siedlungs- sowie Kulturstrukturen und er führte zur Etablierung einer neuen Welthandelsstruktur zu Lasten der Länder des Südens. Durchgesetzt wurde die territoriale und wirtschaftliche Einflusssphäre mit militärischen Mitteln, ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung zu nehmen, wie beispielsweise der Völkermord an den Herero und Nama 1904 gezeigt hat.
Die Weltkonferenz gegen Rassismus im September 2001 im südafrikanischen Durban stellte in ihrer Abschlusserklärung fest, „dass Kolonialismus zu Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz geführt hat und dass Afrikaner und Menschen afrikanischer und asiatischer Abstammung sowie Urvölker Opfer von Kolonialismus waren und weiter unter seinen Folgen leiden … Wir bedauern ferner, dass die Effekte und die Hartnäckigkeit dieser Strukturen und Praktiken zu den Faktoren zählen, die heute zu andauernden sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten in vielen Teilen der Welt beitragen“.
Bis heute sind die Auswirkungen der Berliner Afrika-Konferenz und der darauf folgenden Kolonisierung und Staatenbildung spürbar in strukturellem Rassismus, in ungerechten Wirtschaftsstrukturen, in Unruhen und Kriegen. In der Abschlusserklärung von Durban wurde deshalb mit Besorgnis festgehalten, „dass Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz unter anderem durch eine ungerechte Verteilung des Reichtums, Marginalisierung und soziale Ausgrenzung verschlimmert werden können“ und der daraus erwachsenen Migration nicht mit Migrationspolitiken begegnet werden dürfe, die „auf Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz basieren“. Alle Staaten wurden aufgefordert, Einwanderungspolitiken, die nicht mit den internationalen Rechtsakten auf dem Gebiet der Menschenrechte im Einklang stehen, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, mit dem Ziel, alle diskriminierenden Politiken und Praktiken gegenüber Migranten (…) zu beseitigen.
2006 beschloss die UNO-Generalversammlung, dass 2009 eine Nachfolgekonferenz zur Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban (2001) abgehalten werden soll, um Fortschritte und auch Rückschläge im Kampf gegen Rassismus zu diskutieren und aufzuzeigen. Außerdem sollen Empfehlungen ausgearbeitet werden, wie die Staaten darauf hinarbeiten können, dass die gesetzten Ziele aus dem Abschlussdokument der Durban-Konferenz umgesetzt werden können. Die Nachfolgekonferenz wird vom 20. bis 24. April 2009 in Genf stattfinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Abschlussdokuments der „UN-Weltkonferenz gegen Rassismus“ in Durban 2001, in dem es heißt: „Die Täter und Nutznießer des transatlantischen Sklavenhandels, von Sklaverei, Kolonialismus, Fremdherrschaft erkennen an, dass eine solche Politik und Praxis Verbrechen gegen die Menschheit sind“, und sieht sie darin eine Veranlassung, die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus und der damit verbundenen historischen Schuld zu verstärken?
Weshalb sind im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus die von der UN- Weltkonferenz 2001 empfohlenen Themenschwerpunkte Kolonialismus, historische Schuld und Entwicklungszusammenarbeit nicht enthalten, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4689) die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus und dessen Folgen als einen Beitrag zur Bekämpfung des Rassismus bezeichnet hat?
Hat die Bundesregierung ein Konzept, wie sie mit der deutschen kolonialen Vergangenheit umgehen möchte?
Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung das europaweit steigende Interesse an einer Aufarbeitung des europäischen Kolonialismus und sollte die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Prozess eine führende Rolle einnehmen (bitte begründen)?
Welche Veranstaltungen von Forschungsinstituten, Wirtschaftsunternehmen, Universitäten oder Nichtregierungsorganisationen anlässlich des 125. Jahrestages der Berliner Afrika-Konferenz sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit wird die Bundesregierung den 125. Jahrestag für die kritische Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus und seinem Erbe im Rahmen eigener Veranstaltungen nutzen?
