Situation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Männle, Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Kohn und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Vorbemerkung
Eine rohstoffarme Industriegesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland muß besonders darauf achten, daß ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit durch ein hohes Qualifikations- und Leistungsniveau der gesamten Bevölkerung und durch einen hohen Leistungsstand der Wissenschaft, der Forschung und der technologischen Entwicklung gestärkt wird. Die Zukunft der Gesellschaft, auch die wirtschaftliche Zukunft, liegt deshalb in der Fähigkeit und Bereitschaft, die Qualität von Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung erheblich zu steigern.
Der Ausbau des Hochschulwesens in den zurückliegenden Jahren und die geburtenstarken Jahrgänge bei den Hochschulabsolventen in den kommenden Jahren bieten die Chance, der Wissenschaft und Forschung zusätzliche Impulse zu geben. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Bund, Länder und private Einrichtungen ist zugleich ein Beitrag zur Verbesserung der Berufschancen der steigenden Zahl junger Wissenschaftler in den kommenden Jahren. Die Förderung qualifizierter junger Wissenschaftler bietet auch die Möglichkeiten, besondere Begabungen zu entdecken und entsprechend zu fördern.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hat sich die Zahl der Hochschulabsolventen und die Promotionsquote im zurückliegenden Jahrzehnt entwickelt, und wie wird sie sich unter Status-quo-Annahmen im kommenden Jahrzehnt entwickeln?
Wie hat sich die Zahl der Habilitationen fächerspezifisch entwickelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Zusammenhang mit der Personal- und Stellenstruktur im Hochschulbereich und den verschiedenen Forschungseinrichtungen?
Welche Förderungsmöglichkeiten durch Stipendien (Finanzaufwand und Zahl der Geförderten) bestehen für den qualifizierten und den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs, und inwieweit werden diese Förderungsprogramme — vom Bund, — von Bund und Ländern gemeinsam, -- von den Ländern, — von privaten Stiftungen und sonstigen Trägern finanziert?
Welche Förderungsbeiträge leisten Bund, Länder und private Stiftungen durch Finanzierung von Stellen bei Forschungseinrichtungen, die besonders für Promovenden und zur Qualifizierung junger Wissenschaftler geeignet sind?
Welche Beiträge leisten die Länder vor allem in den Hochschulen für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses?
Welche Absprachen gibt es zwischen Bund und Ländern über die Nachfolgeregelung für das Graduiertenförderungsgesetz, und wieweit ist die Verwirklichung der entsprechenden Gesetze in den Ländern gediehen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für zusätzliche Programme und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen, insbesondere durch Forschungsaufträge, die an Akademien, Forschungseinrichtungen und an Universitäten, auch zum Einsatz in Auslandstätigkeiten vergeben werden?
Inwieweit können nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeiten zur Förderung des. wissenschaftlichen Nachwuchses in den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen durch eine größere finanzielle Autonomie und Eigenverantwortung sowie durch besondere Ausgestaltung der Anstellungsverträge verbessert werden?