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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bundesbahnstrecke Kempten-Isny (G-SIG: 10001589)

Verpflichtungen der DB aus § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz und Bundesbahngesetz, Stillegung des Reisezugbetriebes auf der Strecke Kempten-Isny: Verpflichtung der DB gem. § 38 Bundesbahngesetz betr. Sicherheit der baulichen Anlagen, Aufsichtspflicht des Bundesministers für Verkehr gem. § 14 Bundesbahngesetz betr. Anpassung der Anlagen der DB an die technische Entwicklung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

24.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/1 81031.07.84

Bundesbahnstrecke Kempten—Isny

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn auf allen Bundesbahnstrecken, für die eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zur Stillegung des Reisezugbetriebes nicht vorliegt, a) gemäß § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz ihren Reiseverkehr zu bedienen hat, b) gemäß § 4 Bundesbahngesetz dazu verpflichtet ist, ihren Reisezugbetrieb sicher zu führen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn dazu verpflichtet ist, auf allen Bundesbahnstrecken, für die eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zur Stillegung des Reisezugbetriebes nicht vorliegt, a) gemäß § 4 Bundesbahngesetz die Anlagen in gutem, betriebssicheren Zustand zu erhalten, b) gemäß § 4 Bundesbahngesetz ihre Anlagen zu erneuern bzw. zu ersetzen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn dafür einzustehen hat, daß ihre dem Reisezugbetrieb dienenden baulichen Anlagen aller Bundesbahnstrecken, für die eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zur Stillegung des Reisezugbetriebes nicht vorliegt, allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zur Stillegung des Reisezugbetriebes auf der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny oder einer Teilstrecke dieser Bundesbahnstrecke nicht vorliegt?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn in seiner 219. Sitzung am 15. Februar 1984 einen Antrag der Deutschen Bundesbahn abgelehnt hat, die Bundesbahnstrecke Kempten—Isny für den Reisezugbetrieb stillzulegen?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn bereits mehrmals einen Antrag gestellt hat, die Bundesbahnstrecke Kempten—Isny für den Reisezugbetrieb stillzulegen, und wenn ja, a) wann wurden diese Anträge jeweils gestellt, b) wann und mit welchem Ergebnis hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn über diese Anträge entschieden?

7

Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn auf der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny a) gemäß § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz ihren Reiseverkehr zu bedienen hat, b) gemäß § 4 Bundesbahngesetz dazu verpflichtet ist, ihren Reisezugbetrieb sicher zu führen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

8

Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn dazu verpflichtet ist, a) gemäß § 4 Bundesbahngesetz die Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny in gutem, betriebssicheren Zustand zu erhalten, b) gemäß § 4 Bundesbahngesetz ihre Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny zu erneuern bzw. zu ersetzen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

9

Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn gemäß § 38 Bundesbahngesetz dafür einzustehen hat, daß ihre dem Reisezugbetrieb dienenden baulichen Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn auf dem Streckenabschnitt Sibratshofen—Isny der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny schon seit über einem Jahr keinen Reisezugbetrieb mehr durchführt?

11

Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn mit der Nichtdurchführung des Reisezugbetriebes auf dem Streckenabschnitt Sibratshofen-Isny der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny seit mehr als einem Jahr a) gegen geltende Gesetze und sonstige Vorschriften verstößt, b) den Betrieb auf dieser Bundesbahnstrecke nicht ordnungsgemäß nach den geltenden Vorschriften führt, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, wenn ja, welche Aktivitäten hat der Bundesminister für Verkehr unternommen, um seiner Aufsichtspflicht gemäß § 14 Abs. 1 Bundesbahngesetz nachzukommen?

12

Seit wann ist dem Bundesminister für Verkehr der Sachverhalt gemäß Frage 10 bekannt?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn seit mehr als einem Jahr keinen durchgehenden Reisezugbetrieb auf der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny mehr durchführt, weil sie a) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht in gutem, betriebssicheren Zustand erhalten hat, b) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht erneuert bzw. ersetzt hat, c) nicht dafür Sorge getragen hat, daß dem Reisezugbetrieb dienende bauliche Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

14

Kann die Bundesregierung in Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 9 und 13 bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn dadurch, daß sie a) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht in gutem, betriebssicheren Zustand erhalten hat, b) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht erneuert bzw. ersetzt hat, c) nicht dafür Sorge getragen hat, daß dem Reisezugbetrieb dienende bauliche Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen, mindestens seit einem Jahr a) gegen geltende Gesetze und sonstige Vorschriften verstößt, b) den Betrieb auf dieser Bundesbahnstrecke nicht ordnungsgemäß nach den geltenden Vorschriften führt, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, wenn ja, welche Aktivitäten hat der Bundesminister für Verkehr unternommen, um

a) seiner Aufsichtspflicht gemäß § 14 Abs. 1 Bundesbahngesetz nachzukommen,

b) seiner Aufgabe gemäß § 14 Abs. 2 Bundesbahngesetz gerecht zu werden, darauf hinzuwirken, daß die Anlagen der Deutschen Bundesbahn der technischen Entwicklung angepaßt und laufend weiterentwickelt werden?

15

Seit wann ist dem Bundesminister für Verkehr bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn a) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht in gutem, betriebssicheren Zustand erhalten hat, b) Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny nicht erneuert bzw. ersetzt hat, c) nicht dafür Sorge getragen hat, daß dem Reisezugbetrieb dienende bauliche Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen?

16

Ist die Bundesregierung bereit, gemäß der Aufsichtspflicht des Bundesministers für Verkehr nach § 14 Abs. 1 und 2 des Bundesbahngesetzes durch entsprechende Weisung an die Deutsche Bundesbahn sicherzustellen, daß diese Anlagen der Bundesbahnstrecke Kempten-Isny zumindest in dem Maße erneuert oder ersetzt, daß a) sie allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen, b) sie die Wiederaufnahme des durchgehenden Reisezugbetriebes von Kempten nach Isny ermöglichen, c) der Reisezugbetrieb auf der gesamten Strecke Kempten-Isny sicher geführt werden kann, und wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 31. Juli 1984

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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