Einrichtung eines Jugendfreiwilligendienstes „kulturweit“
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Uschi Eid, Manuel Sarrazin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Junge Menschen zeichnen sich durch eine sehr hohe Engagementbereitschaft aus. Freiwilligendienste bieten gerade ihnen vielfältige Möglichkeiten zu Bildungserfahrungen und bürgerschaftlichem Engagement. Dabei geht die Nachfrage der jungen Menschen weit über das bestehende Angebot an Freiwilligendienstplätzen hinaus. Unterrepräsentiert sind bisher vor allem benachteiligte Jugendliche aus einkommensarmen und bildungsfernen Elternhäusern.
Mehrere Bundesministerien haben in den vergangenen Jahren Freiwilligendienste eingerichtet, die sehr unterschiedlich konzipiert sind. Der neue internationale kulturelle Freiwilligendienst „kulturweit“ soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich im Ausland für Kultur- und Bildungsarbeit zu engagieren. Laut Presseberichten ist das Auswärtige Amt für diesen neuen Dienst federführend, der wiederum den Freiwilligendienst „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ergänzen solle.
Mit dem „kulturweit“-Programm stellt sich erneut die Frage nach einer Gesamtkonzeption der Jugendfreiwilligendienste, die nicht zuletzt die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und die Sicherung der Qualität der Freiwilligendienste betrifft.
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Gesamtkonzeption der Jugendfreiwilligendienste
1. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung ein Gesamtkonzept für die Freiwilligendienste, worin besteht es und inwiefern erfolgt die Einrichtung eines neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“ im Rahmen eines solchen Konzeptes?
2. Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass alle Freiwilligendienste, die sich besonders an Jugendliche richten, als Bildungsdienste konzipiert sind (bitte nach Freiwilligendiensten aufschlüsseln)?
3. Betrachtet die Bundesregierung das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterhin als federführend für die Freiwilligendienste, und wenn ja, in welcher Weise kommt diese herausgehobene Verantwortung in Bezug auf „weltwärts“, „kulturweit“ und die anderen Freiwilligendienste zum Ausdruck?
4. Inwiefern hat die Bundesregierung die Einrichtung des Freiwilligendienstes „kulturweit“ bzw. ein Gesamtkonzept für die deutschen Freiwilligendienste mit bestehenden EU-Freiwilligendiensten abgestimmt, insbesondere um Doppelstrukturen zu vermeiden?
5. Inwiefern erfolgt bei der Einrichtung neuer Freiwilligendienste sowie bei der Evaluation und Weiterentwicklung der bestehenden Dienste eine interministerielle Abstimmung?
6. Ist in dieser Legislaturperiode die Einrichtung weiterer Freiwilligendienste, die sich besonders an Jugendliche richten, geplant?
7. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen im Bundesministerium des Innern, ein Freiwilligendienstprogramm einzurichten, und wenn ja, worin bestehen diese konkret?
8. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten eines Zivildienstersatzes nach dem Zivildienstgesetz durch „kulturweit“ und andere Freiwilligendienste auszuweiten?
9. Inwiefern sieht die Bundesregierung Änderungsnotwendigkeit bei § 14c des Zivildienstgesetzes auch unter Berücksichtigung der vorliegenden kritischen Bundesratsstellungnahme zum Zivildienstgesetz und der anlässlich der entsprechenden Bundestagsanhörung geäußerten Vorschläge verschiedener Träger (vgl. u. a. Schreiben des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr vom 3. November 2008)?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einrichtung eines neuen nationalen Freiwilligendiensts nicht auf Kosten der EU-Freiwilligendienste des Programms „Jugend in Aktion“ geschieht, deren Nachfrage das Angebot bereits übersteigt?
B. Ziele und Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes „kulturweit“
11. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“?
12. Inwiefern basiert der neue Freiwilligendienst auf dem freiwilligen sozialen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
13. Inwiefern ist der neue Freiwilligendienst „kulturweit“ von dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ abzugrenzen?
14. Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dadurch, den neuen Freiwilligendienst „kulturweit“ im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes anzubieten und nicht, wie beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „weltwärts“, als ein separates Förderprogramm zu gestalten?
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile für die durchführenden Organisationen dadurch, den neuen Freiwilligendienst „kulturweit“ im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes anzubieten und nicht, wie beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „weltwärts“, als ein separates Förderprogramm zu gestalten?
16. Inwiefern rückt die Bundesregierung bei der Einrichtung von „kulturweit“ vom bisherigen zivilgesellschaftlichen Trägerprinzip ab, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung für die etablierten Trägerorganisationen von Freiwilligendiensten?
17. Hat das Auswärtige Amt bei der Vorbereitung des neuen Freiwilligendienstes die Kompetenz und Erfahrung verschiedener Organisationen und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit bzw. -bildung berücksichtigt und eingebunden, und wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
18. Wer ist mit der Koordinierung und Durchführung des Programms beauftragt, und welche Kosten entstehen dadurch im Einzelnen?
19. Nach welchen Kriterien werden Träger des Freiwilligendienstes „kulturweit“ zugelassen, und wie erfolgt die Zulassung?
20. In welcher Weise ist die Zusammenarbeit mit den Trägern geregelt?
21. Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit den Mittlerorganisationen auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik statt?
22. In welchen Einsatzstellen können die jungen Menschen den Freiwilligendienst „kulturweit“ ausüben, und nach welchen Kriterien werden diese Einsatzstellen ausgewählt?
23. Inwiefern werden die Einsatzstellen im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“ finanziell unterstützt?
24. In welchen Ländern können die jungen Menschen den Freiwilligendienst ausüben, und in welcher Form werden mit diesen Ländern Vereinbarungen bezüglich des Einsatzes von Freiwilligen getroffen?
25. Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden Vereinbarungen mit den Einsatzstellen und den Freiwilligen getroffen?
26. Welche Altersbeschränkungen sind für den Dienst vorgesehen, und wie begründen sich diese insbesondere im Vergleich zu den anderen Freiwilligendiensten?
27. Welche Zielgruppen möchte die Bundesregierung mit dem neuen Freiwilligendienst ansprechen, und welche Kriterien müssen Bewerberinnen und Bewerber für den Freiwilligendienst erfüllen?
28. Wie werden die Freiwilligen ausgewählt, und inwiefern wird sichergestellt, dass hier keine Benachteiligung erfolgt?
29. Inwiefern sind Fremdsprachkenntnisse Bedingung für eine Entsendung und womit ist dies im Einzelnen begründet?
30. Inwiefern sind Deutschkenntnisse Bedingung für eine Entsendung, und womit ist dies begründet?
31. Inwiefern wird die Beteiligung benachteiligter, bildungsferner Gruppen sowie von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in dem Programm „kulturweit“ berücksichtigt?
32. In welcher Form werden die Informationen für Interessentinnen und Interessenten am Freiwilligendienst bereitgestellt, und inwiefern sind diese an bestimmte Zielgruppen gerichtet?
33. Inwiefern werden im Freiwilligendienst „kulturweit“ für die Freiwilligen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge übernommen, und wie begründet die Bundesregierung hierbei Unterschiede zu anderen Freiwilligendiensten?
34. Inwiefern werden durch die gesetzliche Sozialversicherung eventuell ausgelöste aufenthaltsrechtliche Probleme im Gastland im Vorfeld geregelt, und welche präventiven Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der Freiwilligen in diesem Punkt zu ergreifen?
35. Wie viele Freiwillige sollen in den nächsten Jahren im Rahmen von „kulturweit“ entsandt werden, und inwiefern passen sich die erwarteten Teilnehmerzahlen ein in eine mögliche Strategie der Bundesregierung im Bereich der Freiwilligendienste?
36. Inwiefern werden die Freiwilligen im Rahmen von „kulturweit“ bei der Beschaffung eines Visums und wenn notwendig einer Aufenthaltsgenehmigung unterstützt, und inwiefern werden hier Konsequenzen aus negativen Erfahrungen im Rahmen des Programms „weltwärts“ gezogen?
