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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Formaldehyd - krebserzeugend oder krebsverdächtig (II) (G-SIG: 10001626)

Wert epidemiologischer Methoden bei der Feststellung eines Krebsrisikos, Rolle von Tierversuchen und In-vitro-Mutagenitätstests, statistische Zusammenhänge, Ersatz von Formaldehyd durch weniger bedenkliche Stoffe, Forderungen des Umweltbundesamts nach Verringerung der Formaldehydexposition, konkrete Maßnahmen, unkonkrete Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung, Rolle einer parlamentarischen Opposition

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

27.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/185813.08.84

Formaldehyd — krebserzeugend oder krebsverdächtig (II)

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage Sachgebiet 212 des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Formaldehyd — krebserzeugend oder krebsverdächtig (II) Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zu Formaldehyd (Drucksachen 10/1640, 10/1718) läßt nicht nur einige Fragen offen, sie enthält auch sachlich falsche Informationen bzw. verschweigt den Kenntnisstand der Bundesregierung zum Problembereich Formaldehyd.

Im Jahr 1983 erarbeiteten die Bundesanstalt für Arbeits- und Unfallforschung (BAU), das Bundesgesundheitsamt (BGA) und das Umweltbundesamt (UBA) interne Stellungnahmen zur Frage, ob Formaldehyd als „krebsverdächtig" oder als „krebserzeugend" einzustufen ist.

Am 20. Oktober 1983 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen diesen drei Fachbehörden statt. Übereinstimmend wurde festgestellt, daß die experimentellen Befunde die Voraussetzungen nach dem Chemikaliengesetz erfüllen, wonach Formaldehyd als „krebserzeugend" einzustufen ist. Der Bundesgesundheitsminister wurde mit Schreiben vom 4. November 1983 (Zeichen: C V-2806-365/83) über dieses Resultat informiert.

Am 16. Januar 1984 übersandte die BASF AG Ludwigshafen den beteiligten Stellen ein Memorandum mit dem Titel „Formaldehyd/Einstufung als krebserzeugend". Hier wird den Gutachtern von BGA und BAU „Oberflächlichkeit", „Leichtfertigkeit" und eine „formalistische Beurteilung" attestiert. Die BASF beziffert ihre Jahresproduktion an Formaldehydprodukten auf 1 Milliarde DM, die der gesamten Branche auf 300 Milliarden DM. In Ludwigshafen sind zudem mehr als 2 000 Mitarbeiter direkt oder indirekt mit Formaldehyd oder seinen Folgeprodukten beschäftigt. Ferner kommt die BASF zu dem Schluß, daß die Einstufung von Formaldehyd als lediglich „krebsverdächtig" absolut richtig ist.

Am 24. Januar 1984 schrieb Bundesarbeitsminister Dr. Blüm an Julius Hetterich, Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der CDU in Ludwigshafen, „Lieber Julius, vielen Dank für die mir übersandte Stellungnahme von Fachleuten der BASF AG.... Den Stellungnahmen der BASF-Wissenschaftler entnehme ich, daß die Einstufung ,krebsverdächtig' absolut richtig ist, ... "

Am, 5. März 1984 schrieb Prof. Henschler, der Vorsitzende der Senatskommission der DFG zur Prüfung gesundheitsschädlicher Stoffe, an die BAU (AZ 97614/19) „Betr.: Formaldehyd 1. Formaldehyd ist ohne Zweifel in einer Reihe von in vitro-Mutagenitätstests genotoxisch . . . 3. Die Chancen, mit epidemiologischen Methoden auf ein kanzerogenes Risiko beim Menschen zu schließen, sind denkbar gering. "

Am 4. April 1984 übersandte die BAU Bundesarbeitsminister Dr. Blüm ein Schreiben betreffs Stellungnahme der BASF vom 16. Januar 1984 betreffend Formaldehyd (Gesch.Z. 327.0-42/84). In diesem Schreiben wird zu den Argumenten der BASF Stellung genommen. „Insgesamt vermitteln die von der BASF vorgebrachten Argumente den Eindruck, daß wegen der wirtschaft lichen Bedeutung des Formaldehyds, die eindrucksvoll dargestellt wird, die bisherige präventive Haltung in der Bundesrepublik Deutschland verlassen und auf den positiven Nachweis beim Menschen gewartet werden sollte, bevor Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer getroffen werden."

