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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

WHO-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz (G-SIG: 10000320)

Einführung des Kodexes in der Bundesrepublik Deutschland, WHO-Kodex und Exportgeschäft deutscher Firmen mit der Dritten Welt, Bekanntgabe der in Art. 4.2 des Kodexes geforderten Information über das Stillen, Verletzung der Artikel 5.1, 5.2, 7.3 und 7.4 des WHO-Kodexes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

21.07.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/23407.07.83

WHO-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz

der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN WHO-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um den von ihr mitgetragenen „Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz", der am 21. Mai 1981 von der WHO verabschiedet wurde, in der Bundesrepublik Deutschland durch Erlaß nationaler Gesetze oder Verordnungsvorschriften einzuführen?

2

Halten sich die auch am Exportgeschäft mit der Dritten Welt tätigen deutschen Firmen an den WHO-Kodex, und wie überprüft dies die Bundesregierung?

3

Wie überprüft und sorgt die Bundesregierung dafür, daß die in Artikel 4.2 geforderte Information über das Stillen bei der Aus- und Weiterbildung der entsprechenden Personen bekanntgegeben wird?

4

Was hat die Bundesregierung gegen die Verletzung des Artikels 5.1 (keinerlei Werbung oder sonstige Absatzförderung) durch die Fa. Nestlé, die sowohl im Juni 1982 als auch im Januar 1983 ganzseitige Anzeigen in der Zeitschrift ELTERN aufgegeben hatte, unternommen?

5

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der Artikel 5.2 (Hersteller und Verteiler sollten weder direkt noch indirekt Proben von in den Geltungsbereich dieses Kodexes fallenden Erzeugnissen an schwangere Frauen, Mütter oder deren Familienangehörige abgeben) eingehalten wird?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß gegen Artikel 7.3 (Gesundheitsarbeitern sollten keine finanziellen oder materiellen Anreize geboten werden) immer noch verstoßen wird, indem z. B. Geschenke, bezahlte Essen an Krankenhauspersonal üblich sind, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

7

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß in den Kliniken nach wie vor Proben an die Mütter verteilt werden, obwohl es in Artikel 7.4 ausdrücklich heißt, „... Mitarbeiter der Gesundheitsdienste sollten keine Proben von Säuglingsfertignahrung an schwangere Frauen, Mütter von Säuglingen und Kleinkindern oder an deren Familienangehörige abgeben", und was unternimmt sie gegen diesen ganz besonders eklatanten Fall der Nichteinhaltung des WHO-Kodexes?

Bonn, den 7. Juli 1983

Nickels Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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