Inwieweit sucht die Bundesregierung Möglichkeiten der Kooperation mit in diesem Bereich aktiven und engagierten Institutionen und Organisationen?
Welche Kooperationen wurden mit welchen Organisationen/Institutionen vereinbart bzw. befinden sich in Planung?
Inwieweit hat die Bundesregierung politische Schritte eingeleitet, die sich auf die einstimmige Entschließung des namibischen Parlaments zum Recht der Herero und Nama auf Wiedergutmachung wegen des Völkermords der deutschen Kolonialmacht im ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ beziehen?
Plant die Bundesregierung Initiativen zur Wiedergutmachung ihrer historischen Schuld, der weiteren Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit Deutschlands und der Aussöhnung mit den Bevölkerungen der ehemaligen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches?
Wenn ja, wo, und welche?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln begründen)?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Auffassung von Juristen und Juristinnen, dass Kompensationsleistungen lediglich bedeuten, im „Miteinanderabwägen“ von zwei Rechtspositionen einen Schaden auszugleichen, der nicht böswillig herbeigeführt wurde (z. B. Unfall, Insolvenz, Enteignung), also nur ein Ausgleich angestrebt wird, ohne das Verhältnis der Parteien zu verändern, während Reparationen dagegen für schuldhaft von staatlichen Institutionen (z. B. Militär) verursachte schwere Schäden geleistet werden, die das Eingeständnis von Schuld einschließen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Auffassung von Befürwortern und Befürworterinnen von Reparationsforderungen, dass diese nicht nur dem Anliegen dienen, das historische Gedächtnis der Öffentlichkeit in den ehemaligen „Erobererstaaten“ aufzufrischen, ihr „moralisches Gewissen“ zu schärfen und ein „gesundes Unrechtsbewusstsein“ zu schaffen, sondern die breite Palette von Benachteiligungen in den internationalen Beziehungen, denen die einstigen Kolonien bis heute durch die einstigen Kolonialmächte ausgesetzt sind, zu thematisieren?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Auffassung, dass die sog. Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit kein Ersatz für Kompensationsleistungen und Reparationszahlungen sein kann, da diese nicht ohne Bedingungen, Gegenleistungen und ohne Anspruch auf die Beteiligung an der Verfügung geleistet wird?
Inwieweit würde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, entsprechende Kompensationsleistungen und Reparationszahlungen bedingungs- und gegenleistungsfrei in Fonds zu geben, die Infrastrukturmaßnahmen in den Gebieten der zur Kolonialzeit am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen finanziert, um so die durch die Kolonialisierung geschaffenen und seither gesellschaftlich verankerten Benachteiligungen, die beispielsweise im postkolonialen Namibia weiter bestehen, zugunsten der Nachkommen der damals Betroffenen zu mindern?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für widersprüchlich, wenn sie sich einerseits seit längerem für die Rückgabe der von den Alliierten als „Kompensatorische Restitution“ nach 1945 in Deutschland getätigten Konfiskationen, die durch Beschlüsse des Alliierten Kontrollrats gedeckt und damit rechtens waren, einsetzt, andererseits aber Restitutionsforderungen oder Anfragen ehemaliger Kolonialstaaten an deutsche Museen zur Ausleihe von Kulturgütern aus ehemaligen Kolonialstaaten, die zumeist rechtlich fragwürdige Besitztitel aufweisen, verweigert werden?
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung mit a) der so genannten Residenzpflicht, b) dem Asylbewerberleistungsgesetz und hierbei besonders mit dem Sachleistungsprinzip, c) den faktischen und tatsächlichen Ausbildungs- und Arbeitsverboten, d) den Sondervorschriften für Flüchtlingskinder und Kinder ohne deutschen Pass, nach denen diese bereits ab einem Alter von 16 Jahren als „handlungsfähig“ und damit als voll verantwortlich angesehen werden sowie e) der Abschiebungshaft, bei der Menschen nur zu dem Zweck inhaftiert werden, damit sie außer Landes gebracht werden können, im Widerspruch zur Abschlusserklärung von Durban, nach der „diskriminierende Politiken und Praktiken gegenüber Migranten“ beseitigt werden sollen?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie mit ihren Änderungen der Regelungen zum Ehegattennachzug (Sprachanforderungen vor Einreise, Mindestalter 18 Jahre) im Jahr 2007 der Forderung der Weltkonferenz in Durban nachgekommen ist, „die Familienzusammenführung, die sich positiv auf die Integration von Migranten auswirkt, rasch und wirksam zu erleichtern und dabei dem Wunsch vieler Familienmitglieder nach unabhängigem Status gebührend Rechnung zu tragen“?
