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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Arbeit in- und ausländischer Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels

<span>NATO-Gipfel Anfang April 2009 in Strasbourg und im angrenzenden südbadischen Raum: Gesamtkosten, Sicherheitskonzepte, Befassung verschiedener Einrichtungen mit der Sicherheitslage, Einsatz von Angehörigen des BKA, der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie der Nachrichtendienste, Amtshilfeersuchen und Unterstützungsanforderungen, Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden, Information über terroristische Bedrohungen, Beobachtung antimilitaristischer Organisationen, Personendateien, Wahrung der Grundrechte</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

25.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1220409. 03. 2009

Arbeit in- und ausländischer Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Norman Paech, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang April 2009 findet in Strasbourg sowie im südbadischen Raum ein Gipfel des Militärbündnisses NATO statt, auf dem dieses zugleich seinen 60. Gründungstag feiert.

Die NATO ist seit dem Ende des Kalten Krieges das stärkste Militärbündnis der Welt. Mit ihrem Angriffskrieg auf Jugoslawien 1999 hat sie ihren Anspruch auf globale Vorherrschaft auch unter Bruch des Völkerrechts zementiert. Die NATO-Strategie sieht Kriegseinsätze weit außerhalb ihres Bündnisgebietes vor. Das Bündnis betreibt eine offensive Ausdehnungspolitik vor allem im osteuropäischen Raum und fordert seine Mitgliedstaaten zu rasanter Aufrüstung auf.

Gegen die „Jubelfeier“ des Bündnisses wird es daher starke und berechtigte Proteste geben. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben schon vor Monaten damit begonnen, die Proteste zu verunglimpfen. Vor allem das baden-württembergische Innenministerium und dessen Verfassungsschutz warnen vor angeblich gewaltbereiten Demonstrantinnen und Demonstranten. Der Einsatz von rund 14 000 Polizisten ist angekündigt worden. Der Leiter der Kriminaldirektion Rastatt/Baden-Baden hat angekündigt, „eine Art Schutzglocke“ über die Kernstadt Baden-Badens zu legen. Gefangenensammelstellen für Demonstrantinnen und Demonstranten sind in Vorbereitung. Der Bundeswehr liegen die ersten Amtshilfeersuchen vor. Protestcamps sind bis heute keine Genehmigungen erteilt worden, Versammlungsanmeldungen wurden nicht bestätigt. Dies lässt befürchten, dass der NATO-Gipfel in einem ähnlichen Klima wie der G8-Gipfel in Heiligendamm stattfinden wird, als Gipfelgegner „zu Feinden erklärt“ worden seien, wie der Anwalt Sönke Hilbrans bei einer Anhörung der Fraktion DIE LINKE. sagte (junge Welt, 3. Juli 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie viele Angehörige des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes sollen anlässlich des NATO-Gipfels eingesetzt werden (bitte getrennt darstellen und jeweilige Funktionen und Aufgaben benennen)?

2

Welche Amtshilfeersuchen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt an die Bundeswehr vor?

a) Was ist der jeweilige Inhalt des Ersuchens, wer ist Antragsteller, wie viele Soldaten sollen mit welchen Funktionen eingesetzt werden, und wie ist der Bearbeitungsstand des Ersuchens?

b) Welche Gerätschaften und welche Ausrüstung der Bundeswehr sollen verwendet werden?

c) Welche noch ausstehenden Amtshilfeersuchen sind der Bundesregierung von wem angekündigt worden?

3

Welche Unterstützungsanforderungen nichtbehördlicher Antragsteller an die Bundeswehr liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor?

a) Was ist der jeweilige Inhalt der Anträge, wer ist Antragsteller, wie viele Soldaten sollen mit welchen Funktionen eingesetzt werden, und wie ist der Bearbeitungsstand des Ersuchens?

b) Welche Gerätschaften und welche Ausrüstung der Bundeswehr sollen verwendet werden?

c) Welche noch ausstehenden Unterstützungsersuchen Dritter sind der Bundesregierung von wem angekündigt worden?

d) Wie viele Bundeswehrsoldaten werden in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel außerdem noch eingesetzt werden, mit welchen Aufgaben, an welchen Orten, mit welcher Ausrüstung, welchen Gerätschaften, welcher Bewaffnung?

4

Wird die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel Militärische Sicherheitsbereiche einrichten oder das Hausrecht übernehmen, und wenn ja, wann, an welchen Orten, und warum?

