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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (G-SIG: 10001509)

Lieferung von in Teil I der Ausfuhrliste erfaßten genehmigungspflichtigen Waren nach Südafrika, Waren und Warennummern, die unter das Rüstungsembargo der UNO gegen Südafrika fallen; Beteiligung von Militärangehörigen aus Südafrika am Wissenschaftleraustausch sowie Erlangung nuklear-wissenschaftlicher Fachkenntnisse im Rahmen des Umweltabkommens

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

10.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/170502.07.84

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Einhaltung des Rüstungsembargos der UNO gegen Südafrika

1

Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Waren (Nummer der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) im Jahr 1983 mit Genehmigung der Bundesregierung nach Südafrika exportiert wurden, die nach Teil I der Ausfuhrliste genehmigungspflichtig sind?

1

Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Waren oder Warennummern der Ausfuhrliste unter das Embargo des UN-Sicherheitsrates nach der Resolution 418 vom 4. November 1977 fallen?

1

Falls der Bundesregierung eine Aufzählung zur Beantwortung der Frage 1.2 nicht möglich ist: Kann die Bundesregierung beispielhaft einige Waren auflisten?

1

Welche der in Teil I der Ausfuhrliste erfaßten Waren dürfen als sogenannte „dual-use-Waren" nach Südafrika geliefert werden?

1

Wie stellt die Bundesregierung fest, ob eine der in Teil I der Ausfuhrliste erfaßten Waren nach Südafrika geliefert werden darf?

1

Trifft die von der Bundesregierung gegenüber dem Abgeordneten Dr. Czaja getroffene Feststellung: „Eine Differenzierung des Genehmigungserfordernisses je nach Empfängerland wird nicht vorgenommen" auch auf Südafrika zu (vgl. Drucksache 10/1374, Fragen 25 und 26)?

2

Kulturabkommen

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Militärangehörige aus Südafrika im Rahmen der Vereinbarungen über den Wissenschaftleraustausch auf der Grundlage des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika in der Bundesrepublik Deutschland an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Südafrika im Rahmen des Kulturabkommens in den Genuß nuklearwissenschaftlicher Fachkenntnisse gelangt?

2

Trifft es zu, daß an der diesjährigen Tagung „Technology of Propellants and High Explosives" des Fraunhofer-Instituts für Treib- und Explosivstoffe neben NATO-Militärs auch Angehörige der südafrikanischen Armscor-Tochterfirma Somchem teilnehmen?

Bonn, den 2. Juli 1984

Schwenninger Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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