Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß nicht alle Bundesländer die Meinung der Bundesregierung teilen, Kulturdenkmäler könnten „im Falle eines bewaffneten Konflikts" durch weißblaue Schilder gemäß der Haager Konvention vor der Zerstörung geschützt werden?
Wie steht die Bundesregierung zu der Resolution von Denkmalpflegern und Kunsthistorikern, wonach die Kennzeichnung fälschlich suggeriert, daß besonders wertvolle Gebäude und Denkmäler im Konfliktfall sicher seien?
Womit begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß nur besonders klassifizierte Denkmäler in der beschriebenen Weise „geschützt" werden sollen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß fremde Truppen die gekennzeichneten Kulturgüter nicht zerstören?
Wie definiert die Bundesregierung eine Situation, in der die „militärische Notwendigkeit" eine Zerstörung dennoch „zwingend erfordert"?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung solche Kulturgüter zu schützen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Kleinheit oder Lage nicht mit weißblauen Schildern gekennzeichnet werden können?
Welche Sanktionen beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, daß fremde Mächte sich im Konfliktfall nicht um die weißblauen Schilder kümmern?
Welche Richtlinien hat die Bundeswehr zur Berücksichtigung der weißblauen Schilder?
Wie verhält sich die Bundeswehr bei der Feststellung, daß fremde Mächte sich widerrechtlich im Konfliktfall in einem durch weißblaue Schilder gekennzeichneten Kulturdenkmal verschanzt haben?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, von allen Kulturdenkmälern Kopien im Originalmaßstab anfertigen zu lassen und in dafür zu errichtenden atombombensicheren Bunkern zu lagern (z. B. Kölner Dom, Ulmer Münster etc.), damit bei widerrechtlicher Zerstörung durch fremde Mächte diese Bauwerke ohne Schwierigkeiten wieder errichtet werden können, nachdem der Konfliktfall beendet ist?
Wie verhält sich die Bundeswehr, wenn sie feststellt, daß widerrechtlich eine größere Anzahl von Gebäuden mit weißblauen Schildern versehen ist, so daß eine ordnungsgemäße Kriegführung nicht mehr gewährleistet ist, weil vor Fortsetzung der kriegerischen Handlungen jeweils erst durch Experten, die nicht der Bundeswehr angehören, weil es sich um Fragen kultureller Belange handelt, für die die Bundeswehr nicht zuständig ist, geprüft werden muß, ob es sich um ein rechtmäßig oder widerrechtlich gekennzeichnetes Kulturobjekt handelt?
Wie setzt die Bundesregierung durch, daß bei Verwendung von Verteidigungswaffen mit großflächiger Zerstörungskraft durch die Bundeswehr die Kulturobjekte mit weißblauer Beschilderung unbeschädigt bleiben?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß bei Verwendung von Verteidigungswaffen mit großflächiger Zerstörungskraft bei gleichzeitiger radioaktiver Verseuchung die zu schützenden Kulturgüter von dieser Verseuchung verschont bleiben bzw. wie stellt sie sich die notwendige Kontamination vor?
Hält die Bundesregierung es in Anbetracht des manchmal verblüffenden technologischen Fortschritts bei der Fortentwicklung von Waffensystemen für möglich, Waffensysteme zu entwickeln, die die durch weißblaue Beschilderung zu kennzeichnenden Kulturdenkmäler im Verteidigungsfall — etwa durch eine Freund/Feind-Kennung — automatisch aussparen, und wenn ja, welche Forschungsmittel gedenkt die Bundesregierung einzusetzen, um solche Waffensysteme zu entwickeln?
Für wen will die Bundesregierung die durch weißblaue Beschilderung geschützten Kulturdenkmäler erhalten, wenn durch die Anwendung von Verteidigungswaffen mit großflächiger Zerstörungskraft sowohl von seiten feindlicher Mächte als auch von seiten der NATO und der Bundeswehr die Nutznießer dieses Kulturguts mit Ausnahme der in Bunkern überlebenden Regierungsmitglieder vernichtet sind?