Formaldehyd — krebserzeugend oder krebsverdächtig
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Substanzen, die sich im Tierversuch als eindeutig kanzerogen erwiesen haben, zum Schutz des Verbrauchers auch als für den Menschen krebserzeugend anzusehen sind? Wenn nein, auf Grundlage welcher toxikologischer Daten trifft sie ihre Einschätzung?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es für kanzerogene Stoffe keine Schwelle der Unschädlichkeit gibt und daß der einzig sichere Grenzwert für Kanzerogene Null ist? Wenn nein, auf Grundlage welcher toxikologischer Daten trifft sie ihre Einschätzungen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit sinkender Dosis das Risiko einer Krebserkrankung für die Betroffenen sinkt, daß aber bei einer Belastung größer Null ein Individualschutz, wie in § 2 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert, nicht gegeben ist?
Teilt sie die Einschätzung des Würzburger Toxikologen Professor Dietrich Henschler, Vorsitzender der MAK-Werte-Kommission der DFG, daß die Chancen, mit epidemiologischen Methoden auf ein kanzerogenes Risiko beim Menschen zu schließen, denkbar gering sind? Welche Einschätzung ergibt sich hieraus für die Bundesregierung für die Relevanz von in-vitro-Mutagenitätstests und Tierversuchen?
Sind ihr die Mutagenitätsbefunde für Formaldehyd von — Zasukhina und Mariniana, 1967, — Voronina, 1971, — Cooper, 1978 — Nishioka, 1973, — Rosenkranz, 1972, — Engelsberg, 1952, Clark, 1953, — Chanet und Borstel, 1979, — Jensen et al, 1951, — Ghora, 1974, — Boreiko, 1982, — Obe und Beek, 1979, — Goh und Cestero, 1982, bekannt? Wenn ja, mit welcher Begründung leitet die Bundesregierung aus diesen Befunden eine Klassifizierung von Formaldehyd als genotoxisch oder epigenetisch ab?
Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit, das Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt übereinstimmend Formaldehyd als krebserzeugend einstufen?
Trifft es zu, daß sich hieraus schwere Differenzen mit der BASF ergeben, die diesen Fachgremien „Oberflächlichkeit" vorwerfen?
Wie steht die Bundesregierung zu diesem Konflikt? Wird sie sich dem Votum ihrer drei Fachgremien anschließen?
Trifft es zu, daß ein Verbot von Formaldehyd wirtschaftliche Verluste für die BASF – lt. eigenen Aussagen – von ca. 1 Milliarde DM, für die gesamte Branche von ca. 300 Milliarden DM nach sich ziehen würde?
Wann wird die Bundesregierung die Formaldehydberichte des Bundesgesundheitsamtes und des Umweltbundesamtes zur Veröffentlichung freigeben, oder hat sie vor, diese Berichte nicht zu veröffentlichen?
Wann wird die Bundesregierung die Forderungen, die sich aus der Diagnose „Formaldehyd = krebserzeugend" ergeben, realisieren, als da sind:
— Verbot von Isolierschäumen und Spanplatten, die Formaldehyd freisetzen,
— Verbot von Formaldehyd in Lacken, Farben, Reinigungs-, Geschirrspül- und Waschmitteln,
— Einführung eines Jahresdurchschnittswertes von 10 µg/m 3 Raumluft,
— und daraus abgeleitet: Einführung und verbindliche Festlegung von Luftqualitätskriterien für Innenräume, die vor allem Problemchemikalien wie Formaldehyd, Pentachlorphenol, Lindan u. a. streng reglementieren?
Wird sie bei einem Formalhydverbot ggf. berücksichtigen, daß die Verwender von Formaldehyd, vor allem im p rivaten Bereich, vom Hersteller angemessen entschädigt werden müssen?