Äthylendibromid - illegale Importe aus den USA
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage bezüglich Äthylendibromid (Drucksache 10/1187) bestätigt die Bundesregierung, daß für diesen Stoff ein Verdacht auf krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkung besteht. Des weiteren teilt sie unsere Auffassung, daß Rückstände dieses Stoffs in Lebensmitteln nicht vorhanden sein dürfen. Nun ist aber aus der Presse der Vereinigten Staaten bekannt, daß dort manche der nicht mehr im eigenen Land zum Verkehr zulässigen Lebensmittel u. a. nach Europa exportiert werden. Da die amerikanische Regierung diesen Export nicht verboten hat, besteht demzufolge die Gefahr, daß mit Äthylendibromid belastete Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, daß sie am 2. März 4984 die Zolldienststellen angewiesen hat, nur noch Einfuhren in Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung zuzulassen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Ist ihr bekannt, daß die Importüberwachung nur sehr stichprobenartig erfolgt, z. B. eine Apfelsine pro Schiff?
In welchem Umfang sind die analytischen und methodischen Voraussetzungen in den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden vorhanden, um Äthylendibromid im ppb-Bereich schnell und exakt nachzuweisen?
Seit wann finden diese Überprüfungen statt?
Welche Behörden bzw. chemischen Untersuchungsanstalten führen diese Untersuchungen durch?
Wieviel Proben wurden auf Äthylendibromid bisher (seit Anfang des Jahres) analysiert, und welche Untersuchungsergebnisse wurden dabei erhalten?
Hat sie sich mit anderen europäischen Ländern abgestimmt, um geschlossen gegen die US-amerikanische Importwelle krebsverdächtiger Nahrungsmittel zu reagieren?