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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Stahlkrise - Maßnahmen der Bundesregierung bei ARBED-Saarstahl und bei Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (G-SIG: 10000607)

90 Mio DM an ARBED-Saarstahl, Auflagen der Bundesregierung, Weiterleitung eines Teils der Subventionen für ARBED-Saarstahl an Weiterverarbeitungsbetriebe der ARBED; Kündigung des Vertrages Salzgitter-Konzern-Stahlwerke Peine Salzgitter AG, Absicherung der Mitbestimmung, Veräußerung von Konzerngesellschaften oder Teile derselben, Privatisierung, Finanzmittel der Bundesregierung, Auflagen, Erhalt der Standorte Peine und Salzgitter, Veränderung der Besitzverhältnisse

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

25.10.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/44906.10.83

Stahlkrise Maßnahmen der Bundesregierung bei ARBED-Saarstahl und bei Stahlwerke Peine-Salzgitter AG

der Abgeordneten Burgmann, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

ARBED-Saarstahl

a) Welche Auflagen hat die Bundesregierung an die Zahlung der weiteren 90 Mio. DM an ARBED-Saarstahl geknüpft?

Hat die Bundesregierung die Auflage erteilt, zusätzlich Beschäftigte zu entlassen?

Wenn ja, wie viele Arbeitnehmer sollen nach Ansicht der Bundesregierung entlassen werden?

b) Gibt es über den Kabinettsbeschluß vom 29. Juni 1983 hinaus weitere Forderungen und Auflagen der Bundesregierung an ARBED-Saarstahl und welcher Art sind diese?

Trifft es zu, daß die Bundesregierung direkt oder indirekt an die Eigentümer mit der Aufforderung herangetreten ist, ihre Anteile an der PHB Weserhütte AG zu verkaufen?

c) Wenn die Bundesregierung Stillegung ganzer Betriebsteile und Massenentlassungen nicht ausschließt, welche Maßnahmen hat sie vorgesehen, den Betroffenen andere Arbeitsplätze anbieten zu können?

d) Ist die Bundesregierung sich im klaren darüber, daß sie mit ihren Forderungen und Auflagen von Massenentlassungen bei ARBED-Saarstahl die Erfüllung des Vertrages zur Restrukturierung der saarländischen Stahlindustrie aus dem Jahre 1978 zwischen der IG Metall, dem DGB sowie dem Neunkircher Eisenwerk und den Stahlwerken Röchling Burbach bzw. ARBED unmöglich macht?

e) Wie will die Bundesregierung verhindern, daß ihre Auflagen gegenüber ARBED-Saarstahl eine Kettenreaktion auslösen, die — über eine Schließung ganzer Betriebsteile, eine Schrumpfung der Produktenpalette, ein Sinken des Produktionsvolumens, ein Ansteigen des Tonnenpreises (aufgrund der hohen Zins- und Fixkosten) — zu einer weiteren Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zu einem alsbaldigen Ende von ARBED-Saarstahl führt?

f) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Teil der staatlichen Subventionen an ARBED-Saarstahl praktisch als Liquiditätshilfe an westdeutsche Weiterverarbeitungsbetriebe der ARBED gegangen sind, indem ARBED-Saarstahl Kunden aus der ARBED-Gruppe (unter anderem TrefilArbed Drahtwerk Köln GmbH) Zahlungsrückstände in einer Höhe von mehr als 50 Mio. DM gestattete?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aufforderung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Jochimsen an die saarländische Landesregierung, ihre Forderung — Lieferung an TrefilArbed nur gegen bar und kurzfristiger Abbau der Saarstahl-Forderungen — fallenzulassen?

2

Stahlwerke Peine -Salzgitter AG/Salzgitter -Konzern

a) Welche kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen waren für die Bundesregierung bei der Kündigung des Beherrschungsvertrages (Salzgitter- Konzern — Stahlwerke Peine- Salzitter AG) maßgebend, zumal diese Entscheidung gegen das Mehrheitsvotum des Aufsichtsrates durchgesetzt werden mußte?

b) Besteht seitens der Vertreter des Anteileigners die Bereitschaft, eine vertragliche Absicherung der Mitbestimmung im Sinne des Montanmitbestimmung-Ergänzungsgesetzes für den bisherigen Rechtsstatus zu wahren?

Wenn nein, welches sind die Beweggründe?

c) Ist nach dem jetzigen Informationsstand der Bundesregierung absehbar, daß Konzerngesellschaften oder Teile Derselben veräußert werden?

Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und wer käme als jeweiliger Kaufpartner in Frage?

Bei welchen Konzerngesellschaften wird eine Veränderung der jetzigen Kapitalbeteiligungsstruktur angestrebt, und wer ist die jeweilige Beteiligungsgesellschaft?

d) Kann eine Privatisierung des Konzerns bzw. von Teilen des Konzerns nach dem jetzigen Informationsstand der Bundesregierung dauerhaft ausgeschlossen werden?

Wenn nein, welche Konzernunternehmen wären davon betroffen, und für welchen Zeitpunkt wäre die jeweilige Maßnahme zu erwarten?

e) Welche Garantien können seitens des Anteileigners hinsichtlich der Realisierung des vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmenskonzeptes gegeben werden?

Werden seitens der Bundesregierung ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die vorgesehenen Investitionen in vollem Umfang umzusetzen?

Wenn nein, welche Investitionen werden zurückgestellt oder gar nicht in Angriff genommen?

Werden mit der Zuweisung von Finanzmitteln Auflagen verbunden und welche?

f) Gibt es seitens der Bundesregierung konkretere Pläne oder Vorstellungen, wie die Stahlstandorte Peine und Salzgitter erhalten bzw. weiterentwickelt werden können, um zumindest das bestehende Arbeitsplatzangebot qualitativ und quantitativ zu sichern?

g) Ist nach dem jetzigen Informationsstand der Bundesregierung ein Verkauf der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG und/ oder eine Veränderung der Besitzverhältnisse und/oder eine Fusion mit einem anderen Unternehmen kurz- oder mittelfristig auszuschließen?

Wenn nein:

1. Wer wäre der Partner bei welcher Veränderung des jetzigen Status?

2. Welcher Zeitpunkt der Veränderung ist anzunehmen?

3. In welchem Konkretisierungsstadium befinden sich diese Vorstellungen?

h) Ist seitens der Bundesregierung auszuschließen, daß der Anteilseigner von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht, um notwendigenfalls eine Veränderung der Besitzverhältnisse bzw. eine Fusion durchzusetzen?

Bonn, den 6. Oktober 1983

Burgmann Stratmann Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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