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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Novellierung der Bundesärzteordnung "Arzt im Praktikum"-Regelung (G-SIG: 10001085)

Undurchführbarkeit der zweijährigen Praktikumsphase wegen Stellenmangels, Wartezeiten, Ausbildungsdauer, Gestaltung der theoretischen und praktischen Medizinerausbildung, Umwandlung von regulären Assistenzarztstellen in Stellen für Ärzte im Praktikum und deren Folgen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

28.03.1984

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/110412.03.84

Novellierung der Bundesärzteordnung „Arzt im Praktikum" — Regelung

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

1. Die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebene Studie der Heidelberger MedizinPlanungsgruppe (Hardegg) hat als Ergebnis die Undurchführbarkeit der zwei Jahre Praktikumsphase im Rahmen der Ausbildung wegen Stellenmangel festgestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

a) Welche neuen Erkenntnisse lassen für die Bundesregierung den Schluß zu, es seien genügend Stellen vorhanden?

1

b) Wie hoch ist die Zahl der bereitzustellenden Stellen für Ärzte im Praktikum?

1

c) Wie hoch ist die Zahl der bereits sichergestellten Stellen hierfür?

1

d) Wie kann die Bundesregierung die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Stellen für Ärzte im Praktikum sicherstellen, und wird sie eine ausreichende Anzahl garantieren?

1

e) Welche gesetzliche Handhabe hat die Bundesregierung, um Krankenhäuser und frei praktizierende Ärzte zur Einrichtung solcher Stellen zu verpflichten?

2

Wenn es nicht genügend Praktikumsstellen gibt oder garantiert werden können läßt sich vermuten, daß es für Studenten Wartezeiten zwischen dem dritten Staatsexamen und der Praktikantenzeit geben wird.

2

a) Ist die Bundesregierung mit uns der Meinung, daß es Wartezeiten geben wird?

2

b) Wie will die Bundesregierung verhindern, daß die Ausbildung eher verschlechtert wird als verbessert, wenn durch entstehende lange Wartezeiten Praxis verloren geht und ein fast fertiger Arzt z. B. Taxi fahren muß, anstatt seine Kenntnisse zu erweitern?

3

Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß die Medizinerausbildung bis zur Approbation länger als acht Jahre dauern soll? Wann soll dann der künftige Mediziner in der Lage sein, eine Familie zu gründen?

4

Das zweiphasige Ausbildungsmodell der Bestallungsordnung von 1953, daß eine Trennung in theoretischer Ausbildung innerhalb der Hochschule und praktischem Teil außerhalb der Hochschule vorsah wurde einhellig als ungenügend angesehen und mit der Einführung der Approbationsordnung abgeschafft.

4

a) Soll diese Trennung jetzt de facto wieder eingeführt werden?

4

b) Weshalb soll die praktische Ausbildung auf den letztmöglichen Ausbildungsabschnitt gedrängt werden?

4

c) Worin liegt nach Meinung der Bundesregierung die Verbesserung der Ausbildung durch die Änderung der BÄO, wenn diverse medizinische Fachbereiche der Überzeugung sind, daß hierdurch die inneruniversitäre Ausbildung Schaden erleiden wird?

4

d) Soll, um die einheitliche Ausbildungsqualität der Ärzte im Praktikum zu sichern, ein für diesen Ausbildungsabschnitt verbindliches Kurrikulum erstellt werden oder soll es sich hierbei etwa um einen unstrukturierten Ausbildungsabschnitt handeln?

4

e) Welche Kurrikulum-Pläne liegen vor?

5

Der Marburger Bund ist der Auffassung, daß eine Umwandlung von regulären Assistenzarztstellen in Stellen für Ärzte im Praktikum zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen wird (siehe hierzu Stellungnahme vom 7. Februar 1984).

5

a) Wie steht die Bundesregierung dazu?

5

b) Wie gedenkt die Bundesregierung der zusätzlichen Belastung der verbleibenden Assistenzärzte zu begegnen, die ja künftig an Zahl weniger sein werden und zusätzlich zur regulären Patientenversorgung nun auch noch die Ärzte im Praktikum betreuen sollen?

5

c) Haben wir in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich eine derartige Überversorgung von Fachärzten, daß wir uns in bezug auf die Volksgesundheit leisten können, eine dauerhafte Verringerung der Weiterbildungskapazitäten zum qualifizierten Facharzt in Kauf zu nehmen?

5

d) Ist es zulässig, daß Arbeitsmarktprobleme im ärztlichen Bereich und Kostendämpfung im Gesundheitswesen über die Ausbildungsordnung und auf Kosten der Qualität der Ausbildung und Patientenversorgung geregelt werden?

Bonn, den 12. März 1984

Schoppe Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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