Betriebswirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Bewertungen von Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Betriebswirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Bewe rtungen von Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesminister für Verkehr den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn (DB) für das Geschäftsjahr 1984 mit Erlaß vom 4. Mai 1984 genehmigt hat, und wenn ja, ist der Bundesregierung der Inhalt von Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 bekannt?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei dem Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 um eine Zusammenstellung der Strecken handelt, „deren unwi rtschaftlicher Verkehr unter Gewährung von Ausgleichszahlungen des Bundes fortgeführt werden so ll " ?
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Zusammenstellung gemäß Frage 2 eine „Liste C" enthalten ist von Strecken, „deren dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes aufgrund der vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung nicht in Frage kommt"?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der „Liste C" gemäß Frage 3 Bundesbahnstrecken enthalten sind, für die das gesetzliche Verfahren zur dauernden Einstellung des Reisezugbetriebes gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes bisher nicht eingeleitet worden ist, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Tatsache?
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesminister für Verkehr außerhalb des gesetzlichen Verfahrens zur dauernden Einstellung des Reisezugbetriebes einer Bundesbahnstrecke eine gesamtwirtschaftliche Bewertung durchgeführt hat, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung die „Liste C" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984?
6. Welche Bundesbahnstrecken wurden im Rahmen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" untersucht?
7. Zu welchen Untersuchungsergebnissen kommt die „vom BMV durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewertung" bezogen auf die einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 6?
8. Nach welcher Methode ist die „vom BMV durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewe rtung" erfolgt?
9. Welche Kriterien wurden im Rahmen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" berücksichtigt?
10. Wie wurden die Kriterien gemäß Antwort zu Frage 9 gewichtet?
11. Ist die Bundesregierung bereit, die Bewertungsunterlagen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" a) den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, b) den Bundesländern, c) den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
12. Ist die „Liste C" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 vom Bundesminister für Verkehr zusammengestellt worden, und wenn nein, von wem wurde sie zusammengestellt?
13. Nach welchen Kriterien wurde die „Liste C" zusammengestellt?
14. Wurden die Bundesländer a) an der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung", b) an der Zusammenstellung der „Liste C" beteiligt, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
15. Wurde der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn a) an der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung", b) an der Zusammenstellung der „Liste C" beteiligt, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
16. Sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses über die Ergebnisse der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" informiert worden, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
17. Welche Bundesbahnstrecken sind in der „Liste C" enthalten?
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Anhang 3 der Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 eine „Liste A" enthalten ist, die Strecken enthält, „deren Güterverkehr fortgeführt werden soll"?
19. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der „Liste A" gemäß Frage 18 Bundesbahnstrecken enthalten sind, für die das gesetzliche Verfahren zur 'dauernden Einstellung des Güterzugbetriebes gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes bisher nicht eingeleitet worden ist, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Tatsache?
20. Ist die „Liste A" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 vom Bundesminister für Verkehr aufgestellt worden, und wenn nein, von wem wurde sie zusammengestellt?
21. Nach welchen Kriterien wurde die „Liste A" zusammengestellt?
22. Erfolgte die Zusammenstellung der „Liste A" unter Beteiligung a) des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn b) der Bundesländer c) des Bundesministers für Verkehr, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
23. Welche Bundesbahnstrecken sind in der „Liste A" aufgeführt?
24. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Anhang 3 der Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 eine „Liste B" enthalten ist, die Strecken enthält, deren dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes bzw. Güterzugbetriebes im Rahmen durchgeführter Stillegungsverfahren vom BMV abgelehnt wurde, und wenn ja, um welche Strecken handelt es sich?
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zusammenstellung der Strecken in Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Wirtschaftsjahr 1984 auf dem Stand vom 30. September 1983 ist, und wenn ja, welche Bundesbahnstrecken sind seit dem 30. September 1983 in a) der „Liste A", b) der „Liste B", c) der „Liste C" dieser Zusammenstellung a) aufgenommen, b) gestrichen worden?
26. Kann die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, daß in der DS 238/5 der Deutschen Bundesbahn a) unter Ziffer 23 die Vorgehensweise zur „Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" vorgeschrieben ist, b) als Anlage 56 ein entsprechender „Terminplan zur Bestimmung des betriebswi rtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" als Vordruck enthalten ist, bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn Untersuchungen zur Bestimmung des bet riebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen durchführt, und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden diese Untersuchungen durchgeführt?
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in dem „Terminplan zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" gemäß Vordruck nach Anlage 56 der DS 238/5 a) der betriebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme, fa lls sie nicht sofort durchzuführen ist, jeweils ein bestimmtes Jahr ist, b) der betriebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme bis zu zehn Jahre im voraus bestimmt wird?
28. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Antwort zu Frage 27 bestätigen, daß die Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen gemäß DS 238/5 insbesondere der langfristigen Planung dient, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
29. Für welche Bundesbahnstrecken, deren Stillegungsverfahren gemäß § 44 Bundesbahngesetz a) bereits eingeleitet worden ist, b) noch nicht eingeleitet worden ist wurde ein Terminplan gemäß Anlage 56 der DS 238/5 zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Stillegung a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb aufgestellt?
30. Wann ist der jeweilige bet riebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Stillegung a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb der einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29?
31. Wann wurden die jeweiligen Terminpläne für die einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29 aufgestellt?
32. Ist für die Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29 auch eine gesamtwirtschaftliche Bewe rtung durchgeführt worden, und wenn ja, wie sind die Ergebnisse dieser Bewertung bezogen auf die einzelnen Bundesbahnstrecken?
33. Erfolgt die Durchführung der Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen gemäß DS 238/5 a) grundsätzlich, b) in Einzelfällen auf Weisung des Bundesministers für Verkehr?
34. Wird der Bundesminister für Verkehr ohne Aufforderung automatisch über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen informiert?
35. Welches waren die jeweiligen bet riebswirtschaft lich günstigsten Zeitpunkte zur Durchführung der Stillegung der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny im Reisezugbetrieb gemäß Terminplan nach Anlage 56 der DS 238/5 in den Kalkulationsjahren 1977 bis 1983?
Fragen35
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesminister für Verkehr den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn (DB) für das Geschäftsjahr 1984 mit Erlaß vom 4. Mai 1984 genehmigt hat, und wenn ja, ist der Bundesregierung der Inhalt von Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 bekannt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei dem Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 um eine Zusammenstellung der Strecken handelt, „deren unwi rtschaftlicher Verkehr unter Gewährung von Ausgleichszahlungen des Bundes fortgeführt werden so ll " ?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Zusammenstellung gemäß Frage 2 eine „Liste C" enthalten ist von Strecken, „deren dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes aufgrund der vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung nicht in Frage kommt"?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der „Liste C" gemäß Frage 3 Bundesbahnstrecken enthalten sind, für die das gesetzliche Verfahren zur dauernden Einstellung des Reisezugbetriebes gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes bisher nicht eingeleitet worden ist, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Tatsache?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesminister für Verkehr außerhalb des gesetzlichen Verfahrens zur dauernden Einstellung des Reisezugbetriebes einer Bundesbahnstrecke eine gesamtwirtschaftliche Bewertung durchgeführt hat, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung die „Liste C" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984?
Welche Bundesbahnstrecken wurden im Rahmen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" untersucht?
Zu welchen Untersuchungsergebnissen kommt die „vom BMV durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewertung" bezogen auf die einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 6?
Nach welcher Methode ist die „vom BMV durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewe rtung" erfolgt?
Welche Kriterien wurden im Rahmen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" berücksichtigt?
Wie wurden die Kriterien gemäß Antwort zu Frage 9 gewichtet?
Ist die Bundesregierung bereit, die Bewertungsunterlagen der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" a) den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, b) den Bundesländern, c) den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
Ist die „Liste C" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 vom Bundesminister für Verkehr zusammengestellt worden, und wenn nein, von wem wurde sie zusammengestellt?
Nach welchen Kriterien wurde die „Liste C" zusammengestellt?