5

Welche Amtshilfeersuchen sowie sonstige Unterstützungsanforderungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt an weitere Bundesministerien bzw. -behörden vor (bitte nach dem Schema von Frage 3 beantworten) bzw. sind angekündigt worden?

6

Ist von Seiten der Bundeswehr, des französischen Militärs und/oder weiterer Staaten bzw. der NATO der Einsatz von AWACS-Flugzeugen (AWACS – Airborne Early Warning and Control System) und/oder, Aufklärungsdrohnen beabsichtigt, und wenn ja, von wem genau und innerhalb welchen Zeitraums (bei Drohnen: wie viele)?

7

Inwiefern sind Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel bereits tätig geworden, sollen noch tätig oder in Bereitschaft gehalten werden? Welche Kreis-, Bezirksverbindungs- und Landeskommandos sind davon in welchem Umfang betroffen (bitte detailliert darstellen)?

8

Inwiefern ist das Technische Hilfswerk in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel bereits tätig geworden, soll noch tätig oder in Bereitschaft gehalten werden?

9

Welche Gesamtkosten fallen in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel für den Bund an, und aus welchen Ressorts werden diese bestritten (bitte detailliert darstellen)?

10

Welche genauen Aufgaben sollen das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei beim Einsatz zum NATO-Gipfel übernehmen (bitte getrennt auflisten)?

11

Zwischen welchen Behörden wurde, nachdem feststand, dass der NATO-Gipfel in Strasbourg sowie in der südbadischen Region stattfinden wird, auf welchen Sitzungen und wann die Sicherheitskonzepte entwickelt, und welche Stellen waren daran beteiligt?

12

Wie viele Vertreter des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und der Bundeswehr sind in welcher Weise und seit wann in die Arbeit der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Atlantik“ eingebunden, und in welche Einsatzabschnitte dort?

13

Inwiefern wird die Bundesregierung über die polizeilichen Sicherheitsstrategien des Landes Baden-Württemberg sowie der französischen Behörden informiert, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich der

a) beabsichtigten Zahl der eingesetzten deutschen Polizeibeamten,

b) beabsichtigten Zahl der eingesetzten französischen Polizei- sowie Gendarmeriebeamten,

c) Bereithaltung von Gefangenensammelstellen sowie deren Beschaffenheit (mobil, stationär),

d) geplanten Überwachung eines Protestcamps in Strasbourg?

14

Welche Personendateien, insbesondere so genannte Störerdateien, welcher deutschen Sicherheitsbehörden werden im Rahmen der Sicherung des NATO-Gipfels herangezogen, und inwiefern erhalten französische Behörden bzw. dritte Stellen (welche?) Kenntnis von solchen Datensätzen sowie deutsche Behörden Kenntnis von Personendatensätzen (welchen) französischer oder dritter (welcher?) Stellen?

15

Inwiefern ist das Bundeskriminalamt am Akkreditierungsverfahren für Journalistinnen und Journalisten beteiligt (bitte ggf. nach einzelnen Tagungsorten Strasbourg, Kehl, Baden-Baden u. a. getrennt darstellen), und auf welche Dateien stützt sich das Bundeskriminalamt dabei?

16

Wie viele Vertreter des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und der Bundeswehr sind in den in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel tätigen Planungs- und Vorbereitungsgremien, Stabsbereichen, Sachbereichen, Führungszentren, Lage- und Analysestäben in welcher Weise, und seit wann eingebunden, und was sind dort ihre konkreten Aufgaben?

17

Hat das Bundeskriminalamt in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel eine Datei mit Datensätzen zu Personen, Gruppen und Objekten eingerichtet, und wenn ja, mit welcher Bezeichnung, wie viele Datensätze (getrennt nach Personen, Gruppen und Objekten) enthält diese, seit wann wird sie geführt, und was ist Grundlage für die Einspeisung dieser Daten?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Errichtungsanordnung?

b) Aus welchen Quelldateien welcher Sicherheitsbehörden werden Daten in diese Datei eingespeist?

18

Inwiefern fließen in die Arbeit des Bundeskriminalamts im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel auch Erkenntnisse aus der Datei „G8“ ein, und wie viele Datensätze enthält diese (bitte getrennt nach Personen, Gruppen und Objekten darstellen)?

