Ausbildungshilfe für ausländische Polizei
des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele ausländische Polizisten sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet worden (aufgeschlüsselt nach Ländern und dem Zeitraum, in dem für das jeweilige Land Ausbildungshilfe für die Polizei geleistet wurde)?
Wie viele ausländische Polizisten werden gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet (aufgeschlüsselt nach Ländern)?
Wo findet die Aus- bzw. Fortbildung statt?
Welche Themen sind Gegenstand einer solchen Ausbildung?
Wird das Thema des demokratischen Selbstverständnisses und der Achtung der Menschenrechte behandelt?
Wird das Thema Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen behandelt?
Wird das Thema Terrorismusbekämpfung und Einsatz von Sondereinheiten zur Terrorismusbekämpfung behandelt?
Wird das Thema Einsatz bei (Groß-)Demonstrationen behandelt?
Wer trägt die Kosten für eine solche Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme? Welche Haushaltsmittel sind davon betroffen?
Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für solche Ausbzw. Fortbildungsmaßnahmen pro Jahr seit 1970?
Welche rechtliche Grundlage hat die Aus- bzw. Fortbildung ausländischer Polizisten? Welche bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen bestehen in diesem Bereich?
Ist die Aus- bzw. Fortbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland oder durch deutsche Polizeibeamte im Ausland an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, welche sind dies?
Sind zur Zeit deutsche Polizeibeamte im Ausland bei der Ausbzw. Fortbildung ausländischer Polizisten tätig? Wenn ja, wie viele in welchen Ländern und seit wann?
Wer trägt die Kosten für die in Frage 9 angesprochenen Maßnahmen?