Überwachung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen
der Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen), Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während der Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zur Reduzierung von Schadstoffen in den Abgasen von Kraftfahrzeugen am 9. November 1983 im Verkehrsausschuß wurde durch Abg. Hoffie (FDP) erstmals die Behauptung aufgestellt, daß mindestens ein- bis zweimal jährlich durchgeführte Abgaskontrollen eine Sofortwirkung zur Abgasminderung darstellen würden.
Diese Behauptung wurde in den Zusammenhang mit Sofortmaßnahmen gegen das Waldsterben gestellt und später auch von der Fraktion der CDU/CSU sowie im Verkehrsministerium aufgegriffen.
Da der Anhang XI zum § 47 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lediglich eine Abgaskontrolle des Schadstoffes Kohlenmonoxid (CO) vorschreibt, mithin noch keine Schlußfolgerungen auf die für das Waldsterben verantwortlichen Stoffe getroffen werden können, stellte die Fraktion DIE GRÜNEN zur Anhörung im Innenausschuß „Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen" am 6. Februar 1984 die folgende Frage: „Welche Auswirkungen auf den Stickoxid-Gehalt im Abgas würde eine Abgaskontrolle bewirken, wenn nach dem derzeit gültigen Prüfverfahren für im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren zweimal im Jahr durchgeführt werden müßte?" Hierauf wurde von den meisten Sachverständigen festgestellt, daß derartige Abgaskontrollen keinen Einfluß auf eine NOx-Emissionsminderung hätten.
Trotzdem heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der umweltpolitischen Sprecher Dr. Laufs (CDU), Gerlach (CSU), Schmidbauer (CDU) und Baum (FDP) vom 5. April 1984: „CDU/CSU und FDP halten die Einführung jährlicher umfassender Abgaskontrollen aller Fahrzeuge für unentbehrlich und erwarten dazu so rasch wie möglich konkrete Vorschläge der Bundesregierung. An den Kontrollen wird das Kfz-Gewerbe maßgeblich beteiligt."
Wie aus der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" Nr. 17 der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher (AgV) vom 24. Mai 1984 hervorgeht, haben sowohl die Technischen Überwachungsvereine als auch der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks diese Forderung aufgegriffen.
Die AgV zitierte außerdem das Umweltbundesamt mit konkreten Angaben über Wartungskontrollen, die belegen, daß sich die NO x-Werte bei den heute üblichen Kontrollen leicht erhöhen können.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Untersuchungen über den Einfluß des Wartungszustandes von PKWs auf Schadstoffemissionen und Kraftstoffverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland liegen der Bundesregierung vor?
Welche Funktionen bzw. Bauteile von Fahrzeugen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Methoden geprüft?
Welche Untersuchungsergebnisse über die Änderungen der Abgaswerte vor und nach erfolgter Motoreneinstellung mit der heute üblichen Wartungsmethode sind der Bundesregierung bekannt, und zwar
hinsichtlich der Einstelldaten am Motor,
hinsichtlich der Stickoxid-, Kohlenwasserstoff- und Kohlenmonoxidemissionen,
gemessen über die Laufstrecke zwischen zwei Wartungsintervallen (hier mit zusätzlicher Angabe über den Kraftstoffverbrauch)?
Inwieweit lassen die Untersuchungsergebnisse den Schluß zu, daß eine Intensivierung der Kfz-Abgaskontrollen nach §§ 29 und 47 StVZO vom derzeitigen zweijährigen Turnus auf einen einjährigen Turnus ein wirksamer Beitrag gegen das Waldsterben sein kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion DIE GRÜNEN sowie maßgeblicher Fachleute (siehe Stellungnahmen und Protokoll des Innenausschusses zur Anhörung „Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Kraftfahrzeugen" vom 6. Februar 1984), daß die derzeitige Überprüfung nach §§ 19 und 47 StVZO sich lediglich vermindernd auf die Schadstoffe CO und CH auswirkt, dagegen zur leichten Erhöhung der NO x-Emissionen führen kann?
Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister eine häufigere und verbesserte Kontrolle und Wartung der Kraftfahrzeuge als Sofortmaßnahme gegen das Waldsterben gefordert hat und daß sich diese Forderung vor allem auf die derzeit übliche Abgaskontrolle bezieht?
Trifft es zu, daß ein Entwurf zur Einführung einer jährlichen Abgaskontrolle unter den derzeit vorgeschriebenen Bedingungen im Bundesverkehrsministerium in Bearbeitung ist?
Welche Verfahren zur Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge im Rahmen der Überprüfung nach §§ 19 und 47 StVZO beabsichtigt die Bundesregierung ab 1. Januar 1986 in Kraft zu setzen,
mit welchem Ziel,
mit welchen Prüfungen an Fahrzeugen mit Ottomotor,
mit welchen Prüfungen an Dieselfahrzeugen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in Frage 8 genannten Überwachungsverfahren nur für Neufahrzeuge vorzuschreiben? Wenn ja, welche Verfahren sollen für Altfahrzeuge ab 1. Januar 1986 gelten?
Welche Ergebnisse über den Kraftstoffverbrauch von PKWs mit Katalysator im Vergleich zu typgleichen PKWs ohne Katalysator liegen der Bundesregierung vor?
Ist der Bundesregierung bekannt, wieweit die Entwicklung eines sogenannten Euro-Katalysators gediehen ist, von dem Hochgeschwindigkeits- und Vollastfestigkeit gefordert werden?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Konzern Ford mit einem Transitmodell auf den Markt gegangen ist, das infolge einer Diesel-Direkteinspritzung sehr hohe NO x-Werte ausstößt?
b) Trifft es zu, daß andere Hersteller diesem Konzept folgen wollen, darunter auch das bundeseigene Volkswagenwerk, und daß sich dieses Konzept in den USA wegen der dortigen strengen gesetzlichen Regelungen für Dieselfahrzeuge nicht durchsetzen läßt?
c) Wie steht die Bundesregierung zu diesem Konzept?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß das bundeseigene Volkswagenwerk behauptet, die VW-Dieselmodelle würden schon heute die ab 1. Januar 1986 geplanten Grenzwertregelungen für Ottomotoren einhalten?
b) Entspricht diese Behauptung der Wahrheit? Wenn nein, wie steht die Bundesregierung zu dieser Behauptung?