Sicherheit atomtechnischer Anlagen bei Störfällen
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein entscheidendes Kriterium für die Bewertung, ob die Nutzung der Atomenergie auf einen verantwortbaren Weg der Energiebereitstellung führt, ist das Verhalten atomtechnischer Anlagen bei Störfällen. Insbesondere bei der Beurteilung von Störfällen mit radiologischen Auswirkungen — wie bereits mehrfach eingetreten — kommt der Zuverlässigkeit der Gutachter und der Untersuchung aller denkbaren Störfallereignisse große Bedeutung zu. Eine Fortsetzung des derzeitigen Abbaus der Sicherheitsanforderungen wird die sachlich begründeten Vorbehalte gegen atomtechnische Anlagen verstärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß Vergleichsrechnungen des vom Bundesinnenminister beauftragten Gutachters TÜV Rheinland (Köln) nach den Berechnungsgrundlagen für strahlenwirksame Störfälle von 1979 und 1983 durchgeführt wurden, die für den Entwurf 1983 bei allen Störfällen erheblich niedrigere Strahlendosen (bis zum 100 000fachen) ergeben als 1979?
Welche Änderungen in den Parametern und Modellen führten zu dieser beträchtlichen Reduktion der berechneten Dosis, und wie sind diese Änderungen zu begründen und zu verantworten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit von Gutachtern und Beratern ein, die für einen völlig identischen Sachverhalt je nach Interessenlage verschiedene Ergebnisse liefern, die bis zum Faktor 100 000 differieren?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, daß die Herausnahme der obigen Berechnungsgrundlagen aus dem Störfalleitlinienentwurf nur dem Zweck dienen sollte, diese drastischen Verschlechterungen in den Sicherheitsstandards anläßlich der Anhörung zu den Störfalleitlinien zu verschleiern und der Öffentlichkeit vorzuenthalten?
Verfügt die Bundesregierung über einen detaillierten Vergleich der Sicherheitsbestimmungen für Störfälle in atomtechnischen Anlagen verschiedener Industrienationen, wobei für die Bundesrepublik Deutschland der Störfalleitlinienentwurf als eine Grundlage genommen werden sollte; bis wann wird dieser Vergleich veröffentlicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit atomtechnischer Anlagen ein, wenn — wie im AKW Ohu am 25. Mai 1983 geschehen — ein Blitzeinschlag in der Lage ist, das dreifache Sicherheitssystem außer Kraft zu setzen und damit die Wahrscheinlichkeit von Kernschmelzunfällen ganz eklatant zu erhöhen?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den hier und im Störfalleitlinienentwurf feststellbaren, massiven Reduzierungen der Sicherheitsanforderungen für atomtechnische Anlagen einerseits und der Aussage von Bundesminister Dr. Riesenhuber andererseits, daß die bestehenden Sicherheitsstandards nicht angetastet werden sollen?