Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Für welche Bundesbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn das Verfahren zur dauernden Einstellung a) des Reisezugbetriebes, b) des Güterzugbetriebes eingeleitet?
Welche der Strecken a) zu Frage 1 a), b) zu Frage 1 b) liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Welche Gesamtlänge haben die Strecken a) zu Frage 1 a), b) zu Frage 1 b)?
Welche Gesamtlänge haben die Strecken a) zu Frage 2 a), b) zu Frage 2 b)?
Für welche der Maßnahmen gemäß Frage 1 ist a) das Verfahren nach § 44 des Bundesbahngesetzes bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis, b) die Beschlußfassung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 10 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, c) eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr gemäß § 14 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, d) die Realisierung bereits zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 vorgesehen?
Auf welchen Bundesbahnstrecken soll das Reisezugangebot (Anzahl der Züge) zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 a) an Samstagen eingestellt, b) an Sonntagen eingestellt, c) an Samstagen und Sonntagen eingestellt, d) an Werktagen außer samstags vermindert werden?
Welche der Bundesbahnstrecken a) gemäß Frage 6 a), b) gemäß Frage 6 b), c) gemäß Frage 6 c), d) gemäß Frage 6 d) liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Wieviel Reisezüge werden voraussichtlich insgesamt a) werktags außer samstags, b) samstags, c) sonntags auf dem gesamten Bundesbahnnetz zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 entfallen?
Wie viele der Reisezüge a) gemäß Frage 8 a), b) gemäß Frage 8 b), c) gemäß Frage 8 c) fahren auf Bundesbahnstrecken, die entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes liegen?
Wieviel Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bundesbahn sollen zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 a) durch die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes einer Bundesbahnstrecke, b) durch die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes einer Bundesbahnstrecke, c) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten nicht mehr a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb bedient werden?
Wie viele der Bahnhöfe und Haltepunkte a) Frage 10 a), b) gemäß Frage 10 b), c) gemäß Frage 10 c) liegen innerhalb des Zonenrandgebietes?
Wie hoch ist die Zahl der Kreise, die durch Angebotseinschränkungen und Streckenstillegungen zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 ihren Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn a) für den Reisezugbetrieb, b) für den Güterzugbetrieb verlieren werden?
Wie hoch ist der Anteil der Kreise, die ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Kreisen a) gemäß Frage 12 a), b) gemäß Frage 12 b)?
Wie hoch ist die Zahl der Gemeinden, die durch Angebotseinschränkungen und Streckenstillegungen zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 ihren Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn a) für den Reisezugbetrieb, b) für den Güterzugbetrieb verlieren werden?
Wie hoch ist der Anteil der Gemeinden, die ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Gemeinden a) gemäß Frage 14 a), b) gemäß Frage 14 b)?
Welche Kreise haben bereits heute keinen Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn a) für den Reisezugbetrieb, b) für den Güterzugbetrieb?
Welche der Kreise a) gemäß Frage 16 a), b) gemäß Frage 16 b) liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Kreise, die a) gemäß Frage 16 a), b) gemäß Frage 16 b), c) gemäß Frage 17 a), d) gemäß Frage 17 b) betroffen sind?
Wieviel Gemeinden haben bereits heute keinen Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn a) für den Reisezugbetrieb, b) für den Güterzugbetrieb?
Wie viele der Gemeinden a) gemäß Frage 19 a), b) gemäß Frage 19 b) liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Gemeinden, die a) gemäß Frage 19 a), b) gemäß Frage 19 b), c) gemäß Frage 20 a), d) gemäß Frage 20 b) betroffen sind und nicht im Gebiet der entsprechenden Kreise gemäß Fragen 16 a), 16 b), 17 a) und 17 b) liegen?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Kreise, die a) gemäß Frage 12 a), b) gemäß Frage 12 b), c) gemäß Frage 13 a), d) gemäß Frage 13 b) betroffen sind?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Gemeinden, die a) gemäß Frage 14 a), b) gemäß Frage 14 b), c) gemäß Frage 15 a), d) gemäß Frage 15 b) betroffen sind und nicht im Gebiet der entsprechenden Kreise gemäß Fragen 12a), 12b), 13a) und 13b) liegen?
Welche der Gemeinden a) gemäß Frage 14 a), b) gemäß Frage 14 b) haben die raumordnerische Funktion „Mittelzentrum"?
Welche der Gemeinden a) gemäß Frage 24 a), b) gemäß Frage 24 b) liegen ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Wie hoch ist die Zahl der Kreise, die durch die Erteilung der Genehmigung für die dauernde Einstellung des Betriebes einer Bundesbahnstrecke durch den Bundesminister für Verkehr a) in der Zeit vom 1. Januar 1960 bis 3. Oktober 1982, b) seit dem 4. Oktober 1982 ihren Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn a) im Reisezugbetrieb, b) im Güterzugbetrieb verloren?
Wie hoch ist der Anteil der Kreise, die ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Kreisen, gemäß Fragen 25 a) und 25 b)?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Kreise, die a) gemäß Frage 25 a), b) gemäß Frage 25 b), c) gemäß Frage 26 jeweils betroffen waren?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß a) die Nahverkehrszüge 5865, 5887, 5864, 5868 und 5854 zwischen Lauda und Osterburken, b) die Nahverkehrszüge 5524, 5528, 5543, 5561, 5564, 5571, 7580, 3463 und 3501 zwischen Ellwangen und Crailsheim, c) die Nahverkehrszüge 5506 und 5527 zwischen Jagstzell und Crailsheim spätestens zum Fahrplanwechsel Sommer 1985 durch Omnibusse ersetzt werden?
Wieviel Bahnbusse müssen jeweils eingesetzt werden, damit allen Reisenden, die bisher mit den Nahverkehrszügen 5865, 5887, 5864, 5868, 5854, 5506, 5527, 5528, 5564 und 7580 fahren, ein Sitzplatz angeboten werden kann, falls alle Reisenden auf allen Teilstrecken nach einer evtl. „Verkraftung" auf den Bahnbus umsteigen?