Aflatoxingehalte in bundesdeutschen und importierten Lebensmitteln
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Aflatoxingehalte in bundesdeutschen und importierten Lebensmitteln
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche der in der Anlage 1 zu § 1 der Aflatoxin-Verordnung vom 30. November 1976 (BGBl. I S. 3313) genannten Lebensmittel werden regelmäßig auf Aflatoxine, vor allem Aflatoxine B 1 untersucht, und wieviel Prozent des Marktanteils werden damit erfaßt?
In wieviel Prozent der Fälle wurde jeweils eine Grenzwertüberschreitung (Summe Aflatoxine 10 ppb bzw. 5 ppb Aflatoxine B 1 ) festgestellt? Bewegen sich die bei Erdnußprodukten schon 1977 und 1980 publizierten Anteile der Überschreitung von Erdnußflips 20 %, Erdnußcremes 8 %, Erdnußkerne 2 % immer noch in dieser Größenordnung?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, bei mehr als 5 %iger Überschreitung des Einzel- oder Summengrenzwertes für Aflatoxine — ähnlich dem österreichischen Gesundheitsministerium 1976 — ein Import- und Verkaufsverbot für bestimmte Lebensmittel auszusprechen?
Inwieweit liegen ihr Ergebnisse über Aflatoxingehalte in Kuhmilch vor, wo die Kühe mit aflatoxinhaltigem Futter gefüttert wurden, und gedenkt sie, den Import und die Verwendung derartiger Futtersorten zu verbieten?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Auftreten nachweisbarer Aflatoxingehalte in Lebens- und Futtermitteln verhindert werden, und wie gedenkt sie, hier — auch auf gesetzlicher Ebene — tätig zu werden?