19

Hat sich das „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum“ in Berlin in Lagesitzungen und Arbeitsgruppen mit der Sicherheitslage beim NATO-Gipfel befasst, und wenn ja, wann, und wie oft? Unter welchen Aspekten spielten die geplanten Proteste gegen den Gipfel eine Rolle?

20

Mit welchen internationalen bzw. ausländischen Sicherheitsbehörden haben welche bundesdeutschen Sicherheitsbehörden in welchem Rahmen Informationen zum Schutz des NATO-Gipfels und über zu erwartende Protestaktionen ausgetauscht? Welche Kooperationseinrichtungen auf europäischer und bilateraler Ebene sind in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel tätig bzw. welche sind hierfür eingerichtet worden?

21

Welche bundesdeutschen Sicherheitsbehörden haben wie und mit wie vielen Beamten die Aufklärung über die Gefahren des internationalen Terrorismus im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel in Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsbehörden betrieben, und inwiefern ist die BAO Atlantik hieran beteiligt bzw. eingebunden?

22

Inwiefern haben sich das Situation Center sowie das deutsch-französische Lagezentrum in Kehl mit dem NATO-Gipfel beschäftigt, und welche Aufgaben soll das Lagezentrum während des Gipfels wahrnehmen?

23

Wie ist bezogen auf den NATO-Gipfel die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden generell und mit französischen Sicherheitsbehörden im Besonderen geregelt?

24

Wie viele deutsche Bundeskriminalamts-, Bundespolizei- und Bundeswehrvertreter sollen auf französischem Boden eingesetzt werden, und welche Befugnisse haben sie dort, und gehört dazu eine Waffentrageerlaubnis?

25

Wie viele Angehörige französischer und weiterer ausländischer Sicherheitsbehörden (incl. Militär; die Sicherheitsbehörden bitte einzeln benennen und getrennt darstellen) sollen auf deutschem Boden eingesetzt werden?

a) Welche Befugnisse haben sie dabei?

b) Gehört dazu eine Waffentrageerlaubnis?

c) Werden die ausländischen Beamten von deutschen Beamten begleitet, und wenn ja, von Länderpolizeien, der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt?

d) Auf welchen Ebenen, in welcher Funktion werden die ausländischen Beamten eingesetzt?

26

Welche konkreten Hinweise auf tatsächliche terroristische Bedrohungen liegen den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel vor?

27

Inwiefern werden antimilitaristische Organisationen, die zu Protestaktionen aufrufen, bzw. potentielle Demonstrantinnen und Demonstranten vom Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der Generalbundesanwaltschaft und ggf. anderen Sicherheitsbehörden des Bundes beobachtet, um welche Organisationen handelt es sich dabei, und warum werden diese beobachtet? Verfügen die Behörden über konkrete Anhaltspunkte über bevorstehende Straftaten, und wenn ja, welche?

28

Auf welche Weise ist die Deutsche-Bahn-AG-eigene Security in die Sicherheitsmaßnahmen eingebunden, und inwieweit wird auf das allgemeine Bahn-Personal in Zügen und auf Bahnhöfen zur Informationsbeschaffung für die Sicherheitsbehörden zurückgegriffen?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Land Baden-Württemberg aufzufordern, die Grundrechte von Demonstrantinnen und Demonstranten zu wahren, um solche Ereignisse wie während des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm wie großräumige Demonstrationsverbote, Käfighaltung von Gipfelgegnern, Verweigerung des Zugangs von Strafverteidigern zu Festgenommenen usw. zu vermeiden?

30

Ist beabsichtigt, das Schengen-Abkommen zu suspendieren und Grenzkontrollen an den deutsch-französischen bzw. deutsch-schweizerischen Grenzen durchzuführen, und wenn ja, an welchen, und innerhalb welchen Zeitraums?

31

Inwiefern hat sich das Situation Center mit dem NATO-Gipfel beschäftigt?

32

Welche Kosten sind im Bereich des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei, dem Bundesamt für Verfassungsschutz für Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel kalkuliert?

33

Welche Gesamtkosten werden schätzungsweise in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel insgesamt entstehen, und welche werden auf die deutsche Seite zukommen (bitte detailliert darstellen)?

34

Welche Informationen hat die Bevölkerung der besonders betroffenen Regionen und Städte über die bevorstehenden Sicherheitsmaßnahmen erhalten, und inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Informationen?

Berlin, den 9. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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