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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Thoriumhochtemperaturreaktor THTR 300 (G-SIG: 10001635)

Erweiterung der Kostenbeteiligung der Elektrizitätswirtschaft an der Gesamtfinanzierung des THTR 300, Zuschüsse und Rückbürgschaften der Energieversorgungsunternehmen, Erhöhung des Stammkapitals der Betreibergesellschaft, Überschreitung des Kostenrahmens für den THTR 300 und Verschiebung des Inbetriebnahmetermins, Ergebnis der bisherigen Probeläufe, Haftung für Risikofälle, Bewertung der Hochtemperaturreaktor-Technologie, Wiederaufbereitung, Zwischenlagerung und Endlagerung ausgebrannter THTR-Brennelemente, Lebensdauer, durchschnittliche Auslastung und Abriß des THTR in Hamm, Nachfolgeprojekte, Höhe der staatlichen Mittel für die HT-Reaktorlinie, Störfälle und ungeplante Stillegungen des Versuchsreaktors in Jülich, HTR-Forschungen anderer Länder, insbesondere Erfahrungen mit dem Reaktor in Fort St. Vrain (USA)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

05.09.1984

Aktualisiert

07.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/187516.08.84

Thoriumhochtemperaturreaktor THTR 300

der Abgeordneten Stratmann, Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im April 1983 wurde vom Bundesforschungsministerium (BMFT) bekanntgegeben, daß die Gesamtfinanzierung des THTR 300 in Hamm-Uentrop durch das Zustandekommen einer erweiterten Kostenbeteiligung der Elektrizitätswirtschaft und Wirtschaft gesichert werden konnte.

Dabei übernahmen die Energieversorgungsunternehmen (EVU) einen Zuschuß von 237 Millionen DM und auf ein neu aufzunehmendes Darlehen eine Rückbürgschaft von 135 Millionen DM (entsprechend 30 v. H. auf 450 Millionen DM).

Des weiteren wurde die erst für den Zeitpunkt der Übergabe des Reaktors an die Betreibergesellschaft Hochtemperatur — Kernkraftwerksgesellschaft (HKG) vorgesehene Stammkapitalerhöhung der HKG vorgezogen.

Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Probst, in einem Schreiben vom 20. Juni 1983 an Frau Dr. Hickel schlüsseln sich die EVU-Zuschüsse wie folgt auf:

  • Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW) zahlen 180,0 Mio DM
  • Elektromark, Hagen zahlt 22,5 Mio DM
  • Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH zahlt 34,5 Mio DM
  • „Zusätzlich übernehmen die obengenannten Unternehmen eine Rückbürgschaft über insgesamt 135 Millionen DM für ein öffentlich verbürgtes Darlehen im Rahmen der Errichtungsfinanzierung. "

Nach der vorgezogenen Stammkapitalerhöhung verteilen sich die Anteile an der HKG wie folgt:

  • VEW 25,4 Mio DM (28,2 v. H.) vorher 13,0 Mio DM (26 v. H.)
  • Elektromark 23,4 Mio DM (26,0 v. H.) vorher 13,0 Mio DM (26 v. H.)
  • GKW 23,4 Mio DM (26,0 v. H.) vorher 13,0 Mio DM (26 v. H.)
  • GW Hattingen 10,8 Mio DM (12,0 v. H.) vorher 6,0 Mio DM (12 v. H.)
  • SW Aachen 4,5 Mio DM ( 5,0 v. H.) vorher 2,5 Mio DM ( 5 v. H.)
  • SW Bremen 2,5 Mio DM ( 2,8 v. H.) vorher 2,5 Mio DM ( 5 v. H.)
  • 90,0 Mio DM — 100 Prozent vorher 50,0 Mio DM

Für die Betriebsphase des Reaktors wurde eine Risikobeteiligung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu einer Gesamthöhe von 450 Millionen DM vereinbart, die für folgende Fälle eintritt:

  • wenn der THTR 300 vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft HKG stillgelegt und beseitigt werden muß,
  • wenn der THTR 300 in der Betriebsphase vor dem Aufbau ausreichender Rückstellungen stillgelegt und abgebrochen werden muß,
  • wenn der THTR 300 während seiner normalen Betriebszeit nicht die Betriebskosten (Kapitaldienst, Brennstoffkreislauf, Betriebspersonal, Stillegungsrückstellung etc.) decken kann.

