Gebühren für Telefone in besonderer Ausführung, schnurloses Telefon
der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was bezweckt die Deutsche Bundespost mit der geplanten Änderung der Gebühren für Tastentelefone oder Apparate mit besonderem Design, für deren Anschaffung ein zusätzlicher Werbeaufwand getrieben wird unter dem Motto „Schenken und schenken lassen! " oder „Machen Sie sich's telefonbequem! "?
Entspricht die jetzige Gebühr von einmalig 212 DM, ersatzweise eine über fünf Jahre laufende monatliche Gebühr von 3,50 DM (Endsumme 210 DM), dem Verkauf eines solchen Tastentelefons oder Apparats mit besonderem Design?
Hat der Postverwaltungsrat der in einer dpa-Meldung vom 23. August 1984 angekündigten Gebührenänderung ab 1. Dezember 1984 auf eine ständige monatliche Gebühr von 3,50 DM zugestimmt?
Wird diese Gebühr mit der in der Grundgebühr enthaltenen Wartungsgebühr für Standardtelefone in Höhe von 27 DM verrechnet, oder entspricht sie einer notwendigen technischen Sonderbetreuung dieser Apparaturen?
Fällt außer der monatlichen Gebühr eine besondere, einmalige Einrichtungsgebühr an und in welcher Höhe?
Stimmt die geplante Änderung überein mit der Fernmeldeordnung in bezug auf Vermietung oder Verkauf von Standardapparaten und solchen in besonderer Ausführung?
Wie hoch ist das Bestandsvolumen der Tastentelefone und Apparate mit besonderem Design bei der Deutschen Bundespost?
Welchen Erfordernissen entsprechen die neuen Vorauszahlungsangebote mit Rabatt für Tastentelefone und Apparate mit besonderem Design
a) sofortige Vorauszahlung für vier Jahre mit 8 v. H. Rabatt und weitere Monatsgebühr von 3,50 DM,
b) sofortige Vorauszahlung für acht Jahre mit 8 v. H. Rabatt und weitere Monatsgebühr von 3,30 DM?
Ist eine erneute Ausschreibung für schnurlose Telefone erfolgt?
Falls ja, wieviel Angebote von Herstellern sind eingegangen, die den technischen Lieferbedingungen entsprechen?
Welcher Einführungstermin ist für diese Apparate geplant?
Welche Benutzergruppe kommt für das schnurlose Telefon in Frage?
Hält die Deutsche Bundespost an dem Bestellvolumen von 30 000 Stück fest (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Drucksache 10/1377)?
Ist die Deutsche Bundespost bemüht zu erfahren, ob durch solche ausgefallenen Geräteentwicklungen und Herstellung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, und über welche Informationen verfügt sie?