37. Inwiefern werden die Freiwilligen im Verlauf des Freiwilligendienstes „kulturweit“ bei eventuell auftretenden Problemen unterstützt und ihre Interessen vertreten?
38. Inwiefern stellt die Bundesregierung die pädagogische Begleitung der Freiwilligen von „kulturweit“ im Ausland durch die Einsatzstelle sicher?
39. Inwiefern sollen die Lernergebnisse nach dem Freiwilligendienst in nachweisbarer Form anerkannt werden?
40. Inwiefern werden zurückgekehrte Freiwillige von „kulturweit“ bei der Reintegration in Deutschland unterstützt, und inwiefern sind Projekte zur Rückkehrerarbeit geplant?
41. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die Durchführung von „kulturweit“ pro Jahr? Wie setzen sich diese zusammen (bitte aufschlüsseln)?
Fragen41
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung ein Gesamtkonzept für die Freiwilligendienste, worin besteht es und inwiefern erfolgt die Einrichtung eines neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“ im Rahmen eines solchen Konzeptes?
Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass alle Freiwilligendienste, die sich besonders an Jugendliche richten, als Bildungsdienste konzipiert sind (bitte nach Freiwilligendiensten aufschlüsseln)?
Betrachtet die Bundesregierung das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterhin als federführend für die Freiwilligendienste, und wenn ja, in welcher Weise kommt diese herausgehobene Verantwortung in Bezug auf „weltwärts“, „kulturweit“ und die anderen Freiwilligendienste zum Ausdruck?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Einrichtung des Freiwilligendienstes „kulturweit“ bzw. ein Gesamtkonzept für die deutschen Freiwilligendienste mit bestehenden EU-Freiwilligendiensten abgestimmt, insbesondere um Doppelstrukturen zu vermeiden?
Inwiefern erfolgt bei der Einrichtung neuer Freiwilligendienste sowie bei der Evaluation und Weiterentwicklung der bestehenden Dienste eine interministerielle Abstimmung?
Ist in dieser Legislaturperiode die Einrichtung weiterer Freiwilligendienste, die sich besonders an Jugendliche richten, geplant?
Gibt es Überlegungen bzw. Planungen im Bundesministerium des Innern, ein Freiwilligendienstprogramm einzurichten, und wenn ja, worin bestehen diese konkret?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten eines Zivildienstersatzes nach dem Zivildienstgesetz durch „kulturweit“ und andere Freiwilligendienste auszuweiten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Änderungsnotwendigkeit bei § 14c des Zivildienstgesetzes auch unter Berücksichtigung der vorliegenden kritischen Bundesratsstellungnahme zum Zivildienstgesetz und der anlässlich der entsprechenden Bundestagsanhörung geäußerten Vorschläge verschiedener Träger (vgl. u. a. Schreiben des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr vom 3. November 2008)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einrichtung eines neuen nationalen Freiwilligendiensts nicht auf Kosten der EU-Freiwilligendienste des Programms „Jugend in Aktion“ geschieht, deren Nachfrage das Angebot bereits übersteigt?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“?
Inwiefern basiert der neue Freiwilligendienst auf dem freiwilligen sozialen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Inwiefern ist der neue Freiwilligendienst „kulturweit“ von dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ abzugrenzen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dadurch, den neuen Freiwilligendienst „kulturweit“ im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes anzubieten und nicht, wie beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „weltwärts“, als ein separates Förderprogramm zu gestalten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile für die durchführenden Organisationen dadurch, den neuen Freiwilligendienst „kulturweit“ im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes anzubieten und nicht, wie beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „weltwärts“, als ein separates Förderprogramm zu gestalten?
Inwiefern rückt die Bundesregierung bei der Einrichtung von „kulturweit“ vom bisherigen zivilgesellschaftlichen Trägerprinzip ab, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung für die etablierten Trägerorganisationen von Freiwilligendiensten?