Vor dem Hintergrund der genannten Fakten fragen wir die Bundesregierung:

1.1 Entspricht es den Tatsachen, daß die im April 1983 ausgehandelte Kostenbeteiligung der Elektrizitätswirtschaft im Rahmen der Gesamtfinanzierung des THTR 300 durch die Ankündigung der Bundesregierung und des BMFT zustande gekommen ist, die an der Betreibergesellschaft HKG beteiligten EVU müßten die geleistete Investitionszulage in Höhe von 360 Millionen DM zurückzahlen, wenn die THTR- Baustelle stillgelegt würde?

1.2 Falls ja, beabsichtigen Bundesregierung und BMFT mittels derartiger Androhungen, in Zukunft weitere Geldmittel von den an der HKG beteiligten EVU freizumachen?

2.1 Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß die zur Gesamtfinanzierung des THTR 300 notwendigen Zuschüsse und Rückbürgschaften nur von drei der insgesamt sechs HKG-Gesellschafter getragen werden, obwohl nach dem BMFT-Bericht „Stand und Aussichten der fortgeschrittenen Reaktorlinien THTR 300 und SNR" vom 26. April 1983 auf Seite II/29 von einer Zuschußregelung „aller deutschen an der Kernenergienutzung interessierten Energieversorgungsunternehmen ... " gesprochen wird?

2.2 Bedeutet dies, daß nur noch drei Energieversorgungsunternehmen weiterhin an der THTR-Reaktorlinie und der Vollendung des THTR 300 interessiert sind?

2.3 Falls dies nicht zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung den offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Bericht des BMFT und den Modalitäten der Gesamtfinanzierung des THTR 300?

3.1 Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz angeblichen Interesses der Elektrizitätswirtschaft an der Fortführung des THTR 300-Projekts die Stadtwerke Bremen nicht einmal die vorgezogene Stammkapitalerhöhung der HKG mitvollzogen haben?

3.2 Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen sich bisher kein einziges EVU in der Bundesrepublik Deutschland bereiterklärt hat, den zum Verkauf stehenden alten Stammkapitalanteil der Stadtwerke Bremen in der Höhe von 2,5 Millionen DM zu übernehmen?

4.1 Trifft es zu, daß der angesetzte Kostenrahmen von 4 Milliarden DM für den THTR 300 bis zur endgültigen Inbetriebnahme überschritten wird?

4.2 Wenn ja, aus welchen Gründen?

4.3 Müßten in diesem Fall die an der HKG beteiligten EVU entsprechend ihrem Stammkapitalanteil für die Zusatzkosten aufkommen?

5.1 Ist es richtig, daß der geplante Inbetriebnahmetermin des THTR 300 sich verschieben wird?

5.2 Wenn ja, aus welchen Gründen und wie lange?

6.1 Welche Schwierigkeiten traten bei den bisher durchgeführten Null-Energie-Versuchen auf?

6.2 Warum dauerten die Versuche mindestens ein halbes Jahr länger als zu Beginn der Versuche angegeben?

6.3 Wie bewertet die Bundesregierung die bisher durchgeführten Null-Energie-Versuche?

6.4 Sind weitere THTR-Probeläufe vorgesehen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen?

7. Wer muß für mögliche Kosten aufkommen, die auftreten, wenn der THTR a) vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft HKG stillgelegt und beseitigt werden muß, b) in der Betriebsphase vor dem Aufbau ausreichender Rückstellungen stillgelegt und abgebrochen werden muß, c) während seiner normalen Betriebszeit nicht die Betriebskosten erarbeiten kann, soweit diese Kosten nicht durch die Risikobeteiligung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Rückbürgschaften der EVU gedeckt werden können?

