Absturz von vier Militärmaschinen in den letzten zwei Wochen
der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Innerhalb von nur zwei Wochen sind vier Flugzeuge der Luftstreitkräfte abgestürzt, was insgesamt drei Menschenleben forderte. Ein Mann starb bei einer Flugschau. Daß nicht weit mehr Menschen ums Leben kamen, ist nur dem Zufall zu verdanken. In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
I. Schauflüge der Luftstreitkräfte
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Unfälle mit Personen- oder Sachschaden gab es in den letzten zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Schauflügen der deutschen und alliierten Luftstreitkräfte?
Wie viele Menschen starben bei diesen Unfällen?
Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Unfälle (einschließlich Leistungen an Hinterbliebene)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, als Konsequenz dieser Unfälle solche Flugtage abzuschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
II. Vorkehrungen gegen Gefährdung durch Maschinen der Luftstreitkräfte im Normalbetrieb
Haben die Piloten von Militärmaschinen Anweisung, besonders dichtbesiedelte Wohngebiete, Schul-, Krankenhaus- und Wohnheimbereiche zu meiden?
Haben die Piloten Anweisung, diese Gebiete nicht im Tiefflug zu überfliegen?
Wie steht die Bundesregierung zu Vorwürfen von Angestellten des Linzer Krankenhauses, „seit Jahr und Tag" hätten Militärmaschinen im Tiefflug das Krankenhaus überflogen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage französischer Armeekreise, die 40 Minuten dauernde, 150 km lange „Odyssee" einer führerlosen Mirage am 1. Juni 1984 „habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für bewohnte Gebiete dargestellt"?
Welche Vorkehrungen wurden von deutscher Seite innerhalb dieser 40 Minuten zur Abwehr einer Katastrophe getroffen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in einem zukünftigen ähnlichen Fall eine steuerlose Maschine dichtbesiedeltes Gebiet überfliegt?
Sind Abfangeinsätze über einem besiedelten Gebiet überhaupt möglich?
Kann die Bundesregierung und durch weiche Maßnahmen ausschließen, daß in einem zukünftigen ähnlichen Fall Atomkraftwerke oder Betriebe der chemischen Industrie gefährdet oder beschädigt werden?
Wenn nein, mit welchen höherstehenden Werten wird dieses Risiko gerechtfertigt?