Zivildienstleistende
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Trifft es zu, daß in den neugeschaffenen Zivildienststellen im Bereich Umweltschutz vornehmlich diejenigen Kriegsdienstverweigerer eingesetzt werden sollen, die wegen einer Umwandlung vom Grundwehrdienst in den Zivildienst noch kurze Dienstzeiten abzuleisten haben und aufgrund dieser kurzen Dienstzeit im sozialen Bereich nur schwer einzusetzen sind?
Wie hoch ist der Anteil derjenigen Zivildienstleistenden, die vorzeitig ihren Zivildienst abbrechen, weil sie der Meinung sind, daß eine Verlängerung des Zivildienstes ungerechtfertigt ist bzw. sie den Zivildienst als einen Kriegsdienst ohne Waffen ansehen, gegenüber den Zivildienstleistenden für 1980, 1981, 1982, 1983?
Trifft es zu, daß im Bundesamt für den Zivildienst eigens für diese Zivildienstabbrecher ein Referat eingerichtet wurde, das für Richter Entscheidungshilfen in den betreffenden Fällen erarbeitet?
Welches Interesse hat die Bundesregierung an Anschriften von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die ihren Zivildienst abgeleistet haben?
Ist es richtig, daß die Akten von ehemaligen Zivildienstleistenden, die das Alter von 32 Jahren überschritten haben, aktualisiert werden?
Trifft es zu, daß in der Vergangenheit Pläne ausgearbeitet wurden, die den Einsatz von ehemaligen Zivildienstleistenden im Verteidigungsfall regeln?
Wie hoch ist die Zahl der Suizide im Zivildienst im Verhältnis zur Mannschaftsstärke eines Jahres bei der Bundeswehr, für die Jahre 1980, 1981, 1982, 1983?
Wie hoch ist der Anteil der Suizide im Zivildienst bei Zivildienstleistenden, die heimatfern einberufen wurden?
Existiert im Bundesamt für den Zivildienst eine Verordnung, die homosexuell veranlagte Zivildienstleistende davor bewahrt, in Mehrbettzimmern zu schlafen?
Trifft es zu, daß sich in Zukunft ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer innerhalb eines Monats seine Dienststelle selber aussuchen darf, obwohl das neue Zivildienstgesetz (§ 19 Abs. 3) etwas anderes vorsieht?
Wenn ja, wie genau sieht der Verfahrensablauf zur Einberufung aus?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung neuerdings auch bereits vorzeitig entlassene Zivildienstleistende für eine relativ geringe Restdienstzeit nachträglich einberufen läßt?
Wenn ja, gibt es ähnliche Fälle bei der Bundeswehr, wo vorzeitig entlassene Wehrpflichtige entsprechende Dienstzeiten nachdienen mußten?
Wenn ja, ab welchen Zeiträumen sieht die Bundesregierung von einer nachträglichen Einberufung ab?
Wie hoch ist der Anteil derjenigen Regionalbetreuer, die aus dem militärischen Bereich kommen, an der Gesamtzahl der Regionalbetreuer?
Trifft es zu, daß das Bundesamt für den Zivildienst in der Vergangenheit Personalakten von Zivildienstleistenden auch anderen Behörden zugeleitet hat?