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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Lösemittelsucht unter Jugendlichen ("Schnüffler") (G-SIG: 10000815)

Gesundheitliche Folgeschäden, neues Vergällungsmittel im Pattex-Verdünner als mögliche Ursache von Lähmungserscheinungen bei Jugendlichen, Information des Verbrauchers über die Inhaltsstoffe von Haushalts- und Hobbychemikalien

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

29.12.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/81213.12.83

Lösemittelsucht unter Jugendlichen („Schnüffler")

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In jüngster Zeit häufen sich Berichte über die Schnüffelsucht bei Jugendlichen, die sich über in Haushaltsmitteln enthaltenen Lösemittel/Lösemittelgemische in einen Rausch versetzen.

Folgeerscheinungen wie Gedächtnisstörungen, Nervenschmerzen, Lähmungen und Abbau der geistigen Fähigkeiten wurden vereinzelt beobachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß immer mehr Jugendliche Lösemittel aus diversen Haushalts- und Hobbyartikeln schnüffeln? Liegen ihr Zahlen vor (gemeldete Fälle, Dunkelziffer­schätzungen) für die Bundesrepublik Deutschland und einzelne Großstädte?

2

Wenn sie Kenntnis hatte, warum hat sie bisher nichts dagegen unternommen?

3

Welche gesundheitlichen Folgeschäden an Schnüfflern sind ihr bekannt? Welche Untersuchungen laufen an entsprechenden Kollektiven? Wo werden diese Untersuchungen durchgeführt?

4

Ist ihr bekannt, daß in Berlin bei über 20 Schnüfflern, die in das Klinikum Steglitz eingeliefert wurden, schwere, z. T. sich nicht vollständig zurückbildende Lähmungserscheinungen auftraten und daß hier der Verdacht besteht, daß die Ursache in der Einführung eines neuen Vergällungsmittels im Pattex-Verdünner (Methylethylketon) zu suchen ist?

5

Was gedenkt sie zu unternehmen, a) um betroffenen Jugendlichen sofort zu helfen, b) um das Schnüffeln bei Jugendlichen zu unterbinden, c) um Ersatzansprüche geschädigter Schnüffler durchzusetzen, d) um die Verwendung neurotoxischer Lösemittel/Lösemittelgemische in Haushaltschemikalien zu verbieten?

6

Hält sie es in diesem Zusammenhang nicht auch für notwendig und sinnvoll, daß der Verbraucher über die Inhaltsstoffe von Haushalts- und Hobbychemikalien z. B. über eine Kennzeichnungspflicht oder ein öffentlich zugängliches Rezepturenkataster informiert wird?

Bonn, den 13. Dezember 1983

Dr. Ehmke (Ettlingen) Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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