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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

UN-Seerechtskonvention (UNCLOS III) und Tiefseebergbau (G-SIG: 10000436)

Zeitplan der Bundesregierung für eine Zeichnung der Seerechtskonvention, Bedeutung des Tiefseebergbaus für die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland, bundesdeutsche Unternehmen und Zahl der Arbeitsplätze in dieser Branche, Vergabe öffentlicher Mittel an im Tiefseebergbau arbeitende deutsche Firmen, ökologische Eingriffe, Umwelt-Studien der US-Umweltbehörde NOAA zum Thema Tiefseebergbau und Manganknollenabbau, personelle und finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an entsprechenden Unternehmungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

23.09.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/37508.09.83

UN-Seerechtskonvention (UNCLOS III) und Tiefseebergbau

des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEI

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Nach welchem Zeitplan gedenkt die Bundesregierung, abhängig, unabhängig von dem Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 10/197) zur Einstellung der Bundesregierung zur UNCLOS III, zu verfahren?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung des Tiefseebergbaues (u. a. Manganknollenabbau) für die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein?

3

Welche bundesdeutschen Unternehmen sind bisher direkt am Tiefseebergbau (Manganknollenabbau und Abbau hydrothermaler Lagerstätten) beteiligt?

Welches sind ihre transnationalen Verflechtungen?

Welches sind die Vergabekriterien?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe bisher öffentliche Mittel an im Tiefseebergbau-Bereich arbeitende deutsche Firmen vergeben wurden?

Wurden solche Gelder möglicherweise auch an ausländische Partner vergeben?

Inwieweit ist in diesem Zusammenhang sichergestellt, daß deutsche Steuergelder nicht letztlich multinationale Konsortien subventionieren?

Welche öffentlichen Mittel sind ggf. hierfür noch vorgesehen?

5

Wie viele Arbeitsplätze hängen nach Einschätzung der Bundesregierung direkt an einem erfolgreichen Tiefseebergbau (einschließlich Manganknollenabbau)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße in der Gesamtkette vom Abbau über den Transport bis zur Verhüttung ökologische Eingriffe statthaben: Den Meeresboden, die Wassersäule, die Küstenregionen betreffend?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße sich die US-Umweltbehörde NOAA ( National Oceanic and Atmospheric Administration) mit Umwelt-Studien, Tiefseebergbau und Manganknollenabbau betreffend befaßt?

Wieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland personell und finanziell aktiv an entsprechenden Untersuchungen im Sinne des Artikels 200 der UNCLOS III?

Welche Forschungsmittel sind ggf. für die genannten Aufträge bereitgestellt?

Welche Institutionen sind ggf. damit beauftragt?

Bonn, den 8. September 1983

Sauermilch Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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