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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Eignung des Salzstocks Gorleben für ein nukleares Endlager (G-SIG: 10000327)

Ergebnis der obertägigen Erkundung des Salzstocks in Hinsicht auf die Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein, die hydrogeologische Situation sowie die Festlegung geeigneter Schachtansatzpunkte, Einhaltung des Strahlenbelastungsgrenzwerts von 30 Millirem nach § 45 der Strahlenschutzverordnung nach dem jetzigen Endlagerkonzept, Beteiligung der Bundesregierung am Internationalen Programm zur Erkundung des aus globaler Sicht sichersten Endlagerstandorts unter den Schichten der roten Tiefseetone

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/24513.07.83

Eignung des Salzstocks Gorleben für ein nukleares Endlager

der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Catenhusen, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Kastning, Kühbacher, Kuhlwein, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Stahl (Kempen), Dr. Steger, Dr. Struck und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bei der Eignungsuntersuchung des Salzstocks Gorleben für ein nukleares Endlager ist vor Eintritt in die untertägige Erkundung eine natürliche Zäsur eingetreten. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse müssen so sorgfältig bekanntgemacht und diskutiert werden, daß eine verantwortungsbewußte Ja-/Nein-Entscheidung über die Fortsetzung der Erkundungen von unter Tage getroffen werden kann. Diese Entscheidung muß vor dem Hintergrund des möglichen Beginns der Erkundung alternativer Standorte getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen17

1

Ist die Standorterkundung von über Tage so weit abgeschlossen und ausgewertet, daß eine Entscheidung über die untertägige Erkundung getroffen werden kann?

2

Wie ist das Ergebnis der obertägigen Erkundung, und wo ist es dokumentiert?

3

Ist die obertägige Erkundung erfolgreich im Sinne der Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) abgeschlossen worden, nach der sie zur Erlangung von Kenntnissen über die Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein und in der Endlagerformation über die hydrogeologische Situation dienen und dazu geeignete Schachtansatzpunkte festzulegen?

4

Welche Kenntnisse über die Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein und in der Endlagerformation, über die hydrogeologische Situation und über die Festlegung geeigneter Schachtansatzpunkte sind gewonnen worden?

5

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Salzstock kleiner ist als erwartet, der Gipshut über dem Salzstock nicht so groß wie erwartet und ragen — entgegen der Erwartung — Teile des Salzstocks ungeschützt vom Deckgebirge in wasserführende Schichten?

6

Wie passen die Ergebnisse über geringere Abdeckung des Salzstocks zu der RSK-Empfehlung, nach der Deckgebirge und Nebengestein eines möglichen Endlagers dazu beitragen müssen, unzulässige Konzentrationen von Radionukliden in der Biosphäre zu verhindern?

7

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Salzstock jährlich noch bis zu 10 000 Kubikmeter Salz ablaugt und das Grundwasser über dem Salzstock, im Gegensatz zur Erwartung, fließt und nicht steht?

8

Wie passen die Ergebnisse über die Ablaugungsrate und die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers über dem Salzstock zu der RSK-Empfehlung, nach der Wasserwegsamkeiten bei einer Endlagerformation allenfalls so gering sein dürfen, daß die Schutzfunktionen des geologischen und technischen Barrierensystems erhalten bleiben?

9

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Strahlenbelastungsgrenzwert von 30 Millirem nach § 45 der Strahlenschutzverordnung nach dem jetzigen Endlagerkonzept nicht in allen Fällen eingehalten werden können, vor allem dann nicht, wenn das Tran suran-Radionuklid Neptunium -237 entsprechend dem augenblicklichen Stand der Technik nicht zurückgehalten wird?

10

Ist es überhaupt zulässig und wenn ja, weshalb ist es zulässig, den § 45 der Strahlenschutzverordnung auf radioaktive Belastungen eines wartungsfreien verschlossenen Endlagerbergwerks anzuwenden, nachdem das 30-Millirem-Konzept für abschaltbare nukleare Anlagen gilt, wo nach kurzzeitiger Überschreitung des Grenzwerts durch Gegenmaßnahmen und Eingriffe in den Betriebszustand der Anlagen Abhilfe geschaffen werden kann, die zum alsbaldigen Wiedereinhalten des § 45 der Strahlenschutzverordnung führen?

11

Welche Möglichkeiten gibt es, in ein wartungsfreies, verschlossenes Endlagerbergwerk so einzugreifen, daß nach einem möglichen Überschreiten des 30-Millirem-Grenzwertes in der Umgebung die Strahlenbelastung unverzüglich wieder gesenkt werden kann?

12

Wie kann eine drohende Überschreitung der Grenzwerte nach § 45 der Strahlenschutzverordnung rechtzeitig entdeckt werden, nachdem die RSK empfiehlt, in der Nachbetriebsphase nach Stillegung des Endlagerbergwerks ein gesondertes Kontroll- und Überwachungsprogramm als entbehrlich anzusehen?

13

Bedeutet das oberste Gebot der bestehenden Gesetze und Verordnungen, Strahlenbelastungen so gering wie möglich zu halten, daß alle Barrieren in einem Mehrbarrierenkonzept zum sicheren Abschluß der Biosphäre gegen Radioaktivität gestärkt werden müssen, und inwieweit ist es nach diesem Gebot zulässig, eine wesentliche nicht optimale Barriere durch andere zu ersetzen?

14

Darf demgemäß überhaupt versucht werden, eine möglicherweise mangelhafte Abdeckung des Gorlebener Salzstocks durch technisch andere Einlagerungsbedingungen zu kompensieren, und muß nicht in jedem Fall ein anderer Salzstock mit geeigneterem Deckgebirge und hydrogeologischen Verhältnissen gesucht werden?

15

Wieso reicht die Zeit im Bedarfsfalle auch dann aus, einen anderen Endlagerstandort mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen, wenn jetzt nicht sofort damit begonnen wird (vgl. Presseerklärung BMI, vom 26. Mai 1983)?

16

Erwägt die Bundesregierung, sich jetzt aktiv an dem Internationalen Programm zu beteiligen, das auf die Erkundung des aus globaler Sicht sichersten Endlagerstandorts unter den Schichten der roten Tiefseetone abzielt?

17

Wieviel und welche Aussagen der führenden an der Erkundung des Gorlebener Salzstocks beteiligten Wissenschaftler — auch zu Detailproblemen — mußten inzwischen zurückgenommen werden?

Insbesondere welche Aussagen von führenden Mitarbeitern der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB Braunschweig), der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hannover), von Wissenschaftlern die der Eignung des Salzstockes skeptisch gegenüberstehen, und welche Ausführungen der gemeinsamen Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) zur grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit des Entsorgungszentrums vom 20. Oktober 1977 mußten inzwischen zurückgenommen werden?

Bonn, den 13. Juli 1983

Schäfer (Offenburg) Dr. Schmude Catenhusen Duve Frau Dr. Hartenstein Kastning Kühbacher Kuhlwein Dr. Nöbel Dr. Penner Reuter Stahl (Kempen) Dr. Steger Dr. Struck Dr. Vogel und Fraktion

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