Hat das Auswärtige Amt bei der Vorbereitung des neuen Freiwilligendienstes die Kompetenz und Erfahrung verschiedener Organisationen und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit bzw. -bildung berücksichtigt und eingebunden, und wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
Wer ist mit der Koordinierung und Durchführung des Programms beauftragt, und welche Kosten entstehen dadurch im Einzelnen?
Nach welchen Kriterien werden Träger des Freiwilligendienstes „kulturweit“ zugelassen, und wie erfolgt die Zulassung?
In welcher Weise ist die Zusammenarbeit mit den Trägern geregelt?
Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit den Mittlerorganisationen auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik statt?
In welchen Einsatzstellen können die jungen Menschen den Freiwilligendienst „kulturweit“ ausüben, und nach welchen Kriterien werden diese Einsatzstellen ausgewählt?
Inwiefern werden die Einsatzstellen im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes „kulturweit“ finanziell unterstützt?
In welchen Ländern können die jungen Menschen den Freiwilligendienst ausüben, und in welcher Form werden mit diesen Ländern Vereinbarungen bezüglich des Einsatzes von Freiwilligen getroffen?
Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden Vereinbarungen mit den Einsatzstellen und den Freiwilligen getroffen?
Welche Altersbeschränkungen sind für den Dienst vorgesehen, und wie begründen sich diese insbesondere im Vergleich zu den anderen Freiwilligendiensten?
Welche Zielgruppen möchte die Bundesregierung mit dem neuen Freiwilligendienst ansprechen, und welche Kriterien müssen Bewerberinnen und Bewerber für den Freiwilligendienst erfüllen?
Wie werden die Freiwilligen ausgewählt, und inwiefern wird sichergestellt, dass hier keine Benachteiligung erfolgt?
Inwiefern sind Fremdsprachkenntnisse Bedingung für eine Entsendung und womit ist dies im Einzelnen begründet?
Inwiefern sind Deutschkenntnisse Bedingung für eine Entsendung, und womit ist dies begründet?
Inwiefern wird die Beteiligung benachteiligter, bildungsferner Gruppen sowie von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in dem Programm „kulturweit“ berücksichtigt?
In welcher Form werden die Informationen für Interessentinnen und Interessenten am Freiwilligendienst bereitgestellt, und inwiefern sind diese an bestimmte Zielgruppen gerichtet?
Inwiefern werden im Freiwilligendienst „kulturweit“ für die Freiwilligen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge übernommen, und wie begründet die Bundesregierung hierbei Unterschiede zu anderen Freiwilligendiensten?
Inwiefern werden durch die gesetzliche Sozialversicherung eventuell ausgelöste aufenthaltsrechtliche Probleme im Gastland im Vorfeld geregelt, und welche präventiven Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der Freiwilligen in diesem Punkt zu ergreifen?
Wie viele Freiwillige sollen in den nächsten Jahren im Rahmen von „kulturweit“ entsandt werden, und inwiefern passen sich die erwarteten Teilnehmerzahlen ein in eine mögliche Strategie der Bundesregierung im Bereich der Freiwilligendienste?
Inwiefern werden die Freiwilligen im Rahmen von „kulturweit“ bei der Beschaffung eines Visums und wenn notwendig einer Aufenthaltsgenehmigung unterstützt, und inwiefern werden hier Konsequenzen aus negativen Erfahrungen im Rahmen des Programms „weltwärts“ gezogen?
Inwiefern werden die Freiwilligen im Verlauf des Freiwilligendienstes „kulturweit“ bei eventuell auftretenden Problemen unterstützt und ihre Interessen vertreten?
Inwiefern stellt die Bundesregierung die pädagogische Begleitung der Freiwilligen von „kulturweit“ im Ausland durch die Einsatzstelle sicher?
Inwiefern sollen die Lernergebnisse nach dem Freiwilligendienst in nachweisbarer Form anerkannt werden?
Inwiefern werden zurückgekehrte Freiwillige von „kulturweit“ bei der Reintegration in Deutschland unterstützt, und inwiefern sind Projekte zur Rückkehrerarbeit geplant?
Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für die Durchführung von „kulturweit“ pro Jahr? Wie setzen sich diese zusammen (bitte aufschlüsseln)?