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf darin, dass so genannte Russlanddeutsche noch 300 Jahre nach der Auswanderung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, Menschen aus Afrika unter denselben „Abstammungsbedingungen“ die deutsche Staatsangehörigkeit auf gleiche Weise erleichtert zugänglich zu machen (bitte begründen)?
In welchen deutschen Kolonialgebieten waren so genannte Rassenmischehen zwischen Deutschen und so genannten Eingeborenen zu welchen Zeitpunkten nicht möglich oder verboten, und ist es zutreffend, dass viele Kinder aus Beziehungen zwischen Deutschen und „Eingeborenen“ in den deutschen Kolonialgebieten nur deshalb nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, weil die Eltern, z. B. infolge von rechtlichen oder faktischen Eheverboten, nicht rechtswirksam verheiratet waren?
Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die diskriminierenden Folgen dieser rassistischen Eheverbote für die aus solchen Bindungen hervorgegangenen Kinder zu beseitigen, sprich: diesen Abkömmlingen die deutsche Staatsangehörigkeit (nachträglich) zuzugestehen oder ihnen einen Zugang zu einer erleichterten Einbürgerung zu verschaffen, wenn sie dies möchten?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in welchen Zeiträumen, und wenn nein, warum nicht?“
Warum ist die Bundesregierung der Aufforderung der Weltkonferenz in Durban – auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes gegen Rassismus – nicht nachgekommen, die „die regelmäßige Erfassung von Akten des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz im öffentlichen wie auch im privaten Sektor vorzusehen, insbesondere auch wenn diese Akte von Strafverfolgungsbeamten begangen wurden“, gefordert hat, und warum werden in der Bundesrepublik Deutschland Straftaten nicht danach erfasst, ob die Tatverdächtigen beispielsweise Beamte oder Beamtinnen des Polizeivollzugsdienstes sind?
Teilt die Bundesregierung a) eingedenk des skandalösen Falls des in Polizeigewahrsam zu Tode gekommenen Oury Jalloh, in dem der Vorsitzende Richter von „offenkundigen Lügen, Widersprüche[n] und Ungereimtheiten“ seitens der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sprach und b) eingedenk dessen, dass es in den Jahren zuvor weitere Fälle nicht eindeutig geklärter Tode in staatlicher bzw. polizeilicher Obhut gegeben hat (es starben unter anderem Laya Alama Condé, N’deye Mareame Sarr, Halim Dener, Michael Paul Nwabuisi genannt John Achidi, Laye Konde, Zdravko Nikolov Dimitrov, Aamir Ageeb, Arumugasamy Subramaniam, Dominique Koumadio) und c) eingedenk des Umstandes, dass bei Flüchtlingsräten und Opferberatungsstellen zahlreiche Beschwerden eingehen, die geltend machen, dass sie ohne ersichtlichen Grund und offenbar anknüpfend allein an die Hautfarbe durch die Polizei kontrolliert, diskriminiert und gedemütigt werden, die wiederholt geäußerte Besorgnis des UN-Ausschusses zur Beseitigung von Rassendiskriminierung über rassistische Polizeigewalt in der Bundesrepublik Deutschland (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1642027 &em_loc=1231, bitte begründen)?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Erkenntnis einer Kommission des Europarats, dass in der Bundesrepublik Deutschland überproportional viele Beschwerden über Polizeigewalt von Menschen mit Migrationshintergrund stammen (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1642027&em_loc=1231), und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie daraus?