Die BAU bezieht sich im weiteren auf eine Auswertung der Internationalen Krebsforschungsgesellschaft (IARC), wonach 86 v. H. der als für den Menschen wahrscheinlich krebserzeugend eingestuften Substanzen zuerst tierexperimentell entdeckt wurden. Zitat BAU: „Diese Erfahrung mit kanzerogenen Stoffen zeigt, daß schon tierexperimentelle Hinweise als Auslöser für Präventivmaßnahmen ausreichen sollten und nicht erst Wirkungsnachweise am Menschen, wie sie die BASF zu fordern scheint."

Mit Schreiben vom 26. Juni 1984 beantwortet das BGA im Auftrag des Bundesgesundheitsministers die Kleine Anfrage der GRÜNEN betr. Formaldehyd (Gesch.Z. CV 2806-424/84).

Diese Chronologie zeigt 1. der Bundesgesundheitsminister ist spätestens seit November 1983 darüber informiert, daß BAU, BGA und UBA Formaldehyd übereinstimmend als „krebserzeugend" bewerten. 2. Bundesarbeitsminister Dr. Blüm hat bereits im Januar 1984, spätestens jedoch im April vom BASF-Memorandum Kenntnis gehabt. Er übernimmt sogar wörtlich eine Aussage (Einstufung „krebsverdächtig" ist absolut richtig). 3. Prof. Henschler bestätigt nicht nur die genotoxische Wirkung von Formaldehyd, er äußert auch schriftlich seine Bedenken gegen epidemiologische Methoden, in einem Schreiben betreffs Formaldehyd.

Daraus folgt 1. die Antwort auf Frage 4 ist sachlich falsch, 2. die Antwort auf Frage 5 ist unvollständig und damit unkorrekt, 3. die Antwort auf Frage 6 ist unkorrekt, 4. die Antwort auf Frage 7 ist sachlich falsch.

Diese Aufstellung zeigt, die Bundesregierung hat bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Wissen verschwiegen oder sogar sachlich falsch geantwortet.

DIE GRÜNEN stellen die Vorgänge um die Bewertung von Formaldehyd deshalb so detailliert auf parlamentarischer Ebene dar, da diese Einstufung von prinzipieller Bedeutung für alle zukünftigen Bewertungen schädlicher Umweltchemikalien ist. Hier soll das erste Mal aus wirtschaft lichen Gesichtspunkten vom schwer erkämpften Standard der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge abgewichen werden.

Der international renommierte Chef des New Yorker Instituts für Umweltmedizin, Prof. Upton, umschrieb diesen Sachverhalt mit folgenden Worten: „Wenn die krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd nicht beachtet wird, würde das bedeuten, daß kein Stoff mehr als krebserzeugend eingestuft werden kann, solange keine schlüssigen Beweise beim Menschen vorliegen."

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt sie die Einschätzung von Prof. Henschler bezüglich Formaldehyd, daß die Chancen, mit epidemiologischen Methoden auf ein kanzerogenes Risiko beim Menschen zu schließen, denkbar gering sind?

2

Wenn ja, hält sie es dann für geboten, bei der Einschätzung von Formaldehyd vorwiegend auf Tierversuche und in vitro-Mutagenitätstests zurückzugreifen?

3

Welchen Stellenwert haben daher für sie die Befunde, daß sich Formaldehyd in einer Vielzahl von Testmethoden als genotoxisch und in menschlichen und Säugetierzellen als mutagen erwiesen haben, für das gesamte toxikologische Profil von Formaldehyd?

4

Ist bisher für irgend einen Stoff der Ausschluß einer krebserzeugenden Wirkung am Menschen auf der Basis geringer, mathematisch definierter Eintrittswahrscheinlichkeiten wissenschaftlich erbracht worden?

5

Ist dieser Ausschluß für Formaldehyd zu führen, und wenn ja, auf Grundlage welchen mathematischen Modells, welcher Daten und Berechnungen?

