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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bahnbusverkehr in Ostwestfalen-Lippe hier: Antwort der Bundesregierung Drucksache 10/1595 (G-SIG: 10001479)

Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im überwiegend ländlichen Raum, Übereinstimmung mit den bahnpolitischen Zielsetzungen und Leitlinien der Bundesregierung, Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Bundesbahn, Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.07.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/167927.06.84

Bahnbusverkehr in Ostwestfalen-Lippe

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

hier: Antwort der Bundesregierung Drucksache 10/1595

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Auf welche Zeiteinheit bzw. Tageskategorie bezieht sich die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, daß gleichzeitig in Ostwestfalen—Lippe insgesamt 53 Fahrten neu angeboten worden sind?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Feststellung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, das Mobilitätsbedürfnis der Bürger sei in den letzten Jahren ständig zurückgegangen?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Ostwestfalen—Lippe insgesamt 53 Fahrten neu angeboten worden sind im Hinblick auf die Feststellung der Bundesregierung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, das Mobilitätsbedürfnis der Bürger sei in den letzten Jahren ständig zurückgegangen?

4

Wie begründet die Bundesregierung die Feststellung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, daß es sich bei der Verkehrsbedienung in Ostwestfalen—Lippe um eine „bedarfsgerechte" Verkehrsbedienung handelt?

5

Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, damit eine Verkehrsbedienung im Bahnbusverkehr „bedarfsgerecht" ist?

6

Unter welchen Voraussetzungen ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Verkehrsbedienung im Bahnbusverkehr nicht mehr „bedarfsgerecht"?

7

Wie begründet die Bundesregierung die Feststellung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, das künftige Angebot auf den Bahnbusstrecken in Ostwestfalen—Lippe trage dem Mobilitätsbedürfnis der Bürger „angemessen" Rechnung?

8

Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, damit ein Angebot auf Bahnbusstrecken dem Mobilitätsbedürfnis der Bürger „angemessen" Rechnung trägt?

9

Unter welchen Voraussetzungen trägt nach Ansicht der Bundesregierung ein. Angebot auf Bahnbusstrecken dem Mobilitätsbedürfnis der Bürger nicht mehr „angemessen" Rechnung?

10

Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, damit eine Verkehrsbedienung im Bahnbusverkehr noch im Einklang steht mit der Aussage des Bundes in den vom Bundeskabinett am 23. November 1983 beschlossenen bahnpolitischen Zielsetzungen und Leitlinien, die Deutsche Bundesbahn bleibe auch außerhalb der Ballungsräume präsent?

11

Unter welchen Voraussetzungen steht nach Ansicht der Bundesregierung eine Verkehrsbedienung im Bahnbusverkehr nicht mehr im Einklang mit der Aussage des Bundes in den vom Bundeskabinett am 23. November 1983 beschlossenen bahnpolitischen Zielsetzungen und Leitlinien, die Deutsche Bundesbahn bleibe auch außerhalb der Ballungsräume präsent?

12

Auf welches öffentliche Interesse bezieht sich die Bundesregierung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, wenn sie von „dem berechtigten öffentlichen Interesse" spricht?

13

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, daß es sich bei dem öffentlichen Interesse um ein „berechtigtes" öffentliches Interesse handelt?

14

Wer kommt nach Ansicht der Bundesregierung als „Veranlasser" von gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Deutschen Bundesbahn im Sinne der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1595, in Betracht?

15

Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, damit ein vom Veranlasser gewährter Ausgleich „angemessen" ist?

16

Unter welchen Voraussetzungen ist nach Ansicht der Bundesregierung ein vom Veranlasser gewährter Ausgleich nicht „angemessen"?

17

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Frage 3 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/1520, nicht in bezug auf die Bürger beantwortet wurde, nach denen gefragt war, nämlich im Hinblick auf diejenigen Bürger, die nicht über einen eigenen PKW verfügen?

18

Welche Möglichkeiten der Fortbewegung sieht die Bundesregierung für die Bürger, die nicht über einen PKW verfügen, um an Sonn- und Feiertagen von Lemgo nach Vlotho, von Vlotho nach Kallethal, von Lüdge nach Köterberg, von Steinheim nach Brakel, von Detmold nach Hiddesen, von Detmold nach Pivitsheide und von Brakel nach Peckelsheim zu gelangen?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Art, wie sie die Kleine Anfrage, Drucksache 10/1520, beantwortet hat, Kleine Anfragen an die Bundesregierung als eines der wichtigsten politischen Instrumente der Abgeordneten dadurch zu entwerten, daß sie durch teilweise unkorrekte, unvollständige und weitestgehend interpretationsbedürftige, unkonkrete Antworten letzten Endes mehr Fragen aufwirft als beantwortet?

Bonn, den 27. Juni 1984

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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