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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Hochwasserschäden und Flurbereinigung (G-SIG: 10000248)

Flurbereinigungsverfahren im Wassereinzugsgebiet des Rheins seit 1968, Auswirkung auf die Entstehung von Hochwässern, Ablagerung von Schwermetallen und anderen Schadstoffen, Entschädigung der betroffenen Landwirte, Langzeitwirkung der Ablagerungen, Angabe persönlicher Daten in Entschädigungsantragsformularen der Bundesländer, Wasserbaumaßnahmen zur Gewässerregulierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

14.07.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/16216.06.83

Hochwasserschäden und Flurbereinigung

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Flurbereinigungsverfahren mit welcher Gesamtfläche sind innerhalb der letzten 15 Jahre im Wassereinzugsgebiet des Rheins durchgeführt worden, und wie hoch waren die Gesamtkosten und die Kosten je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Durchschnitt?

2. Läßt sich beziffern, wie hoch der Anteil von Flurbereinigungen und den damit verbundenen wasserbaulichen Maßnahmen an der Entstehung von Hochwässern ist, und wenn nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, Untersuchungen zu veranlassen, durch die diese Schäden erfaßbar gemacht werden?

3. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die durch Hochwasser überfluteten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Flächen durch die Ablagerung von Schwermetallen und anderen Schadstoffen soweit belastet wurden, daß eine wirtschaftliche Schädigung der Bauern und Gärtner gegeben ist?

4. Wie gedenkt die Bundesregierung die Verwertung bzw. Beseitigung von landwirtschaftlichen Produkten zu regeln, die auf solchermaßen schadstoffverseuchten Flächen angebaut wurden und entsprechend belastet sind?

  • Wird beabsichtigt, den Landwirten eine angemessene Entschädigung zu gewähren?
  • Welche aufgetretenen Schäden und Schadenswirkungen werden bei den Entschädigungsverfahren erfaßt und bewertet?
  • Was ist der Grund dafür, daß Entschädigungen nur in Höhe der Hälfte der tatsächlichen Schadenshöhe und nur als Darlehen gewährt werden?

5. Inwieweit gehen auch Langzeitwirkungen und Folgeschäden, wie sie zum Bespiel bei einer Belastung von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Schwermetalle und/oder chlorierte Kohlenwasserstoffe entstehen können, in die Schadenserfassung bzw. das Entschädigungsverfahren mit ein?

6. Ist die Bundesregierung bereit, unbürokratische Hilfs- und Entschädigungsmaßnahmen für die betroffenen Bauern und Gärtner zu veranlassen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung Inhalt und Fragestellung von in Bundesländern ausgegebenen Anträgen auf Entschädigung, wenn (z. B. in Rheinland-Pfalz) Fragen gestellt werden, die in keinem Zusammenhang mit den aufgetretenen Schäden und deren Regulierung stehen, deren Beantwortung aber Voraussetzung für die Barbeitung des Antrages sind (Fragen nach Familienverhältnissen, Höhe der Einkommen und nach sonstigen Einkünften)?

l. Welche wirkungsvollen Maßnahmen will die Bundesregierung gegen Hochwasser und Überschwemmungen einleiten, nachdem durch die bisherige Praxis der Gewässerregulierung, des Gewässerausbaus und des Baus von Rückhaltebecken die Gefahr des Auftretens von Hochwasser und Überschwemmungen nicht vermindert wurde, sondern sich offensichtlich eher verstärkt hat?

Fragen8

1

Wie viele Flurbereinigungsverfahren mit welcher Gesamtfläche sind innerhalb der letzten 15 Jahre im Wassereinzugsgebiet des Rheins durchgeführt worden, und wie hoch waren die Gesamtkosten und die Kosten je Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Durchschnitt?

2

Läßt sich beziffern, wie hoch der Anteil von Flurbereinigungen und den damit verbundenen wasserbaulichen Maßnahmen an der Entstehung von Hochwässern ist, und wenn nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, Untersuchungen zu veranlassen, durch die diese Schäden erfaßbar gemacht werden?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die durch Hochwasser überfluteten landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Flächen durch die Ablagerung von Schwermetallen und anderen Schadstoffen soweit belastet wurden, daß eine wirtschaftliche Schädigung der Bauern und Gärtner gegeben ist?

4

Wie gedenkt die Bundesregierung die Verwertung bzw. Beseitigung von landwirtschaftlichen Produkten zu regeln, die auf solchermaßen schadstoffverseuchten Flächen angebaut wurden und entsprechend belastet sind?

5

Inwieweit gehen auch Langzeitwirkungen und Folgeschäden, wie sie zum Bespiel bei einer Belastung von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Schwermetalle und/oder chlorierte Kohlenwasserstoffe entstehen können, in die Schadenserfassung bzw. das Entschädigungsverfahren mit ein?

6

Ist die Bundesregierung bereit, unbürokratische Hilfs- und Entschädigungsmaßnahmen für die betroffenen Bauern und Gärtner zu veranlassen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung Inhalt und Fragestellung von in Bundesländern ausgegebenen Anträgen auf Entschädigung, wenn (z. B. in Rheinland-Pfalz) Fragen gestellt werden, die in keinem Zusammenhang mit den aufgetretenen Schäden und deren Regulierung stehen, deren Beantwortung aber Voraussetzung für die Barbeitung des Antrages sind (Fragen nach Familienverhältnissen, Höhe der Einkommen und nach sonstigen Einkünften)?

8

Welche wirkungsvollen Maßnahmen will die Bundesregierung gegen Hochwasser und Überschwemmungen einleiten, nachdem durch die bisherige Praxis der Gewässerregulierung, des Gewässerausbaus und des Baus von Rückhaltebecken die Gefahr des Auftretens von Hochwasser und Überschwemmungen nicht vermindert wurde, sondern sich offensichtlich eher verstärkt hat?

Bonn, den 16. Juni 1983

Dr. Vollmer Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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