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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Auffanganlagen für Chemiewaschwässer aus Tankern (G-SIG: 10001087)

Errichtung von Auffanganlagen für die Tankreinigung von Chemikalientankern gem. MARPOL-Übereinkommen, Finanzierung, Strafverfolgung bei unrechtmäßigem Ablassen in der Nordsee, Abnahmegebühren in den Auffanganlagen, Weigerung der Chemieindustrie an der Küste zur Abnahme des Waschwassers, Frequentierung der Nordseehäfen durch Chemikalientanker und Menge der abgelassenen Chemikalien

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

28.03.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/110612.03.84

Auffanganlagen für Chemiewaschwässer aus Tankern

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Auffanganlagen für Chemiewaschwässer aus Tankern

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um an der deutschen Nordseeküste Auffanganlagen für Waschwässer aus Chemietankern (Slop) zu errichten, die laut dem MARPOL-Übereinkommen ab 1986 den Slop der Chemiekalientanker aufnehmen sollen?

2

Wie viele solcher Auffanganlagen sind zur Zeit im Bau, zur Zeit in Planung, welche Standortplanung ist vorgesehen?

a) zur Zeit im Bau,

b) zur Zeit in Planung,

c) welche Standortplanung ist vorgesehen?

3

Kann die Bundesregierung angeben, bis wann die Auffanganlagen ihren Betrieb aufnehmen werden?

4

Wie hoch ist der finanzielle Anteil des Bundes, der Länder, der Stadtstaaten an diesen Baumaßnahmen und Planungen?

a) des Bundes,

b) der Länder,

c) der Stadtstaaten

5

Ist die Bundesregierung als Unterzeichner des MARPOL-Übereinkommens der Auffassung, daß dieser international gültige Vertrag fristgemäß eingehalten werden muß?

6

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Erhebung von Geld- bzw. Haftstrafen für unrechtmäßiges Ablassen von Chemiewaschwässern in die Nordsee, obwohl z. Z. keine (wenn doch: wo und wie viele) Auffanganlagen bestehen?

7

Wie hoch sind die Abnahmegebühren für Chemie- und Ölwaschwässer in den Auffanganlagen?

8

Kann die Bundesregierung die Auffassung der Grünen bestätigen oder widerlegen, daß die kostenlose Abgabe von Ölbzw. Chemiewaschwässern in Auffanganlagen dazu führen würde, daß das widerrechtliche Ablassen von Öl- und Chemieresten in die Nordsee dadurch wesentlich verringert werden könnte?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sich die chemische Industrie an der deutschen Nordseeküste weigert, Chemikalienwaschwässer vor dem erneuten Beladen des Tankers mit einer anderen Chemikalie anzunehmen?

10

Hat die Bundesregierung Verhandlungen mit den entsprechenden Konzernen über dieses Problem geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Wie viele Chemikalientanker laufen jährlich die verschiedenen deutschen Nordseehäfen an?

12

Wie viele Tanks haben durchschnittlich diese Chemikalientanker?

13

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, welche Mengen von welchen Chemikalien jährlich in die Nordsee abgelassen werden über die Waschwässer, wegen Annahmeverweigerung des Bestellers, durch Schiffsunglücke?

a) über die Waschwässer,

b) wegen Annahmeverweigerung des Bestellers,

c) durch Schiffsunglücke?

Bonn, den 12. März 1984

Drabiniok Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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