BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Betäubungsmittelgesetz (G-SIG: 10001141)

Keine Unterscheidung zwischen den Betäubungsmittelarten, Veränderungen im Arzneimittelrecht innerhalb der letzten 15 Jahre, Höhe der Bundeszuschüsse für die Forschung, Untersuchungen bei der Cannabis- und Opiatforschung, Abgabe von Cannabis bei Chemotherapie, Forschungsprojekte betr. Chemikalienmißbrauch (z.B. "Schnüffelstoffe"), Untersuchungen der letzten 10 Jahre betr. Arzneimittelmißbrauch und Zusammenhänge zwischen Alkoholwerbung und Alkoholismus sowie Pharmawerbung und Pharmamißbrauch

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

13.04.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/121129.03.84

Betäubungsmittelgesetz

des Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN

Betäubungsmittelgesetz

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchen Gründen unterscheidet das Betäubungsmittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seinem strafrechtlichen Teil nicht zwischen den einzelnen Betäubungsmittelarten?

2

Welche Veränderungen erfuhr das bundesdeutsche Arzneimittelrecht innerhalb der letzten 15 Jahre, und zwar:

a) Wurden strengere Regulative hinsichtlich der Zulassung neuer Pharmaka durch das Bundesgesundheitsamt getroffen?

b) Wurden die Geschäftsbedingungen des Bundesgesundheitsamts verändert, wenn ja, nach welchen Tendenzen?

c) Falls solche Änderungen stattfanden, erfolgten sie durch Gesetze oder durch veränderte Anwendung bereits bestehender Gesetze durch die Administration?

3

Wie hoch sind die Zuschüsse des Bundes für die Forschungsbereiche

a) Cannabisforschung,

b) Opiatforschung,

c) andere illegale Psychotrope,

d) legale (verschreibungspflichtige) Psychopharmaka,

e) Suchtforschung, medizinisch und sozialpsychologisch,

f) Erforschung der Schäden nach Genuß von Alkohol oder Nikotin,

g) Arzneimittel, und an welche Institutionen gingen in den Jahren 1979 bis 1982 diese Mittel?

4

Welche neueren wissenschaftlichen Untersuchungen auf den Gebieten Cannabis- und Opiatforschung lagen dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz zugrunde?

5

Welche Forschungsprojekte befassen sich in der Bundesrepublik Deutschland mit den Folgen von Chemikalienmißbrauch (z. B. „Schnüffelstoffe")?

6

Das Bundesgesundheitsamt gibt im Zusammenhang mit Chemotherapie und Glaucombehandlung Cannabis bzw. Cannabiskonzentrate ab. Wie hoch waren im Zeitraum 1978 bis 1982 diese Mengen und woher wurden sie bezogen?

7

Welche Untersuchungen der letzten zehn Jahre betrafen Arzneimittelmißbrauch, und welche Medikamente erwiesen sich dabei als

a) suchtpotent,

b) mißbräuchlich in Kombination mit anderen,

c) vorwiegend zu hedonistischen Zwecken angewendet?

8

Welche Untersuchungen der letzten zehn Jahre befaßten sich mit den Zusammenhängen von

a) Alkoholwerbung und Alkoholismus,

b) Pharmakawerbung und Pharmakamißbrauch?

Bonn, den 29. März 1984

Dr. Jannsen Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen