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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verkauf von Nahverkehrsfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 10001588)

Verkauf von Fahrausweisen des Nahverkehrs bis 50 km mit Automaten, Folgewirkungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 1 0/180931.07.84

Verkauf von Nahverkehrsfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn ab 1. September 1984 den Verkauf von Fahrausweisen des Nahverkehrs bis 50 km auf MOFA- Fahrausweisautomaten verlagern will, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mitarbeiter der Fahrkartenausgaben der Deutschen Bundesbahn ab 1. September 1984 Fahrausweise des Nahverkehrs bis 50 km grundsätzlich nicht mehr verkaufen dürfen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahmen?

3

Welche Ziele werden mit den Maßnahmen gemäß Fragen 1 und 2 verfolgt?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mitarbeiter der Fahrkartenausgaben der Deutschen Bundesbahn ab 1. September 1984 Fahrausweise des Nahverkehrs bis 50 km auch nicht mehr an die Reisenden verkaufen dürfen, die nicht im Besitz von für Fahrkartenautomaten passendem Kleingeld sind, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahme?

5

Welchen Sinn ergeben die Maßnahmen gemäß Fragen 1, 2 und 4 im Hinblick auf die Tatsache, daß die Mitarbeiter der Fahrkartenausgaben der Deutschen Bundesbahn dazu angewiesen worden sind,

a) Reisenden, die nicht im Besitz von für Fahrkartenautomaten passendem Kleingeld sind, das Geld zu wechseln und sie dann aber auf die Benutzung der Fahrkartenautomaten zu verweisen,

b) Rückfragen von Reisenden über das Bedienen der Fahrkartenautomaten bereitwillig zu beantworten?

6

Welcher zusätzliche Zeitaufwand entsteht ab 1. September 1984 für die Mitarbeiter der Fahrkartenausgaben der Deutschen Bundesbahn

a) durch das Wechseln von Geld,

b) durch die bereitwillige Beantwortung der Rückfragen von Reisenden über das Bedienen der Fahrkartenautomaten,

c) durch Diskussionen mit Reisenden, die den Sinn der Maßnahmen gemäß Fragen 2, 4 und 5 bezweifeln bzw. sich über diese beschweren?

7

Teilt die Bundesregierung Befürchtungen von Eisenbahnern, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrkartenausgaben der Deutschen Bundesbahn aufgrund der Maßnahmen gemäß Fragen 2, 4 und 5 Beschimpfungen über sich ergehen lassen müssen?

8

Wird der zusätzliche Zeitaufwand gemäß Frage 6 auf die Zeitwerte für die Personalbemessung der Fahrkartenausgaben angerechnet, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

9

Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in den Maßnahmen gemäß Fragen 1, 2, 4 und 5 im Hinblick auf die Tatsache, daß nach dem HVB-Katalog zur sinnvollen Beschäftigung der „Mitarbeiter des Mehrbestandes" unter anderem das Öffnen unbesetzter und zusätzlicher Verkaufs- und Informationsstellen vorgesehen ist?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen gemäß Fragen 2, 4 und 5 im Hinblick auf die Kundenfreundlichkeit der Deutschen Bundesbahn?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen gemäß Fragen 2, 4 und 5 im Hinblick auf die Motivation der Eisenbahner?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn durch die Maßnahmen gemäß Fragen 2, 4 und 5 eine Abwanderung verärgerter Nahverkehrskunden

a) befürchtet,

b) erhofft?

13

Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Weisung an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn sicherzustellen, daß auch in Zukunft Fahrausweise des Nahverkehrs an den Fahrkartenausgaben gelöst werden können, und wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 31. Juli 1984

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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