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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Wahlkampfberichterstattung in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 10001480)

Ausschließliche Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl in den Zeitungen "blickpunkt" und "Wir", Sonderzüge der Deutschen Bundesbahn, die von Parteien, Verbänden, Clubs etc. gechartert wurden, seit Ende April 1984

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.07.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/168027.06.84

Wahlkampfberichterstattung in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wahlkampfberichterstattung in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn in den jeweiligen Juni-Ausgaben ihrer Zeitungen „blickpunkt — Zeitung der Deutschen Bundesbahn" und „Wir — Zeitung für die Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn" einen Bericht über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl veröffentlichte, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten von Parteien in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den genannten Zeitungen der Deutschen Bundesbahn ausschließlich über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl berichtet wurde?

3

Ist nach Ansicht der Bundesregierung a) grundsätzlich die Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten von Parteien, b) die ausschließliche Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl in der Zeitung „blickpunkt — Zeitung der Deutschen Bundesbahn" zu vereinbaren mit der Tatsache, daß Herausgeber dieser Zeitung mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn eine Bundesbehörde ist, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß a) grundsätzlich die Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten von Parteien, b) die ausschließliche Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl in der Zeitung „Wir — Zeitung für die Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn" noch im Rahmen der dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn als Herausgeber dieser Zeitung in § 9 des Bundesbahngesetzes vorgegebenen Aufgaben liegt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

5

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, daß sich ein schlechtes Image einer Partei auf die Deutsche Bundesbahn überträgt, wenn über Wahlkampfaktivitäten dieser Partei ausschließlich in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn berichtet wird?

6

Sieht die Bundesregierung in der ausschließlichen Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn einen Verstoß des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn gegen den § 9 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes, demzufolge die Vorstandsmitglieder „ihre Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen" haben, insbesondere im Hinblick auf die Gefahr a) der Demotivierung von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbahn, die einer anderen Partei als der FDP nahestehen, b) von Einnahmeverlusten durch Abwanderung von Kunden, die einer anderen Partei als der FDP nahestehen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

7

Haben Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn oder Bedienstete der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn von der FDP Geschenke erhalten dafür, daß Zeitungen der Deutschen Bundesbahn kurz vor der Europawahl ausschließlich über Wahlkampfaktivitäten der FDP wohlwollend berichteten, wenn ja, ist dem Bundesminister für Verkehr darüber Mitteilung gemacht worden, wenn nein, aus welchen anderen Gründen wurde in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn ausschließlich über Wahlkampfaktivitäten der FDP zur Europawahl wohlwollend berichtet?

8

Wie viele Sonderzüge der Deutschen Bundesbahn verkehrten in dem Zeitraum seit dem Start des „Europazuges" der FDP Ende April in Bonn bis zum Redaktionsschluß der Zeitungen „Wir" und „blickpunkt" , die von Parteien, Verbänden, Clubs, Vereinen usw. gechartert wurden?

9

Aus welchen Gründen wurde unter den zu Frage 8 verkehrenden Sonderzügen der Wahlkampfzug der FDP für die Europawahl für die Berichterstattung in den Zeitungen „Wir" und „blickpunkt" der Deutschen Bundesbahn ausgewählt, nicht jedoch einer der anderen, ebenfa lls verkehrenden Sonderzüge, insbesondere der am 16. Mai in Hamburg verkehrende Sonderzug „Solidarität" der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands anläßlich deren Gewerkschaftstages?

10

Wird die Bundesregierung durch entsprechende Weisung an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn sicherstellen, daß in Zukunft nicht mehr ausschließlich über Wahlkampfaktivitäten der FDP in Zeitungen der Deutschen Bundesbahn berichtet wird, und wenn nein, wird sie dies insbesondere deshalb nicht tun, weil Mitglieder der FDP gleichzeitig Mitglieder der Bundesregierung sind, die diese Anfrage beantwortet?

Bonn, den 27. Juni 1984

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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