Internationaler Informationsaustausch über gefährliche Chemikalien
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Frage des internationalen Informationsaustausches über gefährliche Chemikalien und hier insbesondere Pestizide wird gegenwärtig in verschiedenen supranationalen Organisationen behandelt (OECD, UNEP, FAO und UN). Diese Diskussionen finden weitestgehend ohne eine notwendige intensive Beteiligung auch westdeutscher nichtstaatlicher Organisationen bzw. Verbände oder Gewerkschaften statt. Eine aktive Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland als einer der größten Chemikalienexporteure an diesen gerade im Interesse der Dritten Welt so wichtigen Diskussionen und Regelungen ist unabdingbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Fortschreibung der konsolidierten Liste der Vereinten Nationen von den Produkten, deren Verbrauch und/oder Verkauf staatlich verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen ist oder die aus dem Verkehr gezogen oder nicht zugelassen sind, ergriffen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, damit — gemäß der UN-Resolution 38/149 Abs. 6 — nichtstaatliche Organisationen an der Diskussion um die Fortschreibung der in Frage 1 erwähnten Liste beteiligt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in Frage 1 genannte konsolidierte Liste?
Wie läßt sich das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der ministerialen Vertretungen (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft) zu dem Entwurf der Empfehlung des Rats der OECD zum Informationsaustausch über den Export verbotener bzw. anwendungsbeschränkter Chemikalien („Recommendation of the Council Concerning Information Exchange Related to the Export of Banned or Severally Restricted Chemicals" mit den darin enthaltenen „Guiding Principals on Information Exchange ... ") in der „Chemicals Group and Management Committee" der OECD einerseits und im „Environment Committee" der OECD andererseits erklären?
Wie bewertet die Bundesregierung die UNEP-Richtlinien für den Informationsaustausch über Handel und Umgang mit potentiell gefährlichen Chemikalien, insbesondere Pestiziden („Guidelines for the Exchange of Information on Trade and Management of Potentially Harmful' Chemicals, in Particular Pesticides")?
Wer vertritt die Positionen der Bundesregierung innerhalb der Ad-hoc-Expertenarbeitsgruppe der UNEP?
Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Diskussion im UNEP in die Öffentlichkeit zu tragen?
Wer bzw. welche Bundesministerien sind als deutsche Vertreter bei der Diskussion des Verhaltenskodexes über die Distribution und Anwendung von Pestiziden („Code of Conduct on the Distribution and Use of Pesticides") in der FAO beteiligt?
Wie und wann wurden von bundesrepublikanischer Seite Standpunkte, Diskussionen und Informationen hierzu an die interessierten Umwelt- und Verbraucherschutzverbände und Dritte Welt-Gruppen weitergeleitet?
In welcher Form wird die Bundesregierung die verschiedenen international eingenommenen Standpunkte (siehe Abstimmung in der „Chemicals Group and Management Committee" der OECD zu den „Guiding Principals" 1983) bezüglich der verbindlichen Reglementierung des Pestizidexports auch im § 20 der demnächst zur Verabschiedung anstehenden bundesdeutschen Novelle zum Pflanzenschutzgesetz berücksichtigen?