BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ausbildungshilfe für ausländische Polizei (G-SIG: 10000966)

Ausbildung ausländischer Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Ländern, Ausbildungsstätten, -themen und -kosten, Ausgaben des Bundes für solche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen seit 1970, rechtliche Grundlagen, Tätigkeit deutscher Polizeibeamter im Ausland bei der Aus- bzw Fortbildung ausländischer Polizisten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.02.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/94701.02.84

Ausbildungshilfe für ausländische Polizei

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele ausländische Polizisten sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet worden (aufgeschlüsselt nach Ländern und dem Zeitraum, in dem für das jeweilige Land Ausbildungshilfe für die Polizei geleistet wurde)?

2

Wie viele ausländische Polizisten werden gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet (aufgeschlüsselt nach Ländern)?

3

Wo findet die Aus- bzw. Fortbildung statt?

4

Welche Themen sind Gegenstand einer solchen Ausbildung?

Wird das Thema des demokratischen Selbstverständnisses und der Achtung der Menschenrechte behandelt?

Wird das Thema Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen behandelt?

Wird das Thema Terrorismusbekämpfung und Einsatz von Sondereinheiten zur Terrorismusbekämpfung behandelt?

Wird das Thema Einsatz bei (Groß-)Demonstrationen behandelt?

5

Wer trägt die Kosten für eine solche Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme? Welche Haushaltsmittel sind davon betroffen?

6

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für solche Ausbzw. Fortbildungsmaßnahmen pro Jahr seit 1970?

7

Welche rechtliche Grundlage hat die Aus- bzw. Fortbildung ausländischer Polizisten? Welche bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen bestehen in diesem Bereich?

8

Ist die Aus- bzw. Fortbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland oder durch deutsche Polizeibeamte im Ausland an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, welche sind dies?

9

Sind zur Zeit deutsche Polizeibeamte im Ausland bei der Ausbzw. Fortbildung ausländischer Polizisten tätig? Wenn ja, wie viele in welchen Ländern und seit wann?

10

Wer trägt die Kosten für die in Frage 9 angesprochenen Maßnahmen?

Bonn, den 1. Februar 1984

Schwenninger Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen