Finanzzuschüsse des Bundes für Straßenbauvorhaben
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Kriterien hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkommens spielen bei der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums eine Rolle, nach denen Bundesfernstraßen aus dem Bundeshaushalt finanziert bzw. Bundeszuschüsse nach dem GVFG für Kreis- und Gemeindestraßen bewilligt werden?
Wie hoch ist das durch Prognosen zu belegende Mindestverkehrsaufkommen ab dem der Bund Bundesfernstraßen, Kreisstraßen bzw. Gemeindestraßen mit-/finanziert?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch das Mindestverkehrsaufkommen von Ländern und Gemeinden angesetzt wird, wenn sie die Entscheidung über die Finanzierung von Straßenneubauten in eigener Baulast zu treffen haben?
Welche Anforderungen an die Qualität von Verkehrsprognosen stellt die Bundesregierung ggf., damit sie von ihr als Entscheidungsgrundlage für die Finanzierung von Straßenbauvorhaben als ausreichend anerkannt werden?
Unter welchen Umständen werden Ausnahmen von dem erwähnten Mindestverkehrsaufkommen als Bedingung für die Finanzierung von Straßenvorhaben gemacht?