Geplante Umgehung der B 36 bei Durmersheim (Landkreis Rastalt)
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie ist der Verfahrensstand bei der Planung der Umgehung der B 36 bei Durmersheim?
Wie stark ist das Verkehrsaufkommen, getrennt nach PKW- und LKW-Verkehr, a) derzeit, b) 1990, c) 2000 auf der B 36 in Durmersheim, und welchen Anteil hat daran der Durchgangsverkehr?
Wie verteilt sich das Verkehrsaufkommen nach Ansicht der Bundesregierung nach dem geplanten Bau der Umgehungsstraße auf der alten und auf der neuen B 36?
Welche Alternativen zur geplanten Umgehung der B 36 bei Durmersheim, insbesondere die Umleitung des Schwerlastverkehrs über die (zukünftig sechsspurige) A 8 Rastatt—Karlsruhe oder die Umleitung über die B 3 Rastatt—Ettlingen mit Öffnung eines Autobahnanschlusses an der Querung von A 8 und B 3 bei Ettlingen—Bruchhausen, sind mit welchem Ergebnis untersucht worden?
Um wieviel Prozent würden durch die neue B 36 a) der Lärm, b) die Abgase (aufgeschlüsselt nach CnHm, CO, NOx) in Durmersheim und Bietigheim gesenkt im Vergleich zur heutigen Situation und zu den obigen Alternativen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, gemäß § 7 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Umleitung für den Schwerlastverkehr über die A 8 (Rastatt—Karlsruhe) bzw. über die oben erwähnte Alternativ-Kombination B 3/A 8 vorzuschreiben?
a) Wurde bereits oder wird demnächst im Hinblick auf die Fortschreibung des Bedarfsplans eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt, die alle denkbaren (auch die obigen) Alternativlösungen umfaßt? b) Wird für die geplante B 36-Umgehung bei der Fortschreibung des Bedarfsplans eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dieser bei? Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eines der Hauptargumente für die Linienführung der geplanten Umgehung die „Trassenbündelung mit der zu erwartenden Linienführung der Neubautrecke der Bundesbahn Karlsruhe-Basel" darstellt, wohingegen aber das Raumordnungsverfahren für die DB-Neubaustrecken ergeben hat, daß keine Verlegung der DB-Strecke im Bereich Durmersheim-Bietigheim stattfinden wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Trassenführung der geplanten B 36-Umgehung nicht nur die landwirtschaftlich-gärtnerische Nutzung im Osten von Durmersheim und Bietigheim massiv erschweren würde, sondern auch den Zugang zum Naherholungsgebiet Hartwald und den Naturgenuß hierin beeinträchtigen würde?