8. Der Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik'' fordert eine Bewertung des Hochtemperaturreaktors. Leichtwasserreaktoren, Brüter und Wiederaufbereitungsanlagen sind inzwischen ausführlich von verschiedenen Seiten, auch von Kritikern der Kernenergie, begutachtet worden. Dieses ist für den Hochtemperaturreaktor noch nicht geschehen. Wie begründet die Bundesregierung, daß sie dem Auftrag der Enquete-Kommission noch nicht nachgekommen ist? (Vgl. Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik", Auftrag und Durchführung, 4 57., Seite 23)

9.1 Ist für die THTR-Brennelemente eine Wiederaufbereitung vorgesehen?

9.2 Existiert bereits eine verfügbare Wiederaufbereitungstechnologie für TI ITR-Brenneiemente?

9.3 An welchem Ort soll die Wiederaufbereitung erfolgen?

10.1 Ist für die THTR-Brennelemente eine direkte Endlagerung vorgesehen?

10.2 Existiert eine verfügbare THTR-Endlagertechnologie?

10.3 Welche Barrierensysteme sind für eine direkte Endlagerung von THTR-Brennelementen vorgesehen?

10.4 An welchem Standort ist die direkte Endlagerung von THTR-Brennelementen vorgesehen?

10.5 Für welchen Zeitraum sind abgebrannte THTR-Brennelemente von der Biosphäre fernzuhalten?

11.1 Ist eine Zwischenlagerung abgebrannter THTR-Brennelemente vorgesehen? Falls ja, an welchem Ort, mit welchem Barrierensystem und für welchen Zeitraum?

11.2 Wann soll erstmals ein Zwischenlager für THTR-Brennelemente beschickt werden?

11.3 Wieviel verbrauchte THTR-Brennelemente werden bis dahin angefallen sein?

11.4 Wie groß ist die Zwischenlagerkapazität auf dem Gelände des THTR in Hamm?

11.5 Wurde gegenüber der ersten Teilerrichtungsgenehmigung diese Lagerkapazität inzwischen erhöht?

12.1 Wieviel Betriebsjahre wird der THTR Hamm nach Auffassung der Bundesregierung laufen?

12.2 Wie hoch wird die durchschnittliche Auslastung des THTR für diesen Zeitraum eingeschätzt?

12.3 Ist nach endgültiger Abschaltung des THTR Hamm der Abriss dieses Reaktors vorgesehen?

12.4 Ist bei dem THTR Hamm Spannbeton verwendet worden?

12.5 Falls ja, welche Erfahrungen liegen vor beim Abriß von Spannbetongebäuden?

13.1 Welche staatlichen Mittel wurden in welchem Zeitraum zur Lösung der Entsorgung von THTR-Brennelementen aufgebracht?

13.2 In welchem finanziellen Umfang und von welcher Institution werden derzeit auf diesem Gebiet Forschungen betrieben?

14. Wird sich die Bundesregierung für ein Nachfolgeprojekt zum THTR 300 einsetzen? Wenn ja, welcher Art soll dieses Projekt sein (nur Stromerzeuger oder auch Prozeßdampf), wie soll es finanziert werden, wer sollen die Betreiber sein, welcher zeitliche Rahmen und welcher mögliche Standort wird angestrebt?

15. Welche staatlichen Mittel sind in den nächsten Jahren für die HTR-Reaktorlinie vorgesehen, und auf welche einzelnen Projekte teilen sich die Mittel auf?

16.1 Bestätigt die Bundesregierung die folgenden Störfälle im Reaktor der AG Versuchsreaktor (AVR) in Jülich:

  • — Februar 1972: Ölbrand im Turbinenhaus,
  • — Dezember 1972: Beschädigung von 200 Brennelementen,
  • — Mai 1978: Einbruch von 25 Tonnen Wasser in den Druckbehälter und Außerkraftsetzung des Betriebs für 15 Monate,
  • — Dezember 1981: Heliumleckagen,
  • — Juni 1982: Heliumleckagen?

16.2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Störfälle?

16.3 Sind der Bundesregierung weitere Zwischen- oder Störfälle und ungeplante Stillegungen des AVR Jülich seit Juni 1982 bekannt?

17.1 Wie bewertet die Bundesregierung die in den USA mit dem Betrieb des Hochtemperaturreaktors (HTR) in Fort St. Vrain gemachten Erfahrungen?

17.2 Welche Stör- und Zwischenfälle und welche unplanmäßigen Abschaltungen sind der Bundesregierung bezüglich des HTR in Fort St. Vrain bekannt?

17.3 Wird in den USA ein Ausbau der HTR-Linie betrieben? Falls ja, in welchem Ausmaß? Falls nein, aus welchem Grund?

17.4 Existiert ein Informations- und Forschungsaustausch mit den USA auf dem Gebiet der HTR-Technologie? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in dieser Richtung unternommen? Was ist das Resultat derartiger Anstrengungen?

18. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Staaten noch bezüglich Hochtemperaturreaktoren geforscht wird, und ob ein Land das Prinzip des Kugelhaufenreaktors übernehmen will?

Fragen48

1

Entspricht es den Tatsachen, daß die im April 1983 ausgehandelte Kostenbeteiligung der Elektrizitätswirtschaft im Rahmen der Gesamtfinanzierung des THTR 300 durch die Ankündigung der Bundesregierung und des BMFT zustande gekommen ist, die an der Betreibergesellschaft HKG beteiligten EVU müßten die geleistete Investitionszulage in Höhe von 360 Millionen DM zurückzahlen, wenn die THTR- Baustelle stillgelegt würde?

2

Falls ja, beabsichtigen Bundesregierung und BMFT mittels derartiger Androhungen, in Zukunft weitere Geldmittel von den an der HKG beteiligten EVU freizumachen?

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Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß die zur Gesamtfinanzierung des THTR 300 notwendigen Zuschüsse und Rückbürgschaften nur von drei der insgesamt sechs HKG-Gesellschafter getragen werden, obwohl nach dem BMFT-Bericht „Stand und Aussichten der fortgeschrittenen Reaktorlinien THTR 300 und SNR" vom 26. April 1983 auf Seite II/29 von einer Zuschußregelung „aller deutschen an der Kernenergienutzung interessierten Energieversorgungsunternehmen ... " gesprochen wird?

4

Bedeutet dies, daß nur noch drei Energieversorgungsunternehmen weiterhin an der THTR-Reaktorlinie und der Vollendung des THTR 300 interessiert sind?

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Falls dies nicht zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung den offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Bericht des BMFT und den Modalitäten der Gesamtfinanzierung des THTR 300?

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Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz angeblichen Interesses der Elektrizitätswirtschaft an der Fortführung des THTR 300-Projekts die Stadtwerke Bremen nicht einmal die vorgezogene Stammkapitalerhöhung der HKG mitvollzogen haben?

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Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen sich bisher kein einziges EVU in der Bundesrepublik Deutschland bereiterklärt hat, den zum Verkauf stehenden alten Stammkapitalanteil der Stadtwerke Bremen in der Höhe von 2,5 Millionen DM zu übernehmen?

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Trifft es zu, daß der angesetzte Kostenrahmen von 4 Milliarden DM für den THTR 300 bis zur endgültigen Inbetriebnahme überschritten wird?

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Wenn ja, aus welchen Gründen?

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Müßten in diesem Fall die an der HKG beteiligten EVU entsprechend ihrem Stammkapitalanteil für die Zusatzkosten aufkommen?

11

Ist es richtig, daß der geplante Inbetriebnahmetermin des THTR 300 sich verschieben wird?

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Wenn ja, aus welchen Gründen und wie lange?

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Welche Schwierigkeiten traten bei den bisher durchgeführten Null-Energie-Versuchen auf?

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Warum dauerten die Versuche mindestens ein halbes Jahr länger als zu Beginn der Versuche angegeben?

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Wie bewertet die Bundesregierung die bisher durchgeführten Null-Energie-Versuche?

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Sind weitere THTR-Probeläufe vorgesehen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen?

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Wer muß für mögliche Kosten aufkommen, die auftreten, wenn der THTR a) vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft HKG stillgelegt und beseitigt werden muß, b) in der Betriebsphase vor dem Aufbau ausreichender Rückstellungen stillgelegt und abgebrochen werden muß, c) während seiner normalen Betriebszeit nicht die Betriebskosten erarbeiten kann, soweit diese Kosten nicht durch die Risikobeteiligung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Rückbürgschaften der EVU gedeckt werden können?

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Der Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik'' fordert eine Bewertung des Hochtemperaturreaktors. Leichtwasserreaktoren, Brüter und Wiederaufbereitungsanlagen sind inzwischen ausführlich von verschiedenen Seiten, auch von Kritikern der Kernenergie, begutachtet worden. Dieses ist für den Hochtemperaturreaktor noch nicht geschehen. Wie begründet die Bundesregierung, daß sie dem Auftrag der Enquete-Kommission noch nicht nachgekommen ist? (Vgl. Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik", Auftrag und Durchführung, 4 57., Seite 23)

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Ist für die THTR-Brennelemente eine Wiederaufbereitung vorgesehen?

