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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Lärmbelastung durch Fluglärm, insbesondere während der Nacht (G-SIG: 10000332)

Untersuchungen der Auswirkungen der Lärmbelästigungen, Ausnahmeregelungen bei Nachtflugbeschränkungen für die Lärmrichtlinien des ICAO-Annex 16, Anteil der Nachtluftpost an der gesamten Postbeförderung, Kosten bei der Beförderung der gleichen Menge per Bahn, Einführung der elektronischen Fernkommunikation, Senkung der Lärmbelästigung der Flughafenanwohner, Umstellung der Nachtfahrdienste mit der B737C auf LkW-Verkehr

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

02.08.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/259

Lärmbelastung durch Fluglärm, insbesondere während der Nacht

der Abgeordneten Drabiniok, Hecker und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Lärmbelastung durch Fluglärm, insbesondere während der Nacht

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Gibt es medizinische, soziologische und sozialpsychologische Untersuchungen der Auswirkungen der Lärmbelastungen und der dadurch hervorgerufenen volkswirtschaftlichen Kosten im Umland deutscher Verkehrsflughäfen, oder sind solche Untersuchungen geplant?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, daß die gegenwärtigen Lärmrichtlinien des ICAO-Annex 16 verschärft werden?

3

Bestehen Absichten, die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen bei Nachtflugbeschränkungen für ICAO-Annex 16 Flugzeuge in Zukunft aufzuheben?

4

Wie hoch ist der Anteil der Nachtluftpost an der gesamten Postbeförderung in der Bundesrepublik Deutschland?

5

Welche Kosten verursacht die Nachtluftpost im Vergleich zur Beförderung der gleichen Postmenge per Bahn?

6

Welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland könnten bei Umstellung auf Bahnnachtpost die Post nicht mehr am Tage nach der Einlieferung erhalten?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Verminderung der Postmenge durch Einführung der elektronischen Fernkommunikation ein, und wie wird in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des Nachtpostverkehrs gesehen?

8

Wie verträgt es sich mit dem angeblichen „Gleichbehandlungsgrundsatz" der Postkunden — der als Begründung für die Nachtluftpost angegeben wird —, daß Briefe im Nahbereich oft zwei und mehr Tage unterwegs sind?

9

Ist die Bundesregierung bereit, analog diesem „Gleichbehandlungsgrundsatz" bei der Post den Bürgern auch einen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der nächtlichen Lärmbelastung zuzubilligen?

10

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die nächtliche Lärmbelastung der Flughafenanwohner in der Bundesrepublik Deutschland weiter zu senken?

11

Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Lufthansa ihre ehemaligen Nachtfrachtdienste mit der Boeing 727C aus Kostengründen auf LKW-Verkehr umgestellt hat und daß die Nachtfrachtdienste mit der B737C ebenfalls umgestellt werden sollen, diese Maßnahme jedoch nur wegen der Unverkäuflichkeit der Maschinen bisher nicht durchgeführt wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß also einzig und allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen einer Firma den Bürgern eine durchaus vermeidbare Lärmbelastung zugemutet wird?

Bonn, den 18. Juli 1983

Drabiniok Hecker

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