Erpreßbarkeit von Geheimnisträgern und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Gottwald, Reents und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Geht die Bundesregierung davon aus, daß ein Zusammenhang zwischen der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen bei Mitgliedern der Bundesregierung und Angehörigen von Ministerien, die diesen Sicherheitsbestimmungen unterliegen, und den Gewohnheiten ihres Privatlebens — insbesondere ihres Sexuallebens — besteht?
Kann außerehelicher Geschlechtsverkehr von Personen, die den Sicherheitsbestimmungen unterliegen, ein Sicherheitsrisiko begründen, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob Mitglieder der Bundesregierung oder Angehörige von Ministerien außerehelichen Geschlechtsverkehr haben, der Anlaß zu Erpressung und damit Anlaß für ein mögliches Sicherheitsrisiko geben könnte?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Relation von aufgedeckten Fällen der Mißachtung von Sicherheitsbestimmungen (z. B. Spionage) zwischen weiblichen und männlichen Regierungs- und Ministerienangehörigen vor?
a) Wie ist die Relation?
b) In wie vielen Fällen wurden die Sicherheitsbestimmungen aufgrund der Erpressung durch Personen, mit denen ein außerehelicher Beischlaf vollzogen wurde, verletzt?
c) In wie vielen Fällen davon von Frauen?
Welche Gewohnheiten des Privatlebens von Regierungs- und Ministerienangehörigen (außer dem Tatbestand der Homosexualität und dem außerehelichen Beischlaf) können nach Meinung der Bundesregierung die Erpreßbarkeit dieser Personen erhöhen und gefährden damit ebenfalls die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?
Wird das Privatleben der Regierungs- und Ministerienangehörigen aus Sicherheitsgründen überprüft, und wenn ja, von wem?