Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Hakki Keskin, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 3. Januar 2006 den mit der Problematik befassten Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (vom 3. Januar 2006) bis zum 31. Januar 2006 gegeben. Trotz der Kürze der Frist – es handelt sich immerhin um einen fast 270 Seiten umfassenden Entwurf – haben einige Verbände Stellungnahmen abgegeben. Unserer Kenntnis nach waren dies: der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Hohe Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, die Evangelische Kirche in Deutschland gemeinsam mit dem Katholischen Büro, die Türkische Gemeinde in Deutschland, der Jesuiten- Flüchtlingsdienst, der Flüchtlingsrat NRW, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Pro Asyl e. V., die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, der Deutsche Caritasverband, Amnesty International und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Sämtliche Stellungnahmen sind im Internet auf den Seiten der betreffenden Verbände abrufbar, eine Sammlung findet sich auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände nehmen überwiegend eine sehr kritische Haltung zu den verschiedenen Aspekten des Referentenentwurfs ein und machen auf erhebliche Mängel sowie die Notwendigkeit einer öffentlichen Anhörung und grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs aufmerksam. Dies betrifft insbesondere die Neuregelungen beim Ehegattennachzug, Bestimmungen zum Freiheitsentzug (Festnahme durch Mitarbeiter der Ausländerbehörden) und die als mangelhaft erachtete Umsetzung der Richtlinien betreffend den Flüchtlingsschutz (insb. der „Qualifikationsrichtlinie“). Bedauert wird unter anderem auch, dass die Bundesregierung nicht die Gelegenheit nutzt, unabhängig von der Umsetzung der Richtlinien einige notwendige Reformen am Aufenthalts-, Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, wie die Einführung einer dauerhaften Bleiberechtsregelung, die Aufhebung der Residenzpflicht, die Abschaffung des Sachleistungsprinzips gemäß Asylbewerberleistungsgesetz und allgemein die Verbesserung der sozialen Lage von Migrantinnen und Migranten .
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Von welchen Organisationen und Einzelpersonen hat die Bundesregierung Stellungnahmen zum genannten Referentenentwurf erhalten (bitte auflisten)?
Wie lässt sich die in den Stellungnahmen geäußerte Kritik nach den dort gewählten Schwerpunkten zusammenfassen, und bei welchen dieser Schwerpunkte gab es Gemeinsamkeiten der Stellungnahmen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik der Verbände und zu den umfangreichen Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen der Stellungnahmen? In welcher Form werden diese bei der Überarbeitung des Referentenentwurfs berücksichtigt (falls die Bundesregierung eine Überarbeitung nicht für notwendig erachtet: bitte begründen)?
a) Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu der Kritik ein, der Referentenentwurf setze die Regelungen zum Flüchtlingsschutz nur ungenügend um, wie dies in den Stellungnahmen des UNHCR (insb. S. 3 ff., Innen-ADrs 16(4)24)), der gemeinsamen Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Katholischen Büros (insb. S. 4), des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (insb. S. 6 f.), von Pro Asyl (insb. S. 4 f.), des Caritasverbandes (S. 20 f.) und von Amnesty International (S. 1 f.) dargelegt wird?
b) Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu der Kritik ein, die neuen Regelungen zum Ehegattennachzug verstießen gegen Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung und seien auch ungeeignet, den vorgeblich verfolgten Zweck der „Bekämpfung von Scheinehe“ zu erreichen (siehe hierzu insbesondere die Stellungnahme des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, sowie von Pro Asyl (S. 8) und des Flüchtlingsrates NRW (S. 4))?
c) Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu der Kritik ein, die in dem Referentenentwurf vorgesehene mögliche Festnahme ausreisepflichtiger Ausländer durch Mitarbeiter der Ausländerbehörden verstoße gegen das grundgesetzlich festgelegte Prinzip nach Artikel 104 GG und Artikel 5 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), nach dem eine Freiheitsentziehung in jedem Fall einer vorherigen richterlichen Anordnung bedarf und verhältnismäßig sein muss, wie es zum Beispiel in der Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes (S. 2 f.), des Flüchtlingsrates NRW (S. 2), von Pro Asyl (S. 3 f.), der Kirchen (S. 14) dargelegt wird (ähnlich auch in Bezug auf weitere Formen der Inhaftierung: Zurückweisungshaft, Durchbeförderungsgewahrsam usw.)?
d) Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu der Kritik ein, das Änderungsgesetz werde nicht genutzt, um dringend erforderliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vorzunehmen, insbesondere betreffend einer Vermeidung von Kettenduldungen, einer Bleiberechtsregelung, der Verbesserung der medizinischen und psychologischen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und der Entkriminalisierung der humanitären Hilfe für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für das weitere Gesetzgebungsverfahren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Richtlinien im Bereich des Asyl-, Flüchtlings- und Aufenthaltsrechts, die in naher Zukunft in den zuständigen Gremien der EU beschlossen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen, und was wird dort geregelt werden?