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Existiert bereits eine verfügbare Wiederaufbereitungstechnologie für TI ITR-Brenneiemente?

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An welchem Ort soll die Wiederaufbereitung erfolgen?

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Ist für die THTR-Brennelemente eine direkte Endlagerung vorgesehen?

23

Existiert eine verfügbare THTR-Endlagertechnologie?

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Welche Barrierensysteme sind für eine direkte Endlagerung von THTR-Brennelementen vorgesehen?

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An welchem Standort ist die direkte Endlagerung von THTR-Brennelementen vorgesehen?

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Für welchen Zeitraum sind abgebrannte THTR-Brennelemente von der Biosphäre fernzuhalten?

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Ist eine Zwischenlagerung abgebrannter THTR-Brennelemente vorgesehen? Falls ja, an welchem Ort, mit welchem Barrierensystem und für welchen Zeitraum?

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Wann soll erstmals ein Zwischenlager für THTR-Brennelemente beschickt werden?

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Wieviel verbrauchte THTR-Brennelemente werden bis dahin angefallen sein?

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Wie groß ist die Zwischenlagerkapazität auf dem Gelände des THTR in Hamm?

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Wurde gegenüber der ersten Teilerrichtungsgenehmigung diese Lagerkapazität inzwischen erhöht?

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Wieviel Betriebsjahre wird der THTR Hamm nach Auffassung der Bundesregierung laufen?

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Wie hoch wird die durchschnittliche Auslastung des THTR für diesen Zeitraum eingeschätzt?

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Ist nach endgültiger Abschaltung des THTR Hamm der Abriss dieses Reaktors vorgesehen?

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Ist bei dem THTR Hamm Spannbeton verwendet worden?

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Falls ja, welche Erfahrungen liegen vor beim Abriß von Spannbetongebäuden?

37

Welche staatlichen Mittel wurden in welchem Zeitraum zur Lösung der Entsorgung von THTR-Brennelementen aufgebracht?

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In welchem finanziellen Umfang und von welcher Institution werden derzeit auf diesem Gebiet Forschungen betrieben?

39

Wird sich die Bundesregierung für ein Nachfolgeprojekt zum THTR 300 einsetzen? Wenn ja, welcher Art soll dieses Projekt sein (nur Stromerzeuger oder auch Prozeßdampf), wie soll es finanziert werden, wer sollen die Betreiber sein, welcher zeitliche Rahmen und welcher mögliche Standort wird angestrebt?

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Welche staatlichen Mittel sind in den nächsten Jahren für die HTR-Reaktorlinie vorgesehen, und auf welche einzelnen Projekte teilen sich die Mittel auf?

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Bestätigt die Bundesregierung die folgenden Störfälle im Reaktor der AG Versuchsreaktor (AVR) in Jülich: — Februar 1972: Ölbrand im Turbinenhaus, — Dezember 1972: Beschädigung von 200 Brennelementen, — Mai 1978: Einbruch von 25 Tonnen Wasser in den Druckbehälter und Außerkraftsetzung des Betriebs für 15 Monate, — Dezember 1981: Heliumleckagen, — Juni 1982: Heliumleckagen?

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Wie bewertet die Bundesregierung diese Störfälle?

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Sind der Bundesregierung weitere Zwischen- oder Störfälle und ungeplante Stillegungen des AVR Jülich seit Juni 1982 bekannt?

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Wie bewertet die Bundesregierung die in den USA mit dem Betrieb des Hochtemperaturreaktors (HTR) in Fort St. Vrain gemachten Erfahrungen?

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Welche Stör- und Zwischenfälle und welche unplanmäßigen Abschaltungen sind der Bundesregierung bezüglich des HTR in Fort St. Vrain bekannt?

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Wird in den USA ein Ausbau der HTR-Linie betrieben? Falls ja, in welchem Ausmaß? Falls nein, aus welchem Grund?

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Existiert ein Informations- und Forschungsaustausch mit den USA auf dem Gebiet der HTR-Technologie? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in dieser Richtung unternommen? Was ist das Resultat derartiger Anstrengungen?

48

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Staaten noch bezüglich Hochtemperaturreaktoren geforscht wird, und ob ein Land das Prinzip des Kugelhaufenreaktors übernehmen will?

Bonn, den 16. August 1984

Stratmann Dr. Bard Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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