Wurden die Bundesländer a) an der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung", b) an der Zusammenstellung der „Liste C" beteiligt, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Wurde der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn a) an der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung", b) an der Zusammenstellung der „Liste C" beteiligt, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses über die Ergebnisse der „vom BMV durchgeführten gesamtwirtschaftlichen Bewertung" informiert worden, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Welche Bundesbahnstrecken sind in der „Liste C" enthalten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Anhang 3 der Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 eine „Liste A" enthalten ist, die Strecken enthält, „deren Güterverkehr fortgeführt werden soll"?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der „Liste A" gemäß Frage 18 Bundesbahnstrecken enthalten sind, für die das gesetzliche Verfahren zur 'dauernden Einstellung des Güterzugbetriebes gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes bisher nicht eingeleitet worden ist, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Tatsache?
Ist die „Liste A" des Anhangs 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 vom Bundesminister für Verkehr aufgestellt worden, und wenn nein, von wem wurde sie zusammengestellt?
Nach welchen Kriterien wurde die „Liste A" zusammengestellt?
Erfolgte die Zusammenstellung der „Liste A" unter Beteiligung a) des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn b) der Bundesländer c) des Bundesministers für Verkehr, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Welche Bundesbahnstrecken sind in der „Liste A" aufgeführt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Anhang 3 der Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Geschäftsjahr 1984 eine „Liste B" enthalten ist, die Strecken enthält, deren dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes bzw. Güterzugbetriebes im Rahmen durchgeführter Stillegungsverfahren vom BMV abgelehnt wurde, und wenn ja, um welche Strecken handelt es sich?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zusammenstellung der Strecken in Anhang 3 zur Anlage 3 zum Wirtschaftsplan der DB für das Wirtschaftsjahr 1984 auf dem Stand vom 30. September 1983 ist, und wenn ja, welche Bundesbahnstrecken sind seit dem 30. September 1983 in a) der „Liste A", b) der „Liste B", c) der „Liste C" dieser Zusammenstellung a) aufgenommen, b) gestrichen worden?
Kann die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, daß in der DS 238/5 der Deutschen Bundesbahn a) unter Ziffer 23 die Vorgehensweise zur „Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" vorgeschrieben ist, b) als Anlage 56 ein entsprechender „Terminplan zur Bestimmung des betriebswi rtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" als Vordruck enthalten ist, bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn Untersuchungen zur Bestimmung des bet riebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen durchführt, und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden diese Untersuchungen durchgeführt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in dem „Terminplan zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Maßnahme" gemäß Vordruck nach Anlage 56 der DS 238/5 a) der betriebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme, fa lls sie nicht sofort durchzuführen ist, jeweils ein bestimmtes Jahr ist, b) der betriebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme bis zu zehn Jahre im voraus bestimmt wird?
Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Antwort zu Frage 27 bestätigen, daß die Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen gemäß DS 238/5 insbesondere der langfristigen Planung dient, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Für welche Bundesbahnstrecken, deren Stillegungsverfahren gemäß § 44 Bundesbahngesetz a) bereits eingeleitet worden ist, b) noch nicht eingeleitet worden ist wurde ein Terminplan gemäß Anlage 56 der DS 238/5 zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung der Stillegung a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb aufgestellt?
Wann ist der jeweilige bet riebswirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Durchführung der Stillegung a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb der einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29?
Wann wurden die jeweiligen Terminpläne für die einzelnen Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29 aufgestellt?
Ist für die Bundesbahnstrecken gemäß Antwort zu Frage 29 auch eine gesamtwirtschaftliche Bewe rtung durchgeführt worden, und wenn ja, wie sind die Ergebnisse dieser Bewertung bezogen auf die einzelnen Bundesbahnstrecken?
Erfolgt die Durchführung der Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen gemäß DS 238/5 a) grundsätzlich, b) in Einzelfällen auf Weisung des Bundesministers für Verkehr?
Wird der Bundesminister für Verkehr ohne Aufforderung automatisch über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Bestimmung des betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunktes zur Durchführung von Streckenstillegungen informiert?
Welches waren die jeweiligen bet riebswirtschaft lich günstigsten Zeitpunkte zur Durchführung der Stillegung der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny im Reisezugbetrieb gemäß Terminplan nach Anlage 56 der DS 238/5 in den Kalkulationsjahren 1977 bis 1983?