Das Instrument der Mischfinanzierung in der Entwicklungshilfe
der Abgeordneten Frau Gottwald, Verheyen (Bielefeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die neue Bundesregierung hat das System der Mischfinanzierung für Entwicklungshilfeprojekte wesentlich ausgebaut. Nach einer Presseerklärung des BMZ vom 29. März 1984 wurden allein 1983 1,33 Mrd. DM für Mischfinanzierungsvorhaben zugesagt und in Zusammenarbeit mit der Wirt- schaft wesentliche verfahrensmäßige Verbesserungen eingeführt. Der sprunghafte Anstieg der Zusagen für Mischfinanzierungsprojekte läßt befürchten, daß die Entwicklungshilfe immer stärker den Exportinteressen der Bundesrepublik Deutschland und weniger den entwicklungspolitischen Bedürfnissen der Entwicklungsländer dienen soll. Es besteht die Gefahr, daß die ärmeren Entwicklungsländer immer mehr bei der Vergabe von FZ-Mitteln verdrängt werden, da sie für bundesdeutsche Lieferungen nicht genug attraktiv sind.
Ebenso ist zu befürchten, daß eine Verschiebung der Kapitalhilfe von den prioritären Förderbereichen (z. B. Grundbedürfnisse, ländliche Entwicklung und Umweltschutz) auf entwicklungspolitisch weniger prioritäre Sektoren (z. B. Großprojekte im Infrastrukturbereich, modernste Industrieanlagen und Kommunikationssysteme) stattfindet. Da die Mischfinanzierung in der Regel mit einer Lieferbindung für das Gesamtprojekt verknüpft ist (Hermes-Deckung), kann das Entwicklungsland nicht mehr frei über den Kredit verfügen, sondern muß damit Waren aus der Bundesrepublik Deutschland einkaufen. Diese sind häufig überteuert und entwicklungspolitisch bedenklich, weil sie den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen nicht entsprechen und eine langfristige Abhängigkeit vom Lieferland festschreiben.
Entwicklungspolitisch bedenklich erscheint auch — gerade angesichts der internationalen Schuldenkrise — die Verschärfung der Konditionen für die Mischfinanzierungsprojekte gegenüber den üblichen Krediten der FZ. Während der Schenkungsteil für Kredite zu IDA-Bedingungen 83 v. H. und für einen FZ-Kredit des BMZ zu Standard-Konditionen noch 66 v. H. beträgt, kann der Schenkungsteil eines Mischfinanzierungsprojekts bis auf die Untergrenze von 25 v. H. gedrückt werden, die gerade noch vom Entwicklungshilfekomitee (DAC) der OECD tole- riert wird. Es ist ferner zu befürchten, daß die entwicklungspolitische Qualität der Mischfinanzierungsvorhaben zusätzlich durch die verfahrensmäßigen Veränderungen, die eine eingeschränkte Prüfung und eine Beschleunigung des Verfahrens vorsehen, beeinträchtigt wird.
Die zu befürchtende Verschlechterung der entwicklungspolitischen Qualität läßt es als zweifelhaft erscheinen, daß die Mischfinanzierungsprojekte die Kriterien des DAC für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) erfüllen können.
Es besteht zudem die Gefahr, daß durch die Ausweitung der Mischfinanzierungsprojekte die dem Parlament vorgelegte Planung für die Länderquoten in den Vertraulichen Erläuterungen unterlaufen werden kann und damit die entwicklungspolitischen Entscheidungen des Deutschen Bundestages nachträglich korrigiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hoch ist der Anteil der Mittel für die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) an den Gesamtzusagen der Bundesregierung für Mischfinanzierungsprojekte in Höhe von 1,33 Mrd. DM in 1983 (vgl. Presseerklärung des BMZ vom 29. März 1984)?
Wie hoch waren das Volumen der bundesdeutschen Gesamtzusagen für Mischfinanzierungsprojekte und der jeweilige FZ-Anteil in den Jahren 1980 bis 1982?
