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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Aflatoxingehalte in bundesdeutschen und importierten Lebensmitteln (G-SIG: 10001327)

Untersuchung der in Anlage 1 zur Aflatoxin-Verordnung genannten Lebensmittel, Grenzüberschreitung bei Erdnußprodukten, Erlaß eines Import- und Verkaufsverbots, Aflatoxingehalt von Kuhmilch infolge importierter Futtermittel, Gegenmaßnahmen der Bundesregierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

05.06.1984

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 1 0/146421.05.84

Aflatoxingehalte in bundesdeutschen und importierten Lebensmitteln

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Aflatoxingehalte in bundesdeutschen und importierten Lebensmitteln

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche der in der Anlage 1 zu § 1 der Aflatoxin-Verordnung vom 30. November 1976 (BGBl. I S. 3313) genannten Lebensmittel werden regelmäßig auf Aflatoxine, vor allem Aflatoxine B 1 untersucht, und wieviel Prozent des Marktanteils werden damit erfaßt?

2

In wieviel Prozent der Fälle wurde jeweils eine Grenzwertüberschreitung (Summe Aflatoxine 10 ppb bzw. 5 ppb Aflatoxine B 1 ) festgestellt? Bewegen sich die bei Erdnußprodukten schon 1977 und 1980 publizierten Anteile der Überschreitung von Erdnußflips 20 %, Erdnußcremes 8 %, Erdnußkerne 2 % immer noch in dieser Größenordnung?

3

Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, bei mehr als 5 %iger Überschreitung des Einzel- oder Summengrenzwertes für Aflatoxine — ähnlich dem österreichischen Gesundheitsministerium 1976 — ein Import- und Verkaufsverbot für bestimmte Lebensmittel auszusprechen?

4

Inwieweit liegen ihr Ergebnisse über Aflatoxingehalte in Kuhmilch vor, wo die Kühe mit aflatoxinhaltigem Futter gefüttert wurden, und gedenkt sie, den Import und die Verwendung derartiger Futtersorten zu verbieten?

5

Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Auftreten nachweisbarer Aflatoxingehalte in Lebens- und Futtermitteln verhindert werden, und wie gedenkt sie, hier — auch auf gesetzlicher Ebene — tätig zu werden?

Bonn, den 21. Mai 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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