BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verdrängung heimischer Steinkohle durch die Atomenergie und Verhinderung einer rationellen und umweltentlastenden Energieversorgung in Hannover (G-SIG: 10001636)

Untersagung des Baus des Heizkraftwerks Ost (Höver) der Stadtwerke Hannover durch die Wirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, Frau Breuel, Stromlieferungsangebot der PREAG, Kartellrechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Ministerin, Sicherung der gemeindlichen Selbstverwaltungshoheit im Bereich der Energieversorgung, Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

03.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/187416.08.84

Verdrängung heimischer Steinkohle durch die Atomenergie und Verhinderung einer rationellen und umweltentlastenden Energieversorgung in Hannover

des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Wirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, Frau Breuel, hat den Stadtwerken Hannover den beantragten Bau des Heizkraftwerks Ost (Höver) unter Berufung auf das Energiewirtschaftsgesetz untersagt.

Das sonst eher kernenergiefreundliche Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln hat in einem Gutachten im Auftrag der Stadtwerke Hannover ermittelt, daß der geplante Bau des Heizkraftwerks Ost selbst bei für das Kohleheizkraftwerk unrealistisch ungünstigen Annahmen (z. B. 7,5 v. H. jährliche Kohlepreissteigerung) eine für die Stadt Hannover billigere Stromversorgung ermöglicht als der Strombezug aus dem in Bau befindlichen Atomkraftwerk Grohnde der Preußenelektra. Zu einem gleichen Ergebnis kommt ein Gutachten des Battelle-Instituts.

Die Untersagung des Heizkraftwerks führt nach einer Untersuchung, die im Auftrag der Stadtwerke Hannover durchgeführt wurde, dazu, daß die Stadtwerke Hannover ihrer Steinkohleabnahmeverpflichtung im Rahmen des „Jahrhundertvertrags" nicht nachkommen kann und jährlich mindestens 240 000 t heimischer Steinkohle aufgehaldet oder verkauft werden müssen.

Die Entscheidung der niedersächsischen Wirtschaftsministerin behindert die rationelle Energieverwendung sowie die Verdrängung von importierten Kohlewasserstoffen, insbesondere von Öl, dadurch, daß die Versorgung des Fernwärmenetzes mit Abwärme aus der Wärmekraft-Kopplung und der Ausbau der Fernwärme längerfristig nicht mehr gesichert ist. Die mit der Fernwärmeversorgung aus dem Heizkraftwerk Ost verbundene Primärenergieeinsparung hätte insgesamt mindestens etwa 70 000 t Steinkohleneinheiten pro Jahr betragen.

Die Untersagungsentscheidung verhindert die Schadstoffentlastung der Luft, da sowohl der Ersatz der bestehenden Heizkraftwerke durch das geplante, mit einer Rauchgasentschwefelungsanlage ausgerüstete Heizkraftwerk entfällt, als auch die Verdrängung von Einzelfeuerungen durch den geplanten Ausbau der Fernwärme behindert wird. Darüber hinaus wird durch die Entscheidung die Schaffung von Arbeitsplätzen beim Bau des Kraftwerks verhindert und der weitere Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich des heimischen Steinkohlebergbaus verursacht.

Die Entscheidung der niedersächsischen Wirtschaftsministerin stützt sich auf ein Angebot der Preußenelektra (PREAG), Strom aus dem in Bau befindlichen Atomkraftwerk Grohnde zu einem Preis zu liefern, der in den nächsten 30 Jahren mindestens 5 v. H. unter den Stromgestehungskosten des Heizkraftwerks Ost liegen soll. Da dieses Angebot unter den von allen Instituten ermittelten Stromgestehungskosten des Atomkraftwerks (AKW) Grohnde liegt, ist davon auszugehen, daß es sich hier um ein marktverzerrendes Dumpingangebot handelt, das durch überhöhte Preise bei anderen Stromkunden der PREAG ausgeglichen werden muß.

Darüber hinaus ist die Methode der Ermittlung der Kostensteigerungsrate für den Strom aus dem Heizkraftwerk (I KW) in dem Angebot der PREAG völlig unseriös, da nicht die zu erwartenden Kostensteigerungen des HKW selbst, sondern die fiktive Kostenentwicklung des Brennstoffkreislaufs des AKW Grohnde zugrundegelegt wird. So werden spezifische Risiken und Unwägbarkeiten bei der Atomkraftwerkstechnologie auf das Kohlekraftwerk übertragen. Dieser Sachverhalt verletzt den Geist und Inhalt des geltenden Kartellrechts.

Obwohl die Planungen der Stadtwerke Hannover nicht in allen Punkten den Vorstellungen der GRÜNEN von einer optimalen, umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgungsplanung entsprechen, ist die Entscheidung der niedersächsischen Wirtschaftsministerin nach Auffassung der Fraktion der GRÜNEN als ein Versuch zu werten, den lebensfeindlichen, teuren und überflüssigen Ausbau der Atomenergie — auch unter Verletzung geltenden Rechts — auf Kosten der Umwelt und von Arbeitsplätzen durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

a) Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der GRÜNEN überein, daß das Stromlieferungsangebot der PREAG ein marktverzerrendes Dumpingangebot darstellt, und wenn nein, wie begründet sie dieses angesichts der vorliegenden Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts Köln und des Battelle-Instituts?

1

b) Gedenkt die Bundesregierung, kartellrechtliche Schritte gegen die Entscheidung der niedersächsischen Wirtschaftsministerin zu unternehmen?

2

Nach Auffassung der Fraktion der GRÜNEN beschneidet die Entscheidung der niedersächsischen Wirtschaftsministerin die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Was gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache zu tun, um die gemeindliche Selbstverwaltungshoheit im Bereich der Energieversorgung zu sichern und zu verbessern?

3

Die Tatsache, daß die Untersagungsentscheidung mit dem Erfordernis der „billigen" Energieversorgung (Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935) begründet wurde, zeigt nach Auffassung der GRÜNEN, daß das Gesetz zur Durchsetzung der Ziele einer rationellen, umweltschonenden, sicheren und preisgünstigen Energieversorgung nicht ausreicht. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fraktion der GRÜNEN zu, daß das Gesetz zumindest dahin gehend geändert werden sollte, daß

3

a) der Begriff der „billigen" Energieversorgung genauer definiert werden sollte, um für die Zukunft auszuschließen, daß nicht-kostengerechte Dumpingangebote von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zur Grundlage für Genehmigungsentscheidungen erhoben werden können,

3

b) die Maximen der Umwelt- und Ressourcenschonung im Gesetz explizit verankert werden, und wenn nein, wie begründet sie dieses?

Bonn, den 16. August 1984

Stratmann Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen