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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Rüstungsexporte (G-SIG: 10000364)

Neufassung der Grundsätze für den Rüstungsexport vom Mai 1982, Lieferung von Leopard-II-Panzern an Saudi-Arabien, Einwirkung auf Exportgeschäfte französischer Koproduzenten, Exportgeschäfte mit Südafrika, Einhaltung des UN-Waffenembargos, deutsch-französisches Abkommen über Rüstungskooperation, Rüstungsexporte nach Argentinien 1980 und 1981, Unterteilung der Ausfuhrgenehmigungen nach Exportländern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

23.08.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/28704. 08. 83

Rüstungsexporte

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Plant die Bundesregierung eine Neufassung der im Mai 1982 verabschiedeten „Politischen Grundsätze" für den Rüstungsexport, indem sie unter anderem „die sicherheits- und finanzpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland" berücksichtigt, wie es die CDU und CSU forderten?

2

Kann die Bundesregierung eine Lieferung von Leopard II-Panzern an Saudi-Arabien definitiv ausschließen?

3

In welchen Fällen hat die Bundesregierung von ihrem Recht Gebrauch gemacht und den französischen Partner unter Darlegung außen- und sicherheitspolitischer Bedenken gebeten, von dem beabsichtigten Rüstungsexportvorhaben bei deutsch-französischen Koproduktionen Abstand zu nehmen? Waren davon auch direkte oder indirekte Exporte nach Südafrika betroffen?

4

Trifft es zu, daß bundesdeutsche Firmen — einschließlich der Tochterfirmen von Bundesunternehmen — in Südafrika gesetzlich verpflichtet sind, auf Verlangen des südafrikanischen Staates hin auch Rüstungsmaterial produzieren zu müssen, und wird dadurch das UN-Waffenembargo gegen Südafrika betroffen?

5

Wird immer noch nach dem Abkommen zwischen der Regierung Frankreichs und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend den Export von in Rüstungskooperation hergestellten Waffen verfahren, dessen wesentlicher Inhalt in einem Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 31. August 1972 an die deutsche Industrie (vgl. Rüstungsexport, Wehrdienst-Verlag, Papier AS-619, S. 9, März 1975) veröffentlicht wurde?

6

Wie hoch war der Wert der von der Bundesregierung genehmigten Exporte von Rüstungsmaterialien aus der Bundesrepublik Deutschland nach Argentinien in den Jahren 1980 und 1981?

7

Bestehen für die jährlich etwa 50000 Genehmigungen von Ausfuhren von Waren gemäß AW, AL I, Unterteilungen nach Verbrauchsländern?

8

Ist der Bundesregierung das vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn herausgegebene „Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A, B und C" bekannt, mit dem sich anhand der Ausfuhrstatistik Ausfuhren seit 1977 von genehmigungspflichtigen Waren nach Südafrika erfassen lassen, ohne daß von der Bundesregierung, wie von ihr gegenüber dem Abgeordneten Schwenninger behauptet (am 24. Juni 1983), die ca. 300000 Genehmigungen für alle Länder — bei einem Anteil Südafrikas von ca. 1,5 v. H. der hiesigen Ausfuhren — manuell durchgesehen werden müßten?

9

Wie groß ist der Wert der seit November 1977 erteilten Genehmigungen von Exporten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Verbrauchsland Südafrika von Waffen usw. gemäß IA, von Nuklearmaterialien gemäß IB und von sonstigen Waren von strategischer Bedeutung gemäß IC der Ausfuhrliste?

Bonn, den 4. August 1983

Schwenninger Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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