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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verwendung von Ethylenoxid (G-SIG: 10001423)

Einhaltung des Verbots des bisher bei Gewürzen angewandten Verfahrens der Keimreduktion durch Begasen mit Ethylenoxid, Begasung von Arzneimitteln oder Drogen sowie Kaltsterilisation mit Ethylenoxid, Importkontrollen, Zahl der Begasungskammern und produzierten Mengen, Verwendung anderer Gase zur Behandlung von Tee, Kaffee, Kräutern, Gewürzen etc.

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

25.06.1984

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/158607.06.84

Verwendung von Ethylenoxid

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Votum des Bundesgesundheitsrates vom 10. Oktober 1983 besagt, daß ,das bisher bei Gewürzen angewendete Verfahren der Keimreduktion durch Begasen mit „Ethylenoxid" nunmehr rechtlich unzulässig ist', nachdem Ethylenoxid sich als krebserregend erwiesen hat und durch eine Behandlung damit Verbindungen entstehen können, denen mutagene Effekte zugeschrieben werden.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine weitere Verwendung von Ethylenoxid zu unterbinden?

2

Wie viele Genehmigungen zur Benutzung von Ethylenoxid erteilte die Bundesregierung seit dem 10. Oktober 1983, und für welche Produktgruppen?

Liegen Anträge auf Genehmigung vor? Wenn ja, für welche Produkte und welche Mengen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. in Hamburg, Bremen und Bayern weiterhin mit diesem Mittel begast wird, obwohl in diesen Bundesländern die Begasung mit Ethylenoxid offiziell verboten wurde, und was gedenkt sie als Gesetzgeber dagegen zu tun?

4

Ist Ethylenoxid zur Begasung von Arzneimitteln oder Drogen nach wie vor erlaubt?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Ethylenoxid bei der Begasung von Arzneimitteln und Drogen seine krebserzeugende Potenz verliert?

5

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß diverse Lebensmittel wie Tee, Kräuter und Gewürze - als Arzneimittel oder Drogen deklariert - unter Umgehung des Verbotes begast werden?

6

Was unternimmt die Bundesregierung gegen Firmen, die nach wie vor Werbematerial versenden, in denen die Kaltsterilisation mit Ethylenoxid angeboten wird?

7

Welche Kontrollen der Länder wurden angeordnet, und welche hält die Bundesregierung auf diesem Gebiet für möglich?

8

Wie wird bei Importen kontrolliert, ob die Waren mit Ethylenoxid begast wurden?

9

Welche Mengen Ethylenoxid wurden 1982, 1983 und 1984 für Begasungszwecke produziert, importiert und in den Handel gebracht, und unter welchen Handelsnamen (z. B. Ethox) kommt dieses Mittel in den Verkehr?

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung vor über die Massenströme von Ethylenoxid in der Bundesrepublik Deutschland?

10

Welche Mengen Methylbromid und Ethylendibromid werden in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt oder in die Bundesrepublik Deutschland importiert und hier für welche Zwecke verwendet (Massenströme)?

11

Welche anderen Gase werden für die Behandlung von Lebensmitteln, Tee, Kaffee, Kräutern, Gewürzen u. a. in der Bundesrepublik Deutschland verwendet?

12

Wie viele Begasungskammern sind in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb oder installiert, und wie werden diese in bezug auf die verwendeten Mittel und behandelte Produkte überprüft?

13

Trifft es zu, daß der jeweilige Auftraggeber bestimmen kann, wie oft und mit welchen Mengen seine Produkte begast werden sollen, und wie wird hier u. U. ein Mißbrauch unterbunden bzw. kontrolliert?

14

Welche anderen Stoffe werden noch zur Behandlung von Gewürzen, Tee, Kaffee, Kräutern usw. verwendet?

15

Besteht eine Kennzeichnungspflicht für diese und ähnliche Behandlungsweisen?

Wenn ja, wie hat die Kennzeichnung zu erfolgen?

Wenn nein., wird zur Verbraucherinformation eine Einführung der Kennzeichnungspflicht vorbereitet?

Bonn, den 7. Juni 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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