Organohalogenverbindungen im Trinkwasser (III)
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bisherigen beiden Anfragen der GRÜNEN zum Themenbereich der „Grenzwertfindung für krebserzeugende Chemikalien im Trinkwasser" (Drucksachen 10/1437, 10/1513 und 10/ 1706, 10/1758) haben gezeigt, daß die Bundesregierung ohne eine seriöse wissenschaftliche Fundierung in diesen so entscheidenden Fragen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung operiert.
Um diesen Tatbestand zu kaschieren, hat sie sich auch nicht gescheut, bewußt unrichtige und verfälschte Antworten zu geben, womöglich in der Hoffnung, daß diese unentdeckt blieben.
Aus der Sicht einer optimalen Trinkwasserversorgung fordern DIE GRÜNEN, daß bei Stoffen, bei denen ein hinreichender Gesundheitsschutz für die Bevölkerung wissenschaftlich nicht gewährleistet werden kann, derartige Verunreinigungen im Trinkwasser nicht zuzulassen sind.
Andernfalls muß man, wie es der Landtag von Baden-Württemberg unlängst beschlossen hat, ein Produktionsverbot bestimmter Chemikalien in die Wege leiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Da die in Frage 16 der Kleinen Anfrage „Organohalogenverbindungen im Trinkwasser (II)" (Drucksache 10/1706) zitierten Grenzwertempfehlungen des Bundesgesundheitsamts im Jahr 1979 und 1982 veröffentlicht wurden, wie konnten bei diesen Grenzwertfindungen die „WHO-Guidelines for drinking water quality" aus dem Jahr 1984 einfließen, und wie wurden hier die zitierten Erfahrungen von Experten aus vielen Ländern einbezogen?
Sofern die Risiko-Nutzen-Analyse der WHO aus dem Jahr 1984 nicht in die Grenzwertfindung des Bundesgesundheitsamts vom Jahr 1979 bzw. 1982 eingeflossen ist, wäre die Bundesregierung bereit darzulegen, wie ihre Grenzwertfestlegungen erfolgt sind?
a) Trihalogenmethane,
b) chlorierte Lösemittel
Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, die Fragen 1 bis 8 in der Kleinen Anfrage der GRÜNEN „Organohalogenverbindungen im Trinkwasser (II)" (Drucksache 10/ 1706) einzeln, genau und vollständig zu beantworten?
Insofern es der Bundesregierung möglich war, die WHO Erkenntnisse in die Grenzwertfestlegung von 1979 bzw. 1982 einfließen zu lassen, warum wurden die von der WHO als besonders kritisch angesehenen Trinkwasserverunreinigungen mit nicht berücksichtigt, insbesondere, da diese Stoffe von den WHO-Experten als relevante Trinkwasserverunreinigungen erkannt wurden?
a) 1,2 Dichlorethan (recommended guideline value 10 µg/1),
b) 1,1 Dichlorethan (recommended guideline value 0,3µg/1)
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der WHO durchgeführten Risiko-Nutzen-Analysen von „akzeptablen" Krebsrisiken von 1 : 100 000 bei lebenslanger Belastung ausgehen, und hält sie ein derartiges Kriterium auch für die Bundesrepublik Deutschland für akzeptabel?
Warum spricht die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 10/1758) zu den Fragen 1 bis 8 der Kleinen Anfrage der GRÜNEN von einem WHO-Grenzwert für organische Halogenverbindungen zwischen 0,025 mg/1 und 0,25 mg/1, obwohl es sich bei diesem Grenzwert seitens der WHO ausschließlich um sogenannte Trihalogenmethane handelt?
Sofern die Bundesregierung auch in diesem, nunmehr dritten Anlauf zum Themenkreis „krebserzeugende Chemikalien im Trinkwasser" nicht klar darlegen kann, nach welchen Kriterien, Methoden und Abwägeprozessen ihre Grenzwertfindung funktioniert, ist sie bereit, der Forderung der GRÜNEN zu folgen, die - in Anlehnung an die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch - Verunreinigungen des Trinkwassers mit Organohalogenverbindungen für nicht akzeptabel halten?