6

Welche Daten liegen der Risiko-Nutzen-Abschätzung für die Zulassung einer weiteren Herstellung und Verwendung von Formaldehyd zugrunde? Mit welchen zu erwartenden Krebsinzidenzien wird gerechnet, auf Grundlage welchen mathematischen Modells, anhand welcher Kriterien?

7

Teilt sie die Einschätzung der BAU vom BASF-Memorandum über Formaldehyd, daß hier der Eindruck vermittelt wird, daß wegen der eindrucksvoll dargestellten wirtschaft lichen Bedeutung des Formaldehyds die bisherige präventive Haltung der Bundesrepublik Deutschland verlassen und auf den positiven Nachweis beim Menschen gewartet werden sollte, bevor Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer getroffen werden?

8

Teilt sie die Einschätzung der BAU, daß die Erfahrungen der IARC mit kanzerogenen Stoffen — 86 v. H. wurden tierexperimentell entdeckt — zeigen, daß schon tierexperimentelle Hinweise als Auslöser für Präventivmaßnahmen ausreichen sollten und nicht erst Wirkungsnachweise am Menschen? Wenn ja, wird sie im Fall von Formaldehyd sofort aktiv werden? Wenn nein, will sie im Fall von Formaldehyd auf den positiven Nachweis am Menschen warten?

9

Warum hat die Bundesregierung die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN vom Bundesgesundheitsamt vorgesehene Aussage bezüglich der Beschleunigung des Formaldehyd-Ersatzes durch weniger bedenkliche Stoffe nicht übernommen?

10

Wenn Frage 8 bejaht wird, wann wird die Bundesregierung im einzelnen die Forderungen des Umweltbundesamts zur Senkung der Formaldehydexposition der Allgemeinbevölkerung realisieren bzw. deren Umsetzung in Angriff nehmen? Wann wird sie konkret

a) die US-amerikanischen Abgasgrenzwerte einschließlich der Testverfahren für PKW einführen,

b) festschreiben, daß mit Methanol betriebene Kraftfahrzeuge nur mit Katalysator neu zugelassen werden dürfen,

c) den Einsatz von Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäumen verbieten,

d) die Formaldehydemission im Abgas von Spanplattenpressen auf 50 g je m 3 hergestellter Spanplatten begrenzen,

e) das Inverkehrbringen formaldehydfreier bzw. nicht formaldehydabspaltender Spanplatten im Bau- und Möbelbereich vorschreiben,

f) Formaldehyd in den Anhang II der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe aufnehmen,

g) die maximalen Gehalte an freiem Formaldehyd in Textilien entsprechend den japanischen Vorschriften festsetzen,

h) den Einsatz von Formaldehyd in Lacken, Dispersionsfarben, Kontaktklebern und Versiegelungslacken verbieten,

i) den Einsatz von Formaldehyd im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich mit Ausnahme der OP-Räume und der Intensivstationen verbieten,

k) den Zusatz von Formaldehyd zu Reinigungs-, Pflege-, Geschirrspül- und Waschmitteln verbieten,

l) den Zusatz von Formaldehyd zu Kosmetika verbieten?

11

Wie erklärt die Bundesregierung - angesichts des Verdachts, daß sie eine breite öffentliche Diskussion über die Reglementierung von Formaldehyd scheut — daß sie ihre Kenntnis der Vorwürfe von seiten der BASF verneinte, daß sie schon seit einem Dreivierteljahr von der gemeinsamen Einschätzung von Formaldehyd durch BAU, BGA und UBA informiert war, aber noch immer nicht gehandelt hat, daß sie einige Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN unvollständig oder unkorrekt bis falsch beantwortete?

12

Welches Verständnis hat im übrigen die Bundesregierung von der Arbeit einer Opposition, wenn sie deren Fragen - wie im Fall von Formaldehyd - falsch beantwortet? Degradie rt sie mit einem derartigen Vorgehen die Vertretung von Wählerinteressen durch die Opposition nicht zur Sinnlosigkeit?

Bonn, den 13. August 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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