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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Durchführung seismischer Messungen in der Umgebung der Grube Schacht Konrad in Salzgitter (G-SIG: 10001292)

Durchführung von Sprengungen im Auftrag der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) auf privatem Gelände als Voraussetzung für seismische Messungen, wissenschaftlicher Wert der Untersuchungen, Eingriffe in die Rechtsinteressen der Grundstückseigentümer, Entschädigungsregelung für die betroffenen Landwirte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/143110.05.84

Durchführung seismischer Messungen in der Umgebung der Grube Schacht Konrad in Salzgitter

der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Anfang des Jahres 1984 in der Umgebung von Schacht Konrad in Salzgitter auf privatem Gelände im Auftrag der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durch die Firma „Geophysikalische Bodenuntersuchungen Dr. Schwerdt" (GBS) Sprengungen durchgeführt werden, die für seismische Messungen die Voraussetzung bilden sollen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt und geschieht es mit ihrer Einwilligung, daß diese Untersuchungen häufig heimlich geschehen und/oder unter dem Protest der Grundstückseigentümer stattfinden?

3

Welchen wissenschaftlichen Wert sollen diese seismischen Untersuchungen haben angesichts der Tatsache, daß die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) bereits ein abschließendes Gutachten über die Eignung von Schacht Konrad als Atommüllendlager erstellt hat? Welche zusätzlichen Auskünfte erwartet man von diesen seismischen Messungen, und welche noch ungeklärten Fragen sollen durch sie beantwortet werden?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Aussagewert von seismischen Messungen in Gebieten, die durch diffuse Erdverschiebungen, die für Bergbruchgebiete charakteristisch sind, gekennzeichnet sind?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage eines Mitarbeiters der beteiligten Bohrfirma „Celler Brunnenbau", der anläßlich der Bohrung am 25. April 1984 vor Zeugen über das Bergbruchgebiet von Salzgitter-Broistedt sagte: „Ihr wißt doch selber, daß der Schacht hier eines Tages absäuft, das sinkt dann doch noch viel weiter" ?

6

Warum wurde bei der Durchführung der Sprengungen kein Sicherheitsabstand vom Bergbruchgebiet eingehalten, während dies doch z. B. bei Anlegung einer Gasleitung und ähnlichem verlangt wird?

7

Warum wurde angesichts der von den betroffenen Landwirten vorgetragenen Bedenken keine umfassende Entschädigungsregelung getroffen, die die Umkehrung der Beweislast — statt bei den Landwirten bei der PTB — beinhaltet?

8

Wer hat die erheblichen Eingriffe in die Rechtsinteressen der betroffenen Grundstückseigner zu vertreten, die Bohrfirma oder die Physikalisch-Technische Bundesanstalt?

9

Billigt die Bundesregierung das Vorgehen, daß entgegen einer von den betroffenen Grundstückseignern erwirkten einstweiligen Verfügung die Sprengmaßnahmen auf ihrem Grund und Boden durchgesetzt wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Messungen abgeschlossen wurden unmittelbar vor Inkrafttreten dieser einstweiligen Verfügung?

Bonn, den 10. Mai 1984

Dr. Hickel Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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