Wie viele der Mischfinanzierungsprojekte, die im Jahr 1983 zugesagt wurden, sind in den Vertraulichen Erläuterungen in den Titeln 866 01 und 866 03 enthalten?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil am Gesamtvolumen der Zusagen für Mischfinanzierungsprojekte (1,33 Mrd. DM) im Jahr 1983
a) für den Förderbereich ländliche Entwicklung,
b) für den Förderbereich Grundbedürfnisse,
c) für den Förderbereich Umweltschutz,
d) für LLD C,
e) für die anderen armen Entwicklungsländer unter 410 US$ pro Kopf,
f) für Afrika?
Wie bewertet die Bundesregierung die mit Mischfinanzierungsprojekten verbundene Verschiebung der FZ zu Lasten entwicklungspolitisch prioritärer Länder und Förderbereiche?
Wie hoch ist der durchschnittliche Schenkungsteil für die Mischfinanzierungsprojekte, für die Zusagen im Jahr 1983 erteilt wurden?
Trifft es zu, daß die sprunghafte Ausweitung der Zusagen für Mischfinanzierungsprojekte im Jahr 1983 Folge der neuen Richtlinien des BMZ zur „Verbesserung des Verfahrens bei Mischfinanzierungsprojekten" vom Juli 1983 ist?
Trifft es zu, daß in diesen Richtlinien die beschleunigte Bearbeitung und eingeschränkte Prüfung bei Mischfinanzierungsprojekten vorgesehen sind?
Auf welche Prüfungsaspekte (z. B. soziale und ökologische Auswirkungen) wird typischerweise bei Mischfinanzierungsprojekten verzichtet?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Anwendung der vom BMZ neu eingeführten Umweltvertrglichkeitsprüfung bei Mischfinanzierungsprojekten gemacht?
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Ausweitung, das beschleunigte Verfahren, die eingeschränkte Prüfung und die Lieferbindung für Mischfinanzierungsprojekte keine negativen Auswirkungen auf die entwicklungspolitische Qualität der Kapitalhilfe haben?
Trifft es zu, daß bei Wegfall eines ursprüinglich mit einem Entwicklungsland vereinbarten Mischfinanzierungsprojekts die freiwerdenden FZ-Mittel aufgrund einer entsprechenden Klausel im Protokoll über die Regierungsverhandlungen grundsätzlich nur für andere Mischfinanzierungsprojekte in demselben Land verwendet werden können?
Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese neue Regelung?
Trifft es zu, daß die bundesdeutsche Wirtschaft Wünsche und Anregungen für Mischfinanzierungsprojekte an die Bundesregierung leiten kann?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Abrücken vom Antragsprinzip der Entwicklungshilfe?
Trifft es zu, daß Prüfungsberichte der Kreditanstalt für Wiederaufbau bei Mischfinanzierungsprojekten vor der Obermittlung an die Bundesregierung an betroffene Unternehmen zur Stellungnahme übergeben wurden?
Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Praxis zu unterbinden?
Trifft es zu, daß die Zahl der Besuche von Vertretern bundesdeutscher Unternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit Antritt der neuen Regierung im Herbst 1982 sprunghaft angestiegen ist?
Gilt dies auch für das BMZ?
Welche konkreten Schritte zum weiteren Ausbau der Mischfinanzierung wurden beim Treffen zwischen Vertretern bundesdeutscher Unternehmen und dem BMZ am 29. März 1984 vereinbart, und wann wird das nächste Treffen dieser Art stattfinden?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, das Parlament und die Öffentlichkeit über die Zusagen und Vertragsabschlüsse für Mischfinanzierungsprojekte zu unterrichten (z. B. im Soll-Ist-Vergleich für die FZ)?
Inwieweit können die Bedenken des Entwicklungshilfekomitees (DAC) der OECD am französischen System der Mischfinanzierung (vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 15. Februar 1984) und an den staatlich subventionierten Exportkrediten Österreichs (vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 11. März 1984) hinsichtlich der entwicklungspolitischen Qualität der Exportkredite auch für das bundesdeutsche System der Mischfinanzierung zutreffen?