Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Olderog, Broll, Krey, Schmidbauer, Clemens, Weiß, Regenspurger, Weirich, Gerlach (Obernau), Kalisch, Dr. Blank, Dr. Blens, Dr. Göhner, Dr. Warrikoff, Fellner, Schmitz (Baesweiler), Milz, Biehle, Dr. Czaja, Kittelmann, Frau Männle, Wimmer (Neuss), Dr. Schwörer, Dr. Stercken, Susset, Ehrbar, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Lippold, Repnik, Dr. Hüsch, Link (Diepholz), Müller (Wadern), Zierer, Carstensen (Nordstrand), Hinsken, Fischer (Hamburg), Graf Huyn, Höffkes, Schwarz, Schreiber, Maaß, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Jobst, Herkenrath, Graf von Waldburg-Zeil, Wilz, Bohl, Jung (Lörrach), Schemken, Kroll-Schlüter, Dr. Hoffacker, Gerster (Mainz), Dr. Stavenhagen, Berger, Buschbom, Rossmanith, Dr. Becker (Frankfurt), Hanz (Dahlen), Frau Dr. Neumeister, Deres, Spilker, Dr. Müller, Frau Krone-Appuhn, Glos, Niegel, Bayha, Austermann, Ganz (St. Wendel), Sauer (Stuttgart), Wissmann, Sauer (Salzgitter), Frau Verhülsdonk, Müller (Wesseling), Frau Geiger, Frau Hoffmann (Soltau), Hinrichs, Eigen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Louven, Echternach, Dr. Faltlhauser, Engelsberger, Jäger (Wangen), Dr. Götz, Dr. Hackel, Lowack, Schulze (Berlin), Kraus, Sauter (Ichenhausen), Dr. Riedl (München), Nelle, Lenzer, Ruf, Sauter (Epfendorf), Dr. Unland, Braun, Seesing, Jagoda, Keller, Dolata, Link (Frankfurt) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Beckmann, Dr. Hirsch, Gattermann, Baum, Wolfgramm (Göttingen), Cronenberg (Arnsberg), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Eimer (Fürth), Frau Seiler-Albring, Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach jetzt bekanntgewordenen Zahlen liegt die Zahl der Drogentoten 1983 erheblich über der Zahl der Drogenopfer 1982; Polizei und Zoll haben 1983 erheblich größere Mengen an Haschisch, Heroin und Kokain als 1982 beschlagnahmt. Diese besorgniserregende Entwicklung wird weiter von Verharmlosungstendenzen in der veröffentlichten Meinung gegenüber dem Drogenkonsum sowie bestimmten Lockerungen in der Strafverfolgung der Drogenkriminalität in europäischen Nachbarstaaten begleitet. Wir haben allen Anlaß, der Rauschgiftkriminalität und dabei insbesondere den dahinterstehenden gewissenlosen Geschäftemachern den Kampf anzusagen, um anfällige Menschen vor dem Fall in die Sucht zu bewahren und drogenabhängig gewordenen Straftätern eine Rückkehr zu einem normalen Leben zu ermöglichen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hat sich der Umfang des Rauschgiftmißbrauchs, der Rauschgiftkriminalität und die Zahl der Drogentoten in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang des Rauschgiftmißbrauchs und der Rauschgiftkriminalität und die Zahl der Drogentoten in den letzten zehn Jahren in den westeuropäischen Nachbarländern entwickelt?
In welchem Umfang ist bei den statistischen Angaben über den Umfang des Rauschgiftmißbrauchs und der Rauschgiftkriminalität berücksichtigt, daß seit Mitte der 70er Jahre auf dem Gebiet der Rauschgiftkriminalität tiefer in das bis dahin statistisch nicht erfaßte Dunkelfeld eingedrungen wurde durch eine Verstärkung der Arbeit der Polizeien des Bundes und der Länder und anderer Behörden, und in welchem Umfang sind daher Feststellungen über die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität auf die bessere Aufklärung und Oberwachung zurückzuführen?
In welchem Umfang sind Drogentote darauf zurückzuführen, daß jeweils Rauschgift neuer Qualität auf den Markt gelangt war?
Welche Unterschiede gibt es ggf. im Bereich der Rauschgiftkriminalität und des Rauschgiftmißbrauchs zwischen Ballungsgebieten und Städten einerseits und dem ländlichen Raum andererseits? Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die soziologische Struktur der Rauschgiftkonsumenten und über räumliche Schwerpunkte machen?
In welchem Verhältnis stehen die von Polizei und Zoll sichergestellten Rauschgiftmengen zu den nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hier von Drogenabhängigen konsumierten Rauschgiftmengen?
In welchem Umfang geht die Drogeneinfuhr auf — möglicherweise internationale — Dealerorganisationen zurück, welche Dealerorganisationen wurden festgestellt, welche Bedeutung besitzt der sogenannte Ameisenverkehr, und welche Hauptwanderwege sind festzustellen?
Durch welche Maßnahmen könnte die Drogeneinfuhr sowie der Handel mit Drogen im Bundesgebiet wirksamer bekämpft werden, und welche Maßnahmen zur effizienteren Bekämpfung der Dealerorganisationen sollen ergriffen werden?
Kann die Fahndung nach Rauschgiften bei den Grenzkontrollen insbesondere etwa auf den Flughäfen weiter intensiviert werden?
Ist die personelle und technische Ausstattung der Dienststellen des Grenzschutzeinzeldienstes und des Zolls zur Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ausreichend?
Hat sich die Erweiterung der Befugnisse des Grenzschutzeinzeldienstes in der Rauschgiftfahndung an den Grenzen bewährt, und konnten dadurch Zahl, Intensität und Wirksamkeit der Grenzkontrollen zur Unterbindung des Rauschgiftschmuggels gesteigert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Sozialbehörden in der Bekämpfung des Rauschgiftmißbrauchs, welche Fortschritte im Bereich der Therapie wurden erzielt, und welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?
Welche Schritte zu einer gemeinsamen und koordinierten Bekämpfung der Rauschgifteinfuhren aus Dritt-Staaten durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften hat die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren unternommen?
Trifft es zu, daß die im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland weniger stringente Drogenpolitik einiger Nachbarstaaten zu einem erheblichen Anstieg des Rauschgiftschmuggels aus diesen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland geführt hat, welche Länder sind dies, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung bei einem Wegfall der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen gleichwertige Kontrollen an den Außengrenzen der EG durchgeführt?
Trifft es zu, daß Rauschgift in besorgniserregendem Umfang über Berlin (Ost) bzw. den DDR-Flughafen Schönefeld in westeuropäische Länder gelangt? Gibt es deshalb Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland, mit der DDR etwa im Rahmen des Gesundheitsabkommens zu einer gemeinsamen Rauschgiftbekämpfung zu kommen?
Gibt es Schwierigkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, weil Befreiungsbewegungen sich zum Teil über den Rauschgiftschmuggel finanzieren?
Bestehen rechtliche und verwaltungsmäßige Hindernisse bei der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität?
Wie hat sich die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit mit den Anbau- und Hauptherkunftsländern von Rauschgift entwickelt? Stehen für die in diesem Zusammenhang vom Bundeskriminalamt durchgeführte Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für ausländische Polizeien ausreichende Geldmittel zur Verfügung? Wie hat sich der Einsatz sog. Rauschgiftverbindungsbeamter im Ausland bewährt, und in welchem Umfang ist der Einsatz weiterer Rauschgiftverbindungsbeamter geplant?
Reichen die geltenden ausländerrechtlichen Regelungen aus, um den Aufenthalt von ausländischen Rauschgifthändlern und Rauschgiftschmugglern im Bundesgebiet unverzüglich zu beenden?
In welchem Umfang ist weiterhin das Einschmuggeln von Rauschgift in Haftanstalten zu beobachten, und weshalb gelingt es nicht, diesen Schmuggel vollständig zu unterbinden?