Verdacht auf mangelhafte Sicherheitskontrollen von Gefahrguttransporten und Militärbasen der US-Stationierungsstreitkräfte durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen oder widerlegen, daß in Nordenham jährlich 90 Kilotonnen Munition der US-Stationierungsstreitkräfte umgeschlagen werden (WDR, Monitor-Bericht, 28. Februar 1984)?
Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen oder widerlegen,
a) daß im Jahre 1948 die Besatzungsmacht die Bevölkerung in Nordenham über dortige militärische Gefahrguttransporte informierte,
b) daß die Bundesregierung die Bevölkerung heute nicht mehr über solche Transporte informiert (vgl. Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?
Welche durch bundesdeutsche Dienststellen erhobenen materiellen und lückenlosen Beweise besitzt die Bundesregierung für die Richtigkeit der gemeldeten Erklärung des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministeriums, Oberst Reichardt, „daß chemische Kampfstoffe auf unseren Straßen, Wasserstraßen oder Schienen nicht transportiert werden", insbesondere für die Lückenlosigkeit dieser Feststellung (vgl. Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?
Erfolgen oder erfolgten Transporte von militärischem Giftgas der US-Streitkräfte durch den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß nur eine lückenlose bundesdeutsche Kontrolle aller US-Militärtransporte in der Bundesrepublik Deutschland die vollständige Gewährleistung ermöglicht, daß die US-Streitkräfte zu keinem Zeitpunkt Giftgas auf dem Hoheitsgebiet oder im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland transportieren?
Welches Ergebnis hinsichtlich des Inhaltes der transportierten Behälter hat die Inspektion durch bundesdeutsche Dienststellen an dem in der Monitor-Sendung vom 28. Februar 1984 gemeldeten US-Militärtransport im März 1981 aus dem US-Militärdepot Fischbach erbracht?
Welchen Inhalt hatte nach dem Inspektionsergebnis bundesdeutscher Dienststellen der Container der US-Streitkräfte, der am 26. September 1983 mit der Aufschrift „Poision Gas" im US-Militärterminal in Bremerhaven beobachtet wurde (vgl. Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Sicherheitsvorschriften des US-Heeres (Field Manual FM 3-20 von Juli 1981) für Gefahrguttransporte, die Explosivstoffe enthalten, standardmäßig einen Gefährdungskreis von minimal 450 Metern Radius um den Transport zugrunde legen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die gemeldete amtliche Erklärung des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministeriums, Oberst Reichardt, „daß die Gefährdung durch den Transport von Munition auf Straße, Schiene oder Wasserstraße keinerlei Gefährdung für die Bevölkerung bedeutet" , nicht für einen Gebietsstreifen von mindestens 900 Metern Breite entlang der Transportstrecke eines Munitionstransportes gilt (vgl. Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984 und US Army Field Manual 3-20)?
Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen oder widerlegen, daß im US-Depot Miesau Munition in dichter Anordnung gelagert wird, so daß im Falle einer Explosion Katastrophengefahr durch Kettenreaktion besteht (vgl. Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?