BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bemühungen um Inspektion chemischer Anlagen im Irak (G-SIG: 10001623)

Verdacht des Mißbrauchs der von der Firma Karl Kolb/Pilot Plant an den Irak gelieferten chemischen Anlagen für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln zur Produktion von Nervengas, Bemühungen der Bundesregierung bei der irakischen Regierung um eine Inspektion vor Ort, Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen das Genfer Giftgasprotokoll von 1925 und die Kontrolle des Brüsseler Pakts von 1954, Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die Lieferung chemischer Anlagen durch Änderung der Ausfuhrliste und des Außenwirtschaftsgesetzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/185510.08.84

Bemühungen um Inspektion chemischer Anlagen im Irak

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer in der Frankfurter Rundschau vom 30. Juli zitierten dpa-Meldung bemüht sich die Bundesregierung derzeit bei der irakischen Regierung um die Genehmigung, die von der Firma Karl Kolb/Pilot Plant an den Irak gelieferten chemischen Anlagen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln vor Ort inspizieren zu können.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, eine solche Inspektion nicht bereits im März vorzunehmen, als die New York Times erstmals öffentlich den Verdacht äußerte, das auf irakischer Seite im iranisch-irakischen Krieg eingesetzte Giftgas sei mit großer Wahrscheinlichkeit mit Hilfe von Anlagen aus bundesdeutscher Produktion hergestellt worden? Welche neuen Verdachtsmomente hat die Bundesregierung, daß sie jetzt plötzlich eine solche Inspektion als notwendig ansieht?

2

Wie bewertet die Bundesregierung heute ihre am 2. Juli gegebene Antwort (drucksache 10/1710), es „können nach dem Ergebnis der Außenwirtschaftsprüfung (die von der Firma Karl Kolb/Pilot Plant gelieferten Anlagen) nicht unmittelbar zur Herstellung von Nervengas verwendet werden", dazu wären vielmehr „weitere technisch aufwendige Zusatzanlagen Und Einrichtungen erforderlich", nachdem sie sich jetzt offensichtlich bei der irakischen Regierung um eine Inspektion der von der Firma Karl Kolb/Pilot Plant gelieferten Anlagen bemüht?

3

Kann die Bundesregierung die in der erwähnten dpa-Meldung wiedergegebene Aussage der Firma Karl Kolb bestätigen oder dementieren, „sie (die Firma) errichte lediglich eine Versuchsanlage mit Labors für die Erforschung von Pflanzenschutzmitteln" , d. h. gerade nicht die von der Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 10/1710) darüber hinaus genannten „zwei Anlagen zur Herstellung von Vorprodukten für Pestizide"?

4

Ist die Bundesregierung, nachdem sie sich in ihrer Antwort (Drucksache 10/1710) über die Produktionskapazität „der zwei weiteren gelieferten Anlagen" nicht hatte äußern können, inzwischen in der Lage, darüber Auskunft zu geben? Kann die Bundesregierung z. B. die im Nachrichtenmagazin Der Spiegel vom 30. Juli dieses Jahrs gemachten Angaben von 1200 Tonnen pro Jahr bestätigen oder dementieren?

5

War der Verdacht, der Irak könne mit Hilfe von Anlagen aus bundesdeutscher Produktion chemische Kampfstoffe herstellen, Gegenstand der jüngsten Gespräche zwischen Vertretern der iranischen Regierung und dem Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Resultat?

6

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer eigenen Aussage (Drucksache 10/1710), nur durch „weitere technisch aufwendige Zusatzanlagen und Einrichtungen" könne mit den von der Firma Karl Kolb/Pilot Plant gelieferten Anlagen Nervengas hergestellt werden, und den Einschätzungen von US-Experten, die nach Aussage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 30. Juli dieses Jahrs davon ausgehen, die gelieferten Anlagen können „später durch kleine Umbauten zur Produktion von Giftgas mißbraucht werden", und wenn ja, wie bewertet sie diesen Widerspruch? Hat die Bundesregierung - auch und gerade auf dem Hintergrund ihrer Bemühungen um eine Inspektion vor Ort - im Lauf der letzten Monate neue Erkenntnisse hinzugewonnen, die den von den besagten US-Experten gezogenen Schluß plausibel erscheinen lassen?

7

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, sollten die irakischen Behörden sich dem Wunsch der Bundesregierung nach einer Inspektion der Anlagen der Firma Karl Kolb/Pilot Plant widersetzen und die Inspektion nicht gestatten? Hat die Bundesregierung andere Mittel, um mit letzter Gewißheit ausschließen zu können, daß diese Anlagen zur Herstellung von Giftgas mißbraucht werden?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsminister Möllemann, der in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am 27. Juni 1984 auf die Frage der Abgeordneten Frau Kelly, ob der Irak womöglich mit Hilfe von chemischen Anlagen aus bundesdeutscher Produktion chemische Kampfstoffe hergestellt habe oder werde herstellen können, sinngemäß geantwortet hat, wer einen solchen Verdacht hege und äußere, der erzähle „Märchen", und den offensichtlichen Bemühungen des Auswärtigen Amts und der Bundesregierung, den beteiligten Unternehmen im Frühjahr dieses Jahrs „einen Verzicht auf das Irak-Geschäft schmackhaft zu machen" (Der Spiegel vom 30. Juli dieses Jahrs)?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß in einer Situation, in der der Mißbrauch chemischer Anlagen seitens des Irak nicht mit letzter Gewißheit ausgeschlossen werden kann, das Interesse am Leben höher zu veranschlagen ist als ein unvorhergesehenes Loch in der Haushaltskasse, den beteiligten bundesdeutschen Firmen deshalb ein angemessener Schadensersatz zu bezahlen ist, um sie zur Aufgabe solch zweifelhafter Geschäfte zu bewegen? Stimmt die Aussage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, der am 30. Juli dieses Jahrs schrieb, Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg habe eine solche Lösung im Kabinett „entschieden" abgelehnt?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß selbst bei einer nur mißbräuchlichen Verwendung von Industrieanlagen aus bundesdeutscher Produktion, mit denen ein anderer Staat chemische Kampfstoffe herzustellen in der Lage ist, die Bundesrepublik Deutschland in einem solchen Fall gegen das Genfer Giftgasprotokoll von 1925 und die Protokolle des Brüsseler Pakts von 1954 verstößt?

11

„Produktionsanlagen für chemische Waffen (sind) nur schwer von chemischen Werken für nichtmilitärische Produkte zu unterscheiden" , so US-Botschafter Fields am 12. Juli dieses Jahrs vor der Genfer Abrüstungskonferenz (zitiert in Amerika Dienst vom 18. Juli dieses Jahrs). Erwägt die Bundesregierung, die nach eigener Aussage „im Lichte der Genfer Verhandlungen über das Verbot der Herstellung chemischer Waffen prüfen (wird), ob die Ausfuhr weiterer chemischer Vorprodukte unter Genehmigungspflicht gestellt werden muß" (Drucksache 10/1710), angesichts dieser Tatsache, über die 52. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste vom 15. Mai dieses Jahrs hinaus eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes vorzunehmen, das bis zum heutigen Tag die Reihe einer Anzahl chemischer Stoffe, die unter Umständen zur Herstellung von chemischen Kampfstoffen mißbraucht werden können, keinem Genehmigungsvorbehalt unterzieht? Ist daran gedacht, in Zukunft auch die Lieferung chemischer Anlagen einem Genehmigungsvorbehalt zu unterziehen? Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Änderung der Ausfuhrliste und des Außenwirtschaftsgesetzes auch unabhängig vom Verlauf der Genfer Verhandlungen durchzuführen?

Bonn, den 10. August 1984

Kelly Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen