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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Besteuerung der Kindertagespflege

<span>Steuerliche Gleichbehandlung von freien und durch Jugendamt oder Gemeinde bezahlten Tagespflegepersonen, Einnahmen, berufliche und steuerliche Situation, soziale Absicherung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1220509. 03. 2009

Besteuerung der Kindertagespflege

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 müssen auch Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Bisher waren nur die Tagespflegepersonen steuerpflichtig, die das Geld für die Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Des Weiteren wurde ab dem Jahr 2009 die Betriebsausgabenpauschale erhöht: Sie liegt nun bei 300 Euro pro vollzeitbetreutem Kind und pro Monat. Bisher konnten im Wege der Pauschalierung nur maximal 246 Euro als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei weniger Stunden verringert sie sich anteilig.

Es können alternativ auch die tatsächlichen Betriebskosten nachgewiesen werden. In diesem Fall sollen alle Einzelbelege gesammelt und in einer Einzelaufstellung dem Finanzamt vorgelegt werden. Als Ausgaben kommen nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen beispielsweise in Betracht: Mobiliar, Spiel- und Bastelmaterialien, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Fachliteratur, Weiterbildungskosten und Kommunikationskosten, etwa Telefon und Internet. Auch die Miete und Betriebskosten für die zur Kinderbetreuung genutzten Räumlichkeiten zählen dazu. Kosten für die Freizeitgestaltung mit den Kindern sowie Fahrtkosten können ebenfalls berücksichtigt werden. Bei Einzelnachweis der Betriebsausgaben ist der zusätzliche Abzug der Betriebsausgabenpauschale nicht zulässig.

Begründet wurde die steuerliche Gleichbehandlung aller Tagespflegepersonen u. a. mit dem Ziel der Bundesregierung, das Berufsbild aufzuwerten und die Altersvorsorge der in diesem Beruf Tätigen zu verbessern. Angesichts ihrer tatsächlichen Auswirkungen erscheint dies jedoch fraglich.

Die steuerliche Gleichbehandlung aller Tagespflegepersonen hat bei den Betroffenen zu einer erneuten und verschärften Diskussion über die Höhe ihrer Entlohnung geführt. In zahlreichen Landkreisen und Kommunen führte das gleichzeitig zur erneuten Intensivierung der Debatte über Qualität und Preis der öffentlichen Kindertagespflege und den großen Unterschieden in den Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern und zwischen den einzelnen Kommunen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hat sich die Gesamtzahl der freien und durch das Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen getrennt nach Bundesland während der vergangenen fünf Jahre verändert?

2

Wie viele Kinder werden in der Regel durch eine Tagespflegeperson betreut, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte Angaben nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Kinder werden insgesamt von Tagespflegepersonen betreut, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren verändert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie hoch sind die durchschnittlichen Einnahmen einer öffentlich vermittelten Tagespflegeperson in den einzelnen Bundesländern?

5

Welche Bundesländer haben von ihrer Regelungskompetenz nach § 23 Absatz 2 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Gebrauch gemacht, und wie hoch sind die jeweiligen Beträge für Tagespflegepersonen?

6

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, einen bundeseinheitlichen Mindestbetrag festzulegen (bitte begründen)?

7

In welchen Ländern und Kommunen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, die Beträge für Tagespflegepersonen anzuheben?

8

Wie viele Tagespflegepersonen beziehen zusätzlich Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II oder aufstockende Leistungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Wie hoch ist die steuerliche Mehrbelastung von öffentlich bezahlten Tagespflegepersonen ab 2009 im Vergleich zum Vorjahr?

10

Wie begründet die Bundesregierung den in ihrem Rechenbeispiel genutzten Beitrag von ca. drei Euro pro Stunde und Kind, und hält sie diesen für existenzsichernd und der Arbeitsleistung angemessen?

11

Wie wird der leicht erhöhte Pauschalbetrag von 300 Euro für Betriebskosten hergeleitet?

Hält die Bundesregierung diesen Betrag für ausreichend (bitte begründen)?

12

Wie kann bei höheren Betriebsausgaben, die dann durch Einzelbelege nachzuweisen sind, der Verwaltungsaufwand für die Tagespflegepersonen möglichst gering gehalten werden?

Wie schätzt die Bundesregierung diesen Verwaltungsaufwand ein (Stunden pro Monat)?

13

Wie können Tagespflegepersonen Ausgaben z. B. für Nahrungsmittel (z. B. Obst und Gemüse) aus dem Eigenanbau bzw. aus dem regionalen Kleinhandel, für die es in der Regel keine Quittung gibt, nachweisen und diese geltend machen?

14

Wie wird die Arbeitsleistung in den Fällen finanziell berücksichtigt, wenn von der Tagespflegeperson selbst gekocht wird?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Tagespflegepersonen die Zahl der von ihnen betreuten Kinder reduzieren bzw. die Kinder nur noch für weniger als acht Stunden täglich betreuen, um unter der Besteuerungsgrenze zu bleiben?

Wie kann dieser Gefahr entgegengewirkt werden?

16

Hält die Bundesregierung die steuerlichen Veränderungen für den richtigen Weg, um das Berufsbild der Tagespflegeperson aufzuwerten (bitte begründen)?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Tagespflegepersonen zu unterstützen, die Qualität der Arbeit zu verbessern und die Zahl der hier Tätigen zu erhöhen?

18

Wie sind Tagespflegepersonen bei Krankheit und nach Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess durch Arbeitslosigkeit und bei Eintritt ins Rentenalter sozial abgesichert?

Ergeben sich hier Veränderungen aus den in 2009 in Kraft getretenen Neuregelungen?

